# taz.de -- „Ich bin doch auch ein Mensch“
> Fünf Jahre muß der 29jährige Andreas Sch. hinter Gitter, weil er im
> Märkischen Viertel in Berlin auf offener Straße den Türken Ufuk Sahin
> erstach / Das Gericht glaubt nicht an Ausländerfeindlichkeit als Auslöser
> für die Tat, obwohl der Prozeß das Gegenteil ergab ■ Von Plutonia
> Plarre
Berlin (taz) - „Ausländerfeindlichkeit war nicht ausschlaggebend für die
Tat.“ Zu dieser Überzeugung gelangte am Montag abend die 29. Strafkammer
des Berliner Landgerichts, als sie nach zweitägiger Beweisaufnahme in dem
Prozeß um den gewaltsamen Tod an dem 24jährigen Türken Ufuk Sahin das
Urteil fällte: fünf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge für
den 29jährigen Rampenarbeiter Andreas Sch., der Ufuk Sahin am 12. Mai 1989
in der Betontrabantenstadt Märkisches Viertel mit einem Messer erstochen
hatte.
Wie berichtet, war der tragische Vorfall seinerzeit von vielen Berlinern
als überdeutlicher Beweis für zunehmende Ausländerfeindlichkeit in der
Stadt gewertet worden. Daß dies die richtige Schlußfolgerung war, hat sich
in der zweitägigen Beweisaufnahme in dem Prozeß gegen Andreas Sch.
bestätigt, obwohl das Gericht zu einem gegenteiligen Urteil kam. Der
Nebenklagevertreter der Angehörigen des Getöteten, Wolfgang Wieland,
brachte es auf den Punkt, als er in seinem Schlußplädoyer sagte: „Ohne die
massive Tendenz zur Ausländerfeindlichkeit würde Ufuk Sahin noch leben.“
Der Beleg dafür ist die Aussage von Andreas Sch. bei seiner Festnahme
unmittelbar nach der Tat: „Ich lasse doch meine Verlobte nicht von zwei
Ausländern belästigen, da habe ich einfach zugestochen.“
Zu der Tat war es gekommen, als Andreas Sch. und seine Verlobte Sabine L.
am Abend des 12. Mai zufällig den beiden Türken Ufuk Sahin und Murat P.
begegneten. Im Prozeß beriefen sich der Angeklagte und seine Verlobte
darauf, von den Türken mit Sprüchen wie „Deutschland gehört uns sowieso
bald“ angemacht und verfolgt worden sein. Als Ufuk Sahin versucht habe,
Sabine L. anzupacken, sei Anderas Sch. dazwischen gegangenen. Zu der
tödlichen Verletzung des Türken sei es nur deshalb gekommen, weil Andreas
Sch. mit dem Messer in der Hand gestolpert sei.
Demgegenüber erklärte der Zeuge Murat P., er und Sahin seien von den beiden
Deutschen mit Parolen wie „nachdem die Ausländer in so großen Mengen hier
sind, haben wir keine Sicherheit mehr“ angemacht worden. Daraufhin sei Ufuk
Sahin den beiden ganz friedlich mit den Händen auf dem Rücken und den
Worten entgegen getreten: „Ich bin doch auch ein Mensch.“ In diesem Moment
habe Andreas Sch. zugestochen.
Nach der Tat waren auf Flugblättern Vermutungen geäußert worden, daß Andeas
Sch. ein Rechtsradikaler sei, der im Wald Wehrsportübungen macht. Diese
Gerüchte bestätigten sich während des Prozesses nicht. Andreas Sch. ist
weder ein Neonazi noch in irgendeiner anderen rechtsradikalen Gruppe
organisiert, sondern eher ein Einzelgänger, der oft mit dem Fahrrad in den
Wald fuhr, um Tiere zu beobachten. Der 17jährige Bruder des Getöteten,
Bülant Sahin, beschrieb den in demselben Wohnblock im Märkischen Viertel
lebenden Angeklagten vor Gericht als „komischen Typen“, der „für nicht
normal“ gehalten wurde. Ein psychiatrischer Sachverständiger führte in
seinem Gutachten aus, daß Andreas Sch. zusammen mit acht Geschwistern in
großer finanzieller und sozialer Not aufgewachsen sei, zeitweise im Heim
lebte, die Sonderschule nach der achten Klasse ohne Schulabschluß verließ
und sich mit Gelegenheitsjobs herumschlug, bis er 1988 erstmals die feste
Anstellung als Rampenarbeiter fand.
Daß der Angeklagte kein „Neonazityp“, sondern in Wirklichkeit ein kleines
„Würstchen“ ist, war für Nebenklagevertreter Wieland das „eigentlich
Bedrohliche an dem Vorfall“: Menschen wie der Angeklagte seien deshalb
besonders anfällig für Ausländerfeindlichkeit, weil sie am Rande der
„Deklassierung stehen“ und nach dem Motto handelten: „Es muß noch eine
Gruppe geben, die in der Hackordnung weiter unten steht.“ Wieland war sich
sicher, daß die Tat „nicht zufällig“ zu einem Zeitpunkt geschehen sei, als
die „Republikaner“ gerade mit dem Wahlslogan „Spiel mir das Lied vom Tod“
ins Berliner Abgeordnetenhaus eingezogen waren. Seinen Antrag auf eine
„angemessene Bestrafung“ hatte der Nebenklagevertreter damit begründet, es
dürfe nicht der Eindruck entstehen, „daß die Tötung eines türkischen
Staatsbürgers hier in der Stadt zum Discountpreis möglich ist“. Die Strafe
dürfe aber auch nicht so ausfallen, daß der Angeklagte „kein Licht mehr am
Ende des Tunnels sehe“. Andreas Sch. hatte am vergangenen Samstag in der U
-Haft versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Nachdem er am Montag aus
dem Haftkrankenhaus vorgeführt worden war, folgte er der Verhandlung völlig
in sich zusammengesunken. In seinem Schlußwort - „geben Sie mir 20 Jahre“ -
hatte er angedeutet, daß er sich das Leben nehmen wollte, weil er den
Angehörigen Sahins seinen Anblick nicht mehr zumuten wolle.
Das Gericht ging in der Urteilsbegründung davon aus, daß das auslösende
Moment für die Tat in der Persönlichkeit des Angeklagten zu sehen sei.
Aufgrund seiner Ängste, Minderwertigkeitsgefühle und alkoholischen
Beeinflussung bei der Tat müsse ihm eine verminderte Schuldfähigkeit
zugestanden werden. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre Haft gefordert.
1 Nov 1989
## AUTOREN
(DIR) plutonia plarre
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