# taz.de -- „Ich bin doch auch ein Mensch“
       
       > Fünf Jahre muß der 29jährige Andreas Sch. hinter Gitter, weil er im
       > Märkischen Viertel in Berlin auf offener Straße den Türken Ufuk Sahin
       > erstach / Das Gericht glaubt nicht an Ausländerfeindlichkeit als Auslöser
       > für die Tat, obwohl der Prozeß das Gegenteil ergab  ■  Von Plutonia
       > Plarre
       
       Berlin (taz) - „Ausländerfeindlichkeit war nicht ausschlaggebend für die
       Tat.“ Zu dieser Überzeugung gelangte am Montag abend die 29. Strafkammer
       des Berliner Landgerichts, als sie nach zweitägiger Beweisaufnahme in dem
       Prozeß um den gewaltsamen Tod an dem 24jährigen Türken Ufuk Sahin das
       Urteil fällte: fünf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge für
       den 29jährigen Rampenarbeiter Andreas Sch., der Ufuk Sahin am 12. Mai 1989
       in der Betontrabantenstadt Märkisches Viertel mit einem Messer erstochen
       hatte.
       
       Wie berichtet, war der tragische Vorfall seinerzeit von vielen Berlinern
       als überdeutlicher Beweis für zunehmende Ausländerfeindlichkeit in der
       Stadt gewertet worden. Daß dies die richtige Schlußfolgerung war, hat sich
       in der zweitägigen Beweisaufnahme in dem Prozeß gegen Andreas Sch.
       bestätigt, obwohl das Gericht zu einem gegenteiligen Urteil kam. Der
       Nebenklagevertreter der Angehörigen des Getöteten, Wolfgang Wieland,
       brachte es auf den Punkt, als er in seinem Schlußplädoyer sagte: „Ohne die
       massive Tendenz zur Ausländerfeindlichkeit würde Ufuk Sahin noch leben.“
       Der Beleg dafür ist die Aussage von Andreas Sch. bei seiner Festnahme
       unmittelbar nach der Tat: „Ich lasse doch meine Verlobte nicht von zwei
       Ausländern belästigen, da habe ich einfach zugestochen.“
       
       Zu der Tat war es gekommen, als Andreas Sch. und seine Verlobte Sabine L.
       am Abend des 12. Mai zufällig den beiden Türken Ufuk Sahin und Murat P.
       begegneten. Im Prozeß beriefen sich der Angeklagte und seine Verlobte
       darauf, von den Türken mit Sprüchen wie „Deutschland gehört uns sowieso
       bald“ angemacht und verfolgt worden sein. Als Ufuk Sahin versucht habe,
       Sabine L. anzupacken, sei Anderas Sch. dazwischen gegangenen. Zu der
       tödlichen Verletzung des Türken sei es nur deshalb gekommen, weil Andreas
       Sch. mit dem Messer in der Hand gestolpert sei.
       
       Demgegenüber erklärte der Zeuge Murat P., er und Sahin seien von den beiden
       Deutschen mit Parolen wie „nachdem die Ausländer in so großen Mengen hier
       sind, haben wir keine Sicherheit mehr“ angemacht worden. Daraufhin sei Ufuk
       Sahin den beiden ganz friedlich mit den Händen auf dem Rücken und den
       Worten entgegen getreten: „Ich bin doch auch ein Mensch.“ In diesem Moment
       habe Andreas Sch. zugestochen.
       
       Nach der Tat waren auf Flugblättern Vermutungen geäußert worden, daß Andeas
       Sch. ein Rechtsradikaler sei, der im Wald Wehrsportübungen macht. Diese
       Gerüchte bestätigten sich während des Prozesses nicht. Andreas Sch. ist
       weder ein Neonazi noch in irgendeiner anderen rechtsradikalen Gruppe
       organisiert, sondern eher ein Einzelgänger, der oft mit dem Fahrrad in den
       Wald fuhr, um Tiere zu beobachten. Der 17jährige Bruder des Getöteten,
       Bülant Sahin, beschrieb den in demselben Wohnblock im Märkischen Viertel
       lebenden Angeklagten vor Gericht als „komischen Typen“, der „für nicht
       normal“ gehalten wurde. Ein psychiatrischer Sachverständiger führte in
       seinem Gutachten aus, daß Andreas Sch. zusammen mit acht Geschwistern in
       großer finanzieller und sozialer Not aufgewachsen sei, zeitweise im Heim
       lebte, die Sonderschule nach der achten Klasse ohne Schulabschluß verließ
       und sich mit Gelegenheitsjobs herumschlug, bis er 1988 erstmals die feste
       Anstellung als Rampenarbeiter fand.
       
       Daß der Angeklagte kein „Neonazityp“, sondern in Wirklichkeit ein kleines
       „Würstchen“ ist, war für Nebenklagevertreter Wieland das „eigentlich
       Bedrohliche an dem Vorfall“: Menschen wie der Angeklagte seien deshalb
       besonders anfällig für Ausländerfeindlichkeit, weil sie am Rande der
       „Deklassierung stehen“ und nach dem Motto handelten: „Es muß noch eine
       Gruppe geben, die in der Hackordnung weiter unten steht.“ Wieland war sich
       sicher, daß die Tat „nicht zufällig“ zu einem Zeitpunkt geschehen sei, als
       die „Republikaner“ gerade mit dem Wahlslogan „Spiel mir das Lied vom Tod“
       ins Berliner Abgeordnetenhaus eingezogen waren. Seinen Antrag auf eine
       „angemessene Bestrafung“ hatte der Nebenklagevertreter damit begründet, es
       dürfe nicht der Eindruck entstehen, „daß die Tötung eines türkischen
       Staatsbürgers hier in der Stadt zum Discountpreis möglich ist“. Die Strafe
       dürfe aber auch nicht so ausfallen, daß der Angeklagte „kein Licht mehr am
       Ende des Tunnels sehe“. Andreas Sch. hatte am vergangenen Samstag in der U
       -Haft versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Nachdem er am Montag aus
       dem Haftkrankenhaus vorgeführt worden war, folgte er der Verhandlung völlig
       in sich zusammengesunken. In seinem Schlußwort - „geben Sie mir 20 Jahre“ -
       hatte er angedeutet, daß er sich das Leben nehmen wollte, weil er den
       Angehörigen Sahins seinen Anblick nicht mehr zumuten wolle.
       
       Das Gericht ging in der Urteilsbegründung davon aus, daß das auslösende
       Moment für die Tat in der Persönlichkeit des Angeklagten zu sehen sei.
       Aufgrund seiner Ängste, Minderwertigkeitsgefühle und alkoholischen
       Beeinflussung bei der Tat müsse ihm eine verminderte Schuldfähigkeit
       zugestanden werden. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre Haft gefordert.
       
       1 Nov 1989
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) plutonia plarre
       
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