# taz.de -- IST POELZIG FÜHLBAR?
       
       > ■ Eine Diskussionsveranstaltung zur denkmalpflegerischen
       > Wiederherstellung des Kinos „Babylon“: Stalinistischer Erlebnisraum oder
       > tastende Poelzig-Rekonstruktion
       
       „Um es ganz hart zu sagen: Dieser Raum ist so außerordentlich wertvoll und
       einmalig, daß das, was als Gegenwert respektiert werden könnte, schon von
       Michelangelo sein müßte. Es gibt Situationen in der Denkmalpflege, die
       einzigartig sind. Und ich bin enttäuscht, daß das die Denkmalpfleger nicht
       sehen.“
       
       So sagte es, kurz und bewegt und voller Wut, der 86jährige
       Architekturhistoriker und Poelzig-Schüler Julius Posener als Resümee seines
       kleinen Vortrags, den er aus Anlaß der Ausstellungseröffnung des
       Architektenwettbewerbs zum Kino am vergangenen Donnerstag im Ostberliner
       Kino „Babylon“ gehalten hatte. Thema des Vortrags wie der anschließenden
       Podiumsdiskussion waren die Zukunft des alten Filmkunsttheaters und die
       Frage, ob die „einzige Raumgruppe, die wir von Poelzig in Berlin besitzen“,
       wie es Posener formulierte, der Kinosaal, das Foyer und die Kassenhalle,
       die 1948 im Stil stalinistischen Postbarocks verändert wurden, durch die
       kommende Sanierung „gerettet“ oder durch eine Denkmalpflege, die die
       Geschichte des Baus respektiert, zerstört werden würde. Das Kino müsse „so
       gut es irgend geht“ im Sinne Poelzigs rekonstruiert, der Raumeindruck
       wiederhergestellt werden, sagte Posener. Keineswegs wolle er die Kopie des
       Originals, was sowieso nicht gehe, schon gar nicht die
       „Verlegenheitslösung“ von 1948, die zudem mehrfach verändert worden wäre,
       und niemand wisse warum. Im Falle des „Babylon“ würde sich eine
       Poelzig-Rekonstruktion schon deshalb lohnen, weil das Kino in seiner
       ursprünglichen Dimension heute noch nutzbar wäre und als letztes erhaltenes
       Berliner Rangkino eine „Ausnahmesituation“ darstelle.
       
       Im Rahmen der Sanierung des sogenannten „Scheunenviertels“ nahe dem
       Alexanderplatz war Anfang des Jahrhunderts durch den Abriß zahlreicher
       Wohnquartiere ein Areal entstanden, auf dem ein dreieckiger Platz angelegt
       wurde. Für dessen Mitte entwarf der Architekt Oskar Kaufmann 1914 die
       Volksbühne. Hans Poelzig lieferte 1927 einen Wettbewerbsentwurf, der rund
       um den Platz eine fünfgeschossige Wohnbebauung mit Läden im Erdgeschoß und
       im ersten Stock vorsah. Am Südrand, zwischen den Wohnhäusern, sollte ein
       Kino entstehen. Auf Wunsch der Stadt wurden auch eine Stadtbibliothek und
       ein städtisches Verwaltungsgebäude projektiert.
       
       Wegen der Weltwirtschaftskrise konnten die Entwürfe jedoch nur zum Teil
       ausgeführt werden: Die Bibliothek und der Verwaltungstrakt entfielen ganz.
       Die Läden der Randbebauung wurden auf die Erdgeschoßzone reduziert.
       Außerdem erhielt Poelzigs Kino einen rechteckigen Grundriß statt des
       ursprünglich geplanten Ovals und wurde aus dem Innenhof des Blocks
       herausgenommen und als Eckgebäude angelegt.
       
       Der Bau stelle, so führte Posener aus, in „Poelzigs Entwicklung einen
       Reifungsgrad“ dar. Der Innenraum war geschwungen, wie Posener an Details
       sichtbar machte, er ragte durch den Rang und die Logen über seine
       rückwärtigen Grenzen hinaus. Wand und Decke gingen ineinander über und
       waren ohne jede Schmuckformen. Die farbliche Gestaltung in Gelb, Blau und
       Rot verlieh dem Raum eine Behaglichkeit. Das Theater war mit einer kleinen
       Variete-Bühne eingerichtet. Die Bühnenöffnung war zu beiden Seiten von
       Prospekten der Orgel umrahmt, die noch heute hinter der Stoffbespannung zu
       sehen sind.
       
       Von der schnittig-festlichen Atmosphäre, die Hans Poelzig den Innenräumen
       gab, ist „heute fast nichts mehr zu sehen“, gleichwohl „ist sie fühlbar“,
       wie sich Posener ausdrückte. Überlagert wurde sie von den schändlichen
       Veränderungen 1948 - dem Abriß der Treppenbrüstung, goldenen Stuckprofilen,
       dem bauchigen Balkon und der Verschiebung der Leinwand, der Schließung von
       Rang und Logen - die, ginge es nach dem Ostberliner Denkmalpfleger Robert
       Graefrath ebenso erhaltenswert seien wie die winzigen Poelzig-Reste, die
       hier und dort noch durchscheinen. Das Kino sei für ihn, so Graefrath, „in
       der Form seiner Umgestaltung natürlich ein Dokument“. Der Versuchung
       nachzugeben, einen „wie auch immer vagen Poelzig hier hineinzubauen“,
       bedeute, die Entwicklung des Gebäudes zu verdrängen, hieße „Geschichte
       zurückzudrehen“.
       
       Doch die Geschichte des Umbaus liegt im dunkeln. Über bauliche
       Veränderungen während der Nazizeit gibt es keine Informationen. Bekannt ist
       lediglich, daß am Dach Beschädigungen auftraten und das Kino 1946
       geschlossen wurde. Eine anderthalbjährige Umbauzeit legte den Spielbetrieb
       lahm. 1948 wurde das „Babylon“ wieder eröffnet und als Filmkunsttheater von
       sowjetischen Besatzungstruppen genutzt. Oberflächliche Untersuchungen der
       Farbschichten der Wand wie der Stuckprofile haben ergeben, daß nicht nur
       eine, sondern mehrere Überformungen stattfanden. Zwar sagte Graefrath nicht
       wie, wo und bei wem er „die Geschichte des Baus ausgraben“ wolle, da ihm
       noch keinerlei Unterlagen über die verschiedenen Überformungen bekannt
       sind, geschweige denn verriet er, welcher Architekt die 48er Fassung
       verbrochen hatte. Dennoch sei es Aufgabe der Denkmalpflege, die Spuren der
       Geschichte am „Babylon“ freizulegen, erhoffe er sich einen „erlebbaren
       Raum“, den wir so noch nicht kennen. Recherchen müßten angestellt werden
       (wo?). Gründe sollten aufgetan werden, warum der Poelzig so umgebaut wurde
       (wie und warum?). Analysen könnten zeigen, daß hier Veränderungen in
       zeitlichen Abfolgen stattgefunden haben (das sieht man!). Der 48er Raum
       müsse als „Erlebnis“ entdeckt werden, liege er doch hinter der muffigen
       Wandbespannung regelrecht versteckt. Das alles, so Graefrath, sei spannend
       genug, vom Standpunkt der Denkmalpflege aus betrachtet, den Raum in seiner
       späteren Umgestaltung zu bewahren, zumal es darum gehe, die Architektur der
       vierziger Jahre neu zu betrachten.
       
       Sah Graefrath in Poseners Kritik am Erhalt der 48er Fassung nur die
       Bestätigung seiner Ahnung, daß mit der Architektur der vierziger Jahre die
       „Vernichtung eines ungeliebten Stils“ geplant sei, um deren Geschichte wie
       die Dokumente „ins Jenseits“ zu befördern, anstelle derer dann postmoderne
       Visionen aufziehen werden, so nahm der Architekturkritiker Wolfgang Schäche
       dieses Argument zum Anlaß, der Denkmalpflege ihr widersprüchliches
       Ausschließlichkeitsdenken vorzuhalten. Rekonstruktion einer ursprünglichen
       Fassung nur als billige Kopie zu verstehen, sei ebenso falsch wie zu
       glauben, mit dem Blick auf retroaktive Überformung, immerwährende
       historische Prozesse sichtbar machen zu können. Die „Hilflosigkeit in der
       Methode wie die Krise der Denkmalpflege“ sei offenbar, konstatierte
       Schäche. Und er hatte recht.
       
       Das Dilemma entstehe, so Schäche, weil die vermeintlich objektiven
       Kriterien in der Denkmalpflege keine seien, die Denkmalpfleger aber mit
       ihnen hantierten. Warum, so fragte Schäche, verbeiße man sich in die 48er
       Fassung als die „scheinbar historisch wertvolle Überformung“ des Poelzig
       -Originals, sind doch die sichtbaren Veränderungen, die muffige
       Wandbespannung, das VEB-Plasteparkett, die Alutüren und zugenagelten Logen,
       unbequemen Sitze und funzeligen Lampen auch Ergänzungen einer eben schon
       historisch gewordenen Epoche. Die Methode, den geschichtlichen Prozeß in
       jedem Fall sichtbar werden zu lassen, werde sich so nicht gerecht. Statt
       mühselig Methoden gegeneinander auszuspielen, sollten unsere ästhetischen
       und historischen Interessen am Denkmal „subjektiv“ gefaßt werden. „Es geht
       doch nicht darum“, provozierte Schäche die Denkmalpfleger, „über das Objekt
       zu sprechen, sondern um die Subjektivität unserer Zeit und darum, was wir
       dem Objekt in Sinne von Geschichte hinzufügen wollen und was nicht.“ Zudem
       sei der 48er Zustand des Kinos nicht einmal ein „Gestaltungskonzept gegen
       Poelzig“, sondern eine „Addition von Vermanschungen“, „Hilflosigkeiten“ und
       unsäglichen „Versuchen, mit dem Raum irgendwie fertig zu werden“. Wie
       Posener plädierte er für das „Konzeptionelle“ der Poelzigschen Fassung als
       Bekenntnis zur Wiedergutmachung an einem großen Architekten, wie der
       Respektierung einer kulturhistorisch wichtigen Epoche.
       
       Für die Denkmalpfleger steckt jedoch in der Subjektivität und moralischen
       Entscheidungsfreiheit, wie sie Schäche propagiert, der Teufel. Hans-Peter
       Kloss, stellvertretender Landeskonservator aus West-Berlin, fuhr den
       denkmalpflegerischen Katechismus, die „Charta von Venedig“ aus dem Jahre
       1964, dagegen auf. Kloss zitierte daraus den Artikel 11: „Die Beiträge
       aller Epochen zu einem Denkmal müssen respektiert werden“, lehrte er. „Wenn
       ein Denkmal verschiedene, sich überlagernde Zustände aufweist, ist eine
       Aufdeckung verdeckter Zustände nur dann gerechtfertigt, wenn das Entfernte
       von geringer Bedeutung ist.“ Die 48er Fassung, daran ließ Kloss keinen
       Zweifel, sei für ihn „nicht“ von geringer Bedeutung, egal ob ein „genialer
       Architekt“ und eine „geniale Architektur“ dahinterstecken. Es gehe darum,
       zu prüfen und Erkenntnisse über den Umbau von 1948 zusammenzutragen. Ziel
       der Denkmalpflege könne nicht sein, „einen ursprünglichen Zustand
       wiederherzustellen“. Es gehe nicht um ästhetische, sondern um
       geschichtliche Fragen. Punktum!
       
       Die Inszenierung großer Räume durch Licht und Farben war Poelzigs
       eigentliche Kunst, denkt man an seine Innenarchitektur für das Große
       Schauspielhaus in Berlin oder an den zeltartigen Kinosaal des „Capitols“,
       der den Zuschauer schon vor der Vorstellung förmlich in irreale Traumwelten
       katapultierte. Alle genannten Gebäude sind zerstört. Warum, so muß man sich
       fragen, will die Denkmalpflege eine Architektur erhalten, die nicht nur
       einfach schlecht gemacht ist, sondern deren Ursprung und endgültiges
       Aussehen nicht bekannt sind, geschweige denn, daß man den Architekten
       kennt, anstatt sich an Entwürfe, Pläne, Fotos, Berichte, Beschreibungen und
       Erfahrungen von Personen zu halten, die existieren und die eine gute
       Architektur zeigen. Aber die „Ausnahmesituation“, von der Posener eingangs
       sprach, gibt es für die Denkmalpfleger anscheinend nicht. Sie ignorieren
       sie, reagieren nicht einmal darauf, wie Kloss‘ und Graefraths Beiträge
       zeigen.
       
       Draußen, im Foyer, hingen unterdessen die Entwürfe der Teilnehmer des
       Architektenwettbewerbs, den die Initiative des „Babylon-Kinos“ ausgelobt
       hatte und mit dem sie nach Ideen für den Umbau, der Gestaltung und nach
       Positionen zu Poelzig gefragt hatte. Jürgen Eckhardt, der Sieger, lieferte
       einen Entwurf für eine tastende Rekonstruktion der Poelzig -Architektur.
       Die Innenhaut soll wiederhergestellt, Ränge und Logen geöffnet, das Foyer
       rekonstruiert werden. Zugleich werden eine zweite Abspielstätte geschaffen,
       Büros und ein Cafe in das Haus integriert, ohne dabei auf ursprüngliche
       Grundrisse zu achten. Es ist eine gute Idee. Poelzigs Architektur wird hier
       nicht von baulichen „Vermanschungen“, sondern von modernen Funktionen
       überlagert.
       
       rola
       
       Die Ausstellung ist täglich im Kino „Babylon“, Rosa -Luxemburg-Straße 30,
       zu sehen.
       
       18 Jun 1990
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) rola
       
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