# taz.de -- Hessische Steuerfahnder-Affäre: Staatsgerichtshof wird aktiv
> SPD und Grüne reichen Klage ein. Der Grund: CDU und FDP
> instrumentalisierten Untersuchung bei den kaltgestellten Steuerfahndern.
> CDU-Vorwürfe gegen Grüne.
(IMG) Bild: Der hessische Staatsgerichtshof (hier zu sehen: Präsident Klaus Lange, links, und Vizepräsident Wolfgang Teufel) bekommt noch mehr zu tun.
FRANKFURT/MAIN taz | Jetzt wird sich wohl auch noch der Hessische
Staatsgerichtshof mit dem Fall der vier Steuerfahnder beschäftigten, die
nach Ermittlungen im Schwarzgeldsumpf der hessischen CDU und nach
"Hausbesuchen" bei Großbanken mit falschen psychiatrischen Gutachten für
paranoid erklärt und aus dem Dienst gedrängt wurden. Die Landtagsfraktionen
von SPD und Grünen jedenfalls reichten jetzt Verfassungsklage ein.
Die Regierungsparteien CDU und FDP hätten den Gegenstand des
Untersuchungsausschusses des Landtags zur Steuerfahnder-Affäre mit ihrer
Mehrheit im Ausschuss unzulässigerweise ausgeweitet, sagt der
parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günther Rudolph.
So wollen sich CDU und FDP nicht mehr nur mit den Hintergründen für die
Zwangspensionierung der vier Steuerfahnder beschäftigen, sondern auch
herausfinden, ob es schon vor der Beantragung des Ausschusses Kontakte
zwischen den Steuerfahndern und Abgeordneten der Opposition gegeben habe.
Die Union behauptet, dass zumindest der grüne Landtagsabgeordnete Frank
Kaufmann die Steuerbeamten in einem Gespräch dazu gebracht habe, von einer
Schadensersatzklage gegen das Land Hessen abzusehen. Ansonsten nämlich
hätten die Betroffenen - wegen laufender eigener Verfahren - nicht mehr als
Zeugen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss auftreten dürfen.
Damit wäre dann die geplante Inszenierung des Falles im Ausschuss geplatzt,
konstatierte jetzt der Obmann der CDU im Untersuchungsausschuss, Peter
Beuth.
Ein Sprecher der Grünen-Fraktion wies am Donnerstag diesen Vorwurf zurück:
"Da ist nichts dran." Mit der Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes
wolle die CDU die Arbeit des Ausschusses nur behindern und die Aufklärung
in der Sache "verschleppen". Auch bei der Linken-Fraktion heißt es, dass
die CDU mit der einseitigen Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes
verhindern wolle, "dass endlich Licht in das System Koch gebracht" werde.
Ein Untersuchungsausschuss sei ein Minderheitsrecht; und der Gegenstand
könne von der Mehrheit nicht willkürlich verändert werden.
Das sieht auch der von SPD und Grünen bestellte Gutachter und
Staatsrechtler Joachim Wieland so: "Das Recht der Minderheit auf Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses schließt grundsätzlich eine Befugnis der
Mehrheit zu einer Veränderung und Erweiterung des Einsetzungsauftrags aus."
15 Jul 2010
## AUTOREN
(DIR) Klaus-Peter Klingelschmitt
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