# taz.de -- Hellseher darf sich nicht mit Omo messen
       
       > Wahrsager wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen zu Bewährungsstrafe
       > verurteilt / 200.000 Mark mit Weissagung von Lottozahlen und
       > telepathischer Partnerzusammenführung 1988 verdient / Richter ermahnte
       > Angeklagten zu vorsichtigerer Berufsausübung  ■  Aus Bremen Dirk
       > Asendorpf
       
       Eigentlich hatte Dieter P. schon einen gutbezahlten Job. Von seinem
       Tellerchen im Klo des Spielcasinos von Bad Zwischenahn sammelte er Münzen
       und Chips im Wert von rund 5.000 Mark im Monat. Doch dann ging er bei einer
       Kartenlegerin in die Lehre und stellte als „Fernheiler“, „Hellseher“ und
       „Partnerzusammenführer, sogar in schwierigen Fällen“, seinen lukrativen Job
       im Spielcasino schnell in den Schatten. Einkünfte von über 200.000 Mark
       allein 1988 hatte die Bremer Staatsanwaltschaft zusammengestellt und
       Anklage wegen „Betruges durch Vorspiegelung falscher Tatsachen“ erhoben. Am
       Mittwoch sprach das Schöffengericht sein Urteil.
       
       Fünf schwere Jahre stehen dem Bremer Hellseher damit nun bevor. So lange
       muß er nämlich bei der täglichen Berufsausübung darauf achten, daß er bei
       der Werbung für seine telepathischen Kräfte nicht zuviel verspricht. Sonst
       setzt er die Bewährung für die 18monatige Haftstrafe aufs Spiel. Für die
       Bewältigung der schweren Aufgabe gab Richter Ulrich Hoffmann in der
       mündlichen Urteilsbegründung einen Tip: „Je mehr Sie im Dunkeln lassen,
       desto weniger gefährlich für Sie.“ Gemeint war Dieter P.s Anzeigentext, mit
       dem er in der Regenbogenpresse um KundInnen für sein Kartenlegen und
       Wahrsagen warb. „Hüten Sie sich vor Garantiezusagen“, warnte der Richter
       den Hellseher, der bislang zum Beispiel als „Gewinnzentrale Dieter P.“ bei
       Verwendung seiner geweissagten Lottozahlen „garantiert 99,9 Prozent Gewinn“
       versprochen hatte.
       
       Denn nach Auffassung des Gerichts darf zwar Omo versprechen, daß beim
       Gebrauch dieses Waschmittels „auch hartnäckige Flecken garantiert
       verschwinden“. Doch ein Hellseher darf seine Qualitäten nicht genauso
       marktschreierisch anpreisen. Und das, obwohl Dieter P. von Telepathie
       sicher mehr versteht als Omo vom Flecken Beseitigen.
       
       Immerhin hatte es der Bremer Hellseher geschafft, eine einzige Kundin aus
       Winterthur dazu zu bringen, ihm über 110.000 Mark für die Zusammenführung
       mit dem Berliner Schauspieler B. (der volle Name wurde nur unter Ausschluß
       der Öffentlichkeit preisgegeben) telegraphisch anzuweisen.
       
       „Ich bin total normal, ich würde so etwas nie machen“, sagte Eva E. als
       Zeugin vor Gericht, „ich habe das gemacht, weil ich nicht mehr ich selbst
       war; ich hatte meinen Willen verloren“. Tatsächlich wies Eva E. nach dem
       ersten Telefonat mit dem Hellseher täglich größere Summen an, um die
       telepathische Partnerzusammenführung zu unterstützen zunächst 850 Franken,
       dann 2.000, am achten Tag bereits 10.000, schließlich 54.000 Franken.
       
       „Ich wurde irgendwie hypnotisiert“, meint Eva E. heute. Erst wenige Stunden
       vor dem versprochenen Treffen mit dem Schauspieler B. in Zürich sei es ihr
       „wie Schuppen von den Augen gefallen“. Sie sei nach Hause geeilt und habe
       ihrem ahnungslosen Mann alles berichtet.
       
       Drei ähnliche Fälle teurer Partnerzusammenführung hatte die
       Staatsanwaltschaft ebenso angeklagt wie das Schicksal von knapp 20
       Personen, die mit Dieter P. gerne Lotto-Millionär geworden wären, am Ende
       jedoch einen Verlust von 500 Mark verbuchen mußten, weil den Gebühren für
       den Hellseher keine Gewinne gegenüberstanden.
       
       Die Anklage wegen geweissagter Lottozahlen ließ die Staatsanwältin im Laufe
       der Verhandlung jedoch wieder fallen: „Den Leuten muß auch die Freiheit
       gegeben werden, blöd genug zu sein, das zu glauben“, sagte sie in ihrem
       Plädoyer. In den Partnerzusammenführungen sah sie jedoch die „Ausnutzung
       einer menschlichen Ausnahmesituation“. Sie forderte neben einer
       Bewährungsstrafe auch ein „Berufsverbot“ für Dieter P.
       
       Mit diesem Ansinnen zeigte sich P.s Anwalt überhaupt nicht einverstanden:
       „Sie können ihm nicht jede Nische nehmen“, verteidigte er seinen Mandanten,
       der mehrmals vorbestraft ist und dem für seinen Beruf als Hellseher vom
       Bewährungshelfer selber ein Gewerbeschein verschafft worden war. Und was
       die finanzielle Schädigung bei Dieter P.s telepathischen
       Partnerzusammenführungen anbelange, schwenkte der Anwalt stolz einen Packen
       Überweisungsquittungen. Noch am Morgen vor der Urteilsverkündung hatte er
       im Auftrag des Hellsehers 155.000 Mark an alle KundInnen vom Vorjahr
       zurücküberwiesen.
       
       In seinem Plädoyer stellte der Strafverteidiger den Kundinnen des
       Partnerzusammenführers noch eine peinliche Frage: „Ist es wirklich so ganz
       legal, wenn sich jemand mit telepathischen Kräften einen Partner erkaufen
       will und damit dessen Familie unglücklich macht?“ Seine Erkenntnis aus der
       Zeugenvernehmung: „Wer nicht selber ein potentieller Betrüger ist, wird
       auch nicht auf Betrüger hereinfallen.“
       
       17 Feb 1989
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) dirk asendorpf
       
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