# taz.de -- Hausbesetzer vor Gericht
       
       > 3.000 Euro Geldbuße insgesamt, alle Verfahren eingestellt: So endete nach
       > zwei Jahren die strafrechtliche Auseinandersetzung um die bislang letzte
       > Hausbesetzung Bremens
       
       Bremen taz ■ Die Aktion war eher symbolisch gemeint. Eine gute Stunde lang
       harrten am Morgen des 12. Oktober 2002 ein Dutzend HausbesetzerInnen in der
       Kornstraße 155 aus – „um die nach wie vor bestehende Forderung nach einem
       selbstverwalteten Kulturzentrum aufrecht zu erhalten“. Dann rückte die
       Polizei an, brach die Tür auf, die Besetzer verließen das seit Monaten
       leerstehende Wohnhaus. „Da ist rein gar nichts passiert“, beteuert
       Rechtsanwalt Martin Stucke.
       
       Trotzdem mussten sich gestern elf der 13 HausbesetzerInnen vor dem Bremer
       Amtsgericht verantworten. Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung warf die
       Staatsanwaltschaft ihnen vor, der Hausbesitzer hatte Strafantrag gestellt.
       Das Ergebnis: Alle Verfahren wurden gegen Zahlung von Geldbußen
       eingestellt, insgesamt rund 3.000 Euro. Die strafrechtliche Aufarbeitung
       der letzten Hausbesetzungen Bremens ist damit im Prinzip abgeschlossen.
       Lediglich gegen einige Besetzer der Parkallee 5 sind noch Verfahren offen.
       
       Die Besetzung in der Kornstraße Mitte Oktober 2002 war das Ende eines
       turbulenten Hausbesetzungs-Wochenendes, das dem damaligen CDU-Innensenator
       Kuno Böse Paroli bieten sollte. Der hatte nach der Räumung der
       Parkallee-Villa öffentlich verkündet, er werde „auch künftig dafür sorgen,
       dass sich eine Hausbesetzerszene in Bremen nicht etablieren kann“. Am Abend
       des 11. Oktober 2002 zog eine Gruppe von Besetzern in das Güldenhaus in der
       Neustadt ein. Nach der Räumung durch die Polizei am nächsten Morgen
       besetzte ein Teil dieser Gruppe für ein Stündchen die Kornstraße 155 – ein
       ehemaliger Puff.
       
       Die Polizei, offenbar auf politisches Geheiß, wartete eine Reaktion des
       Hausbesitzers erst gar nicht ab. Sie räumte, ohne vorher zu fragen – und
       setzte den Besitzer tags darauf darüber in Kenntnis. Drei Tage später,
       berichtet der, habe er erneut die Polizei am Telefon gehabt. Man habe aus
       Versehen nicht nur mitgebrachtes Werkzeug der Hausbesetzer, sondern auch
       herumliegende Renovierungsutensilien von ihm beschlagnahmt, hieß es. Diese
       möge er bitte abholen.
       
       Die Namen und Adressen der Besetzer, nach denen der Mann fragte – er wollte
       sich von ihnen die kaputte Tür ersetzen lassen – rückte die Polizei indes
       nicht heraus: „Datenschutz“. Stattdessen habe man ihm „nahegelegt“, einen
       Strafantrag zu stellen – Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung
       der BesetzerInnen. Der Hausbesitzer unterzeichnete, auf die Adressen wartet
       er noch heute. An einer Verurteilung der Eindringlinge, sagte er gestern
       der taz, habe er nie ein Interesse gehabt. Ihm sei es allein um
       Schadensersatz für die kaputte Tür gegangen.
       
       Polizei und Staatsanwaltschaft dagegen, sagt Anwalt Stucke, sei es allein
       darum gegangen, eine Rechtfertigung für ihren Einsatz und eine Handhabe
       gegen die Besetzer zu bekommen. Im Falle der Güldenhaus-Besetzung war
       letzteres fehlgeschlagen: Der Besitzer stellte keinen Strafantrag,
       daraufhin wurden alle Verfahren ohne Auflagen eingestellt.
       
       Niemand solle glauben, „dass wenn es nächstes Mal eine Hausbesetzung gibt,
       das alles eingestellt wird“, betonte Staatsanwalt Stefan Wachsmuth gestern
       im Gericht. Eine Einstellung der Verfahren gegen Zahlung der zunächst
       verhängten Bußgelder – darauf hatte sich die Ermittlungsbehörde mit dem
       Verteidiger bereits geeinigt – komme nicht in Frage. Die Bußgelder müssten
       alle steigen, drei der Angeklagten, die bereits die Parkallee mit besetzt
       hätten, seien nochmals stärker zu bestrafende „Wiederholungstäter“. Stucke
       interpretierte: „Wenn man ein selbstverwaltetes Kulturzentrum fordert, ist
       das schlimm. Fordert man es zwei Tage lang, ist das noch schlimmer.“ sim
       
       17 Sep 2004
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) sim
       
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