# taz.de -- Hausbesetzer vor Gericht
> 3.000 Euro Geldbuße insgesamt, alle Verfahren eingestellt: So endete nach
> zwei Jahren die strafrechtliche Auseinandersetzung um die bislang letzte
> Hausbesetzung Bremens
Bremen taz ■ Die Aktion war eher symbolisch gemeint. Eine gute Stunde lang
harrten am Morgen des 12. Oktober 2002 ein Dutzend HausbesetzerInnen in der
Kornstraße 155 aus – „um die nach wie vor bestehende Forderung nach einem
selbstverwalteten Kulturzentrum aufrecht zu erhalten“. Dann rückte die
Polizei an, brach die Tür auf, die Besetzer verließen das seit Monaten
leerstehende Wohnhaus. „Da ist rein gar nichts passiert“, beteuert
Rechtsanwalt Martin Stucke.
Trotzdem mussten sich gestern elf der 13 HausbesetzerInnen vor dem Bremer
Amtsgericht verantworten. Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung warf die
Staatsanwaltschaft ihnen vor, der Hausbesitzer hatte Strafantrag gestellt.
Das Ergebnis: Alle Verfahren wurden gegen Zahlung von Geldbußen
eingestellt, insgesamt rund 3.000 Euro. Die strafrechtliche Aufarbeitung
der letzten Hausbesetzungen Bremens ist damit im Prinzip abgeschlossen.
Lediglich gegen einige Besetzer der Parkallee 5 sind noch Verfahren offen.
Die Besetzung in der Kornstraße Mitte Oktober 2002 war das Ende eines
turbulenten Hausbesetzungs-Wochenendes, das dem damaligen CDU-Innensenator
Kuno Böse Paroli bieten sollte. Der hatte nach der Räumung der
Parkallee-Villa öffentlich verkündet, er werde „auch künftig dafür sorgen,
dass sich eine Hausbesetzerszene in Bremen nicht etablieren kann“. Am Abend
des 11. Oktober 2002 zog eine Gruppe von Besetzern in das Güldenhaus in der
Neustadt ein. Nach der Räumung durch die Polizei am nächsten Morgen
besetzte ein Teil dieser Gruppe für ein Stündchen die Kornstraße 155 – ein
ehemaliger Puff.
Die Polizei, offenbar auf politisches Geheiß, wartete eine Reaktion des
Hausbesitzers erst gar nicht ab. Sie räumte, ohne vorher zu fragen – und
setzte den Besitzer tags darauf darüber in Kenntnis. Drei Tage später,
berichtet der, habe er erneut die Polizei am Telefon gehabt. Man habe aus
Versehen nicht nur mitgebrachtes Werkzeug der Hausbesetzer, sondern auch
herumliegende Renovierungsutensilien von ihm beschlagnahmt, hieß es. Diese
möge er bitte abholen.
Die Namen und Adressen der Besetzer, nach denen der Mann fragte – er wollte
sich von ihnen die kaputte Tür ersetzen lassen – rückte die Polizei indes
nicht heraus: „Datenschutz“. Stattdessen habe man ihm „nahegelegt“, einen
Strafantrag zu stellen – Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung
der BesetzerInnen. Der Hausbesitzer unterzeichnete, auf die Adressen wartet
er noch heute. An einer Verurteilung der Eindringlinge, sagte er gestern
der taz, habe er nie ein Interesse gehabt. Ihm sei es allein um
Schadensersatz für die kaputte Tür gegangen.
Polizei und Staatsanwaltschaft dagegen, sagt Anwalt Stucke, sei es allein
darum gegangen, eine Rechtfertigung für ihren Einsatz und eine Handhabe
gegen die Besetzer zu bekommen. Im Falle der Güldenhaus-Besetzung war
letzteres fehlgeschlagen: Der Besitzer stellte keinen Strafantrag,
daraufhin wurden alle Verfahren ohne Auflagen eingestellt.
Niemand solle glauben, „dass wenn es nächstes Mal eine Hausbesetzung gibt,
das alles eingestellt wird“, betonte Staatsanwalt Stefan Wachsmuth gestern
im Gericht. Eine Einstellung der Verfahren gegen Zahlung der zunächst
verhängten Bußgelder – darauf hatte sich die Ermittlungsbehörde mit dem
Verteidiger bereits geeinigt – komme nicht in Frage. Die Bußgelder müssten
alle steigen, drei der Angeklagten, die bereits die Parkallee mit besetzt
hätten, seien nochmals stärker zu bestrafende „Wiederholungstäter“. Stucke
interpretierte: „Wenn man ein selbstverwaltetes Kulturzentrum fordert, ist
das schlimm. Fordert man es zwei Tage lang, ist das noch schlimmer.“ sim
17 Sep 2004
## AUTOREN
(DIR) sim
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