# taz.de -- Hakenkreuz- statt Regenbogenflagge gehisst
       
       > NS-Symbol am Bahnhof Neubrandenburg: Staatsschutz ermittelt gegen
       > Unbekannt
       
       Unbekannte haben am Bahnhof Neubrandenburg in der Nacht zum Samstag eine
       Regenbogenflagge gestohlen und eine verbotene Hakenkreuzflagge gehisst.
       Nach dem Hinweis eines Passanten stellte die Polizei die Flagge mit dem
       NS-Symbol sicher, wie eine Polizeisprecherin sagte. Der Staatsschutz
       ermittelt wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen
       verfassungswidriger Organisationen. Bisher seien keine Hinweise zu der Tat
       eingegangen, teilte das Polizeipräsidium Neubrandenburg am Sonntag mit.
       
       Am Bahnhof Neubrandenburg hängen in der Regel drei Flaggen, unter anderem
       eine Landesfahne von Mecklenburg-Vorpommern und die Regenbogenflagge als
       Zeichen der Vielfalt und Toleranz. Letztere wurde allerdings in der
       Vergangenheit schon mehrfach dort gestohlen – und wieder ersetzt. Die
       Landesregierung hatte Ende vergangenen Jahres eine neue
       Beflaggungsverordnung erlassen. Damit wurde das Hissen der Regenbogenfahne
       ohne Ausnahmegenehmigung möglich.
       
       Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) äußerte sich
       empört über die neue Tat. „Das Hakenkreuz steht für die schlimmsten
       Verbrechen an der Menschlichkeit, die je von deutschem Boden ausgegangen
       sind – sie zu hissen ist nicht nur eine Straftat, sondern
       menschenverachtend und klar verfassungsfeindlich“, kritisierte Pegel am
       Samstag. Er fügte hinzu: „Wer sie hisst, stellt sich außerhalb unserer
       Gesellschaft, will die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen
       und verhöhnt in unerträglicher Weise die Opfer der nationalsozialistischen
       Gewaltherrschaft.“ Aus Neubrandenburgs Stadtverwaltung hieß es: „Dieser
       Angriff auf die Menschenwürde, Freiheit und Demokratie macht die
       Notwendigkeit der dauerhaften Präsenz der Regenbogenflagge nur umso
       deutlicher.“ Es handle sich weder um ein Kavaliersdelikt noch um einen
       Jugendstreich, sondern um eine Straftat, deren Verursacher „mit aller
       gebotenen Härte des Gesetzes“ zu ermitteln und zu bestrafen seien.
       (dpa/epd)
       
       31 Jul 2023
       
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