# taz.de -- Gegendarstellung
       
       > von Professor Dr. Christian Schertz
       
       In dem Artikel auf taz.de vom 02.04.2025 mit der Überschrift „Mundtot
       geklagt“ heißt es in Bezug auf mich:
       
       „Ein weiteres prominentes Beispiel ist der Fall des Aktionskünstlers Tobias
       Rosswog. Gegen ihn reichten…Wolfgang Porsche persönlich Klage ein,…Der
       Medienanwalt Christian Schertz forderte in einer Klage zunächst 350.000
       Euro…“ 
       
       Hierzu stelle ich fest:
       
       Zu keinem Zeitpunkt habe ich eine Zahlung von 350.000 Euro von Herrn Tobias
       Rosswog gefordert, geschweige denn diesbezüglich Klage erhoben. Vielmehr
       wurde lediglich ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht.
       
       Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
       
       9 May 2025
       
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