# taz.de -- Freispruch für Ex-Minister Tapie: Überraschung in der Adidas-Affäre
       
       > Der ehemalige Minister Tapie wird in der Adidas-Affäre freigesprochen.
       > Damit ist die designierte EZB-Chefin Lagarde die einzige Verurteilte.
       
 (IMG) Bild: Bernard Tapie wurde in der Adidas-Affäre überraschend freigesprochen
       
       Paris taz | Das Pariser Strafgericht hat am Dienstag den Ex-Minister und
       Geschäftsmann Bernard Tapie und vier Mitangeklagte in der Adidas-Affäre vom
       Vorwurf des Betrugs und der Veruntreuung öffentlicher Gelder
       freigesprochen. Für die Staatsanwaltschaft ist der umfassende Freispruch
       eine Totalniederlage – sie hatte für den Hauptangeklagten nämlich Anfang
       April nach einem sehr strengen Plädoyer eine maximale Haftstrafe von fünf
       Jahren beantragt.
       
       Das Gericht kam nun zum Schluss, es gebe keine Beweise für die
       Anschuldigungen. Damit bleibt die bisherige IWF-Chefin und designierte
       EZB-Präsident Christine Lagarde die einzige Verurteilte [1][in der
       komplizierten Geschichte].
       
       Der frühere Chef des Fußballklubs Olympique Marseille hatte sich beim
       Verkauf von Adidas-Anteilen Anfang der 1990er Jahre von der damaligen
       Staatsbank Crédit Lyonnais geprellt gesehen und geklagt. In einem
       Schiedsverfahren bekam Tapie 2008 mehr als 400 Millionen Euro Entschädigung
       zugesprochen. Um Veruntreuung öffentlicher Mittel geht es, weil die
       Entschädigung letztlich aus der Staatskasse kam.
       
       Der heute 76-Jährige liegt mit Magen- und Speiseröhrenkrebs im Krankenhaus.
       Am Telefon soll Tapie seinem Anwalt gesagt haben, der Freispruch sei für
       ihn „die beste Chemotherapie“. Im März hatte er noch sehr aktiv am Prozess
       teilgenommen. „Es ist der Kampf meines Lebens“, hatte er dazu gesagt.
       
       ## Schiedsgericht urteilte für französischen Staat nachteilig
       
       Trotz des Freispruchs muss Tapie nun das Geld zurückzahlen. Es geht um
       insgesamt 403 Millionen Euro, die ihm das Schiedsgericht 2008 zugesprochen
       hatte, samt Zinsen sowie 45 Millionen Euro, die ihm als „moralische
       Genugtuung“ zugesprochen worden waren. Denn dieser Entscheid ist im Jahr
       2015 zivilrechtlich wegen Unstimmigkeiten und Zweifeln an der
       Unparteilichkeit eines Richters für ungültig erklärt worden.
       
       Von enormer Bedeutung war der Freispruch auch für den derzeitigen
       Vorsitzenden des Mobilfunkanbieters Orange, Stéphane Richard. Ihm war
       Komplizenschaft vorgeworfen worden. Richard war 2008 Kabinettchef der
       damaligen Wirtschaftsministerin Christine Lagarde – die in der vergangenen
       Woche als EZB-Chefin nominiert worden ist. Lagarde wollte damals nichts
       gegen ein Schiedsgericht einwenden, das für den französischen Staat einen
       sehr nachteiligen und für den umstrittenen Financier Tapie sehr
       vorteilhaften Entscheid fällte.
       
       Weil die damalige Finanzministerin zudem keinen Rekurs einlegte, sondern im
       Gegenteil Tapie eine steuerfreie Genugtuung gewährte, wurde sie 2016 von
       einem Sondergericht für Regierungsmitglieder für schuldig befunden,
       fahrlässig zur Veruntreuung von Staatsgeldern beigetragen zu haben. Sie
       blieb zwar straffrei – ist aber in dieser komplizierten Affäre die Einzige,
       die strafrechtlich verurteilt wurde. Ihr Anwalt teilte mit, sie erwäge
       einen Revisionsverfahren.
       
       Trotz der verständlichen Erleichterung der freigesprochenen Angeklagten
       bleibt nach einem seit 25 Jahren dauernden Streit um den Verkauf des
       Sportartikelkonzerns Adidas durch Tapie und die Staatsbank Crédit Lyonnais
       ein schaler Nachgeschmack. In Frankreich hatte die Adidas-Affäre für große
       Empörung gesorgt: Tapie, der vor Gerichten erfolglos auf Schadenersatz
       geklagt hatte, weil er behauptete, seine Bank habe ihn hinterrücks um einen
       Mehrwert beim Verkauf von Adidas betrogen, unterstützte 2007 öffentlich die
       Wahl von Staatspräsident Nicolas Sarkozy – dessen Kabinett und Ministerin
       Lagarde danach dem Schiedsgericht zustimmten.
       
       Da in Frankreich der Staatschef eine umfassende strafrechtliche Immunität
       für eventuelle Vergehen während seiner Amtszeit genießt, konnte Sarkozy in
       dieser Sache weder befragt noch belangt werden. Umgekehrt setzte sein
       sozialistischer Nachfolger, François Hollande, alle Hebel in Bewegung, um
       das Schiedsgericht für ungültig erklären zu lassen und gegen Tapie und
       seine angebliche Begünstigung gerichtlich vorzugehen.
       
       9 Jul 2019
       
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