# taz.de -- Eltern im Corona-Lockdown: Hoffnung auf Extraurlaub
       
       > Eltern wird versprochen, im verschärften Lockdown mehr „bezahlten Urlaub“
       > wegen der Kinderbetreuung nehmen zu können. Details sind noch unklar.
       
 (IMG) Bild: Geht nicht mal eben nebenbei: Mutter hilft Kind bei Hausaufgaben
       
       Berlin taz | Im verschärften Lockdown vom 16. Dezember bis 10. Januar
       sollen „zusätzliche Möglichkeiten“ geschaffen werden, für die Betreuung der
       Kinder „bezahlten Urlaub zu nehmen“, heißt es im Beschlusspapier der
       Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).
       
       Man arbeite „derzeit mit Hochdruck an der Ausgestaltung des
       MPK-Beschlusses“, erklärte eine Sprecherin des federführenden
       Bundesarbeitsministeriums am Montag der taz. Die genauen Inhalte und der
       Zeitpunkt blieben „abzuwarten“. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey
       (SPD) hatte angekündigt, die Regelungen würden noch in dieser Woche auf den
       Weg gebracht.
       
       Bisher schon gibt es [1][Entschädigungsansprüche] für Eltern, die
       Verdienstausfälle erleiden, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie die
       Kinder betreuen müssen während einer Schließung von Kita oder Schule. Die
       bisher geltenden Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
       erlauben allerdings nur einen Ausgleich von 67 Prozent des ausgefallenen
       Verdienstes. Auch Selbstständige haben Anspruch auf diesen Ausgleich.
       Zusätzliche „bezahlte Urlaubstage“ würde bedeuten, dass die erwerbstätigen
       Eltern einen vollen Lohnausgleich erhielten.
       
       Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) verwies am Montag auf die bereits
       geltenden Regelungen. Bei den Entschädigungen nach dem
       [2][Infektionsschutzgesetz] haben Anspruch auf einen Ausgleich Eltern dann,
       wenn Kitas oder Schulen geschlossen sind, wenn das jüngste Kind jünger als
       zwölf Jahre ist, wenn die Mutter oder der Vater keine „anderweitige
       zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ sicherstellen können, also auch nicht der
       jeweils andere Elternteil die Betreuung gewährleisten könnte und auch keine
       Möglichkeit zur Notbetreuung vorliegt.
       
       ## „Home Office“ nicht gleich Arbeitsfähigkeit
       
       Es besteht kein Anspruch, wenn Kitas oder Schulen ohnehin wegen der
       Schulferien geschlossen hätten. Ein Anspruch auf zusätzlichen „bezahlten
       Urlaub“ entstünde also nur für die paar Tage zwischen dem 16. Dezember und
       dem 10.Januar, in denen Kitas und Schulen außerhalb der normalen Ferien
       wegen Corona geschlossen sind.
       
       Die Tatsache, dass eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter im Homeoffice
       arbeiten, bedeutet dabei nicht, dass damit automatisch der Anspruch auf
       einen Ausgleich erlischt. Wenn man wegen des Aufwands an Betreuung oder
       Homeschooling „die Leistung gegenüber dem Arbeitgeber nicht erbringen kann,
       erfüllt man die Voraussetzung für eine Entschädigung“, sagt der Berliner
       Arbeitsrechtsexperte Alexander Dubrovskij von der Kanzlei Gansel
       Rechtsanwälte der taz, „dieser Anspruch hat nichts damit zu tun, ob ich im
       Home Office arbeite oder nicht“. Dabei sei es auch möglich, eine
       Entschädigung für den Verdienstausfall zu bekommen, den man erleidet, wenn
       man nur mit reduzierter Arbeitszeit tätig werden kann.
       
       Die Frage ist, was Eltern machen, wenn der Lockdown länger dauert als der
       10. Januar. „Eltern können die Ausfälle durch die Coronamaßnahmen nicht
       alleine auffangen“, sagt Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin des
       Alleinerziehendenverbandes VAMV, „da braucht es Unterstützung“. Der Verband
       ist dafür, gerade Alleinerziehenden grundsätzlich eine Notbetreuung
       anzubieten, er begrüßt auch die zusätzlichen bezahlten Urlaubstage und
       fordert einen Ausgleich für den Verdienstausfall, wenn Eltern wegen der
       Kinderbetreuung vorübergehend auf Teilzeit wechseln.
       
       14 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Lockdown
 (DIR) Pandemie
 (DIR) R2G Bremen
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Böllerverbot
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Corona-Hotspot Kita: Trotz aller Vorsicht
       
       Die Gesundheitsbehörde hat bisher keine Erklärung für den Massenausbruch in
       einer Kita in Bremen. Auf die Coronaregeln wurde hier streng geachtet.
       
 (DIR) Entschädigung für Eltern: Appelle, aber kein Urlaub
       
       Kitas und Schulen bitten Eltern dringend, ihre Kinder selbst zu betreuen.
       Doch die Entschädigung für einen Verdienstausfall fällt mager aus.
       
 (DIR) Pandemiebekämpfung auf demokratisch: Parlament will mitreden dürfen
       
       In der Hamburgischen Bürgerschaft soll am Mittwoch ein Gesetz zur stärkeren
       Beteiligung des Parlaments an Corona-Verordnungen beschlossen werden.
       
 (DIR) Shopping in Berlin vor dem Lockdown: Ihr Kund*innen kommet
       
       Der große Run vor dem Lockdown blieb erst einmal aus. Um so mehr schwitzen
       die Paketboten. Für sie dürfte es noch schlimmer kommen.
       
 (DIR) Regierung beschließt neuen Lockdown: Stille Nacht schon ab Mittwoch
       
       Die Läden machen dicht, die Schulen auch. Ministerpräsident*innen und
       Bundeskanzlerin sind sich einig: Jetzt muss es schnell gehen.
       
 (DIR) Berlin und Corona: Berlin vor dem Lockdown
       
       Ab Mittwoch gilt: Schulen und Kitas zu, auch Friseure müssen schließen.
       Kein Böllerverkauf und keine Versammlungen zu Silvester.
       
 (DIR) Aktuelle Entwicklungen in der Coronakrise: Harter Lockdown ab Mittwoch
       
       Die Infektionszahlen bleiben hoch. Bund und Länder vereinbaren einen
       Shutdown. Handel, Schulen und Kitas werden bis 10. Januar weitgehend
       geschlossen.