# taz.de -- Einer, der in Waldheim widersprach
       
       > Helmut Brandt, 1950 Staatssekretär im Ministerium der Justiz der DDR,
       > intervenierte gegen die Waldheim–Prozesse und büßte dafür mit 14 Jahren
       > DDR–Gefängnis/  ■ Von Falco Werkentin
       
       Kein Waldheim-Verurteilter – und doch ein Waldheim-Opfer – ist Dr.Dr.Helmut
       Brandt, zu Zeiten der „Waldheim-Prozesse“, gegen zirka 3.400 sogenannte
       Kriegsverbrecher im Jahre 1950 Staatssekretär im ersten Ministerium der
       Justiz (MdJ) unter Max Fechner, SED.
       
       Er stand am Mittwoch als Zeuge im Mittelpunkt des Leipziger Prozesses gegen
       den ehemaligen Waldheim-Richter Otto Jürgens, angeklagt wegen Mordes und
       Rechtsbeugung. Brandt war im September 1950 wegen seines Protests gegen
       diese justiziellen Scheinverfahren verhaftet und nach insgesamt 14 Jahren
       Haft 1964 von der Bundesrepublik freigekauft worden.
       
       Im Gerichtssaal trafen zum ersten Mal zwei alte Männer zusammen, die sich
       noch nie gesehen hatten, obwohl im Leben beider die Waldheim-Prozesse eine
       zentrale Rolle gespielt hatten.
       
       Zum Zeitpunkt der Waldheim- Prozesse stand Brandt kurz vor dem 40.
       Lebensjahr. Als Staatssekretär im Ministerium der Justiz (MdJ) und Mitglied
       der Ost-CDU, doch mit Wohnsitz und Anwaltskanzlei am Kurfürstendamm, blieb
       Brandt zunächst uninformiert über die Prozesse in Waldheim. Informiert
       hingegen war seine Kollegin aus dem MdJ, Hauptabteilungsleiterin Heinze,
       die als SED-Mitglied zum Inspizienten-Kollektiv der Partei zählte und in
       dieser Funktion vor Ort in Waldheim die Richter zum „sozialistischen
       Wettbewerb“ beim Rechtsbruch antrieb und sie in die Mangel nahm, wenn die
       Richter kleine Zeichen des Widerspruchs zeigten.
       
       Zufällige Hinweise seines Chauffeurs und des damaligen sächsischen
       Justizministers Dieckmann (LDPD) ließen Brandt schließlich aufhorchen und
       eingreifen, obwohl sein Minister ihm den Ratschlag gab, die Finger von der
       Sache zu lassen. Brandt eilte nach Waldheim, doch man verweigerte ihm
       mehrfach den Zutritt zu diesen „öffentlichen Verfahren“.
       
       Brandt ließ sich indessen nicht täuschen und intervenierte zunächst mit
       Erfolg bei seinem Parteivorsitzenden, dem Stellvertretenden
       Ministerpräsidenten Otto Nuschke. Im Juli 1950 kam es in der Regierung zum
       offenen Streit. Nuschke verlangte, die Verfahren öffentlich und
       ordnungsgemäß zu wiederholen, Walter Ulbricht tobte. Ministerpräsident
       Grotewohl vertagte von Sitzung zu Sitzung die Entscheidung, Nuschke drängte
       mit Schreiben vom 18.August des Jahres an Grotewohl und Fechner auf
       Behandlung und legte dem Brief 13 besonders krasse Fallschilderungen bei.
       Seine Forderung unter Hinweis auf die öffentliche Erregung, die diese
       Prozesse inzwischen verursacht hatten: Überprüfung der Urteile durch einen
       Ausschuß des Ministerrats.
       
       Am 31.August ließ der Ministerpräsident die Regierung darüber abstimmen.
       Bei Stimmenthaltung der LDPD-Mitglieder und einmütiger Ablehnung seitens
       der SED-Genossen war die kleine Revolte der Blockpartei beendet. Brandt
       wurde am 6. September 1950 verhaftet.
       
       Das erste Haftjahr erlitt Brandt im Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen
       mit Stehkarzer und Dunkelzelle. Nach vier Jahren wurde er am 5.Juni 1954
       vom Obersten Gericht der DDR im Geheimverfahren zu zehn Jahren Zuchthaus
       verurteilt. Ankläger war Kammergerichtsrat a.D. Melsheimer, im April 1940
       von Hitler mit dem „Treuedienst-Ehrenzeichen, 2. Stufe“ ausgezeichnet, nun
       Generalstaatsanwalt der DDR.
       
       Die Anklage enthielt den besonders absurden Vorwurf, daß Brandt an der
       Vorbereitung des Aufstands vom 17.Juni 1953 beteiligt gewesen sein solle.
       Der Einfachheit halber hatte man ihn dem Scheinverfahren gegen die
       sogenannte „Verschwörungsgruppe Dertinger“ zugeschlagen.
       
       Die folgenden Jahre verbrachte Brandt in Haus IV des Zuchthauses
       Brandenburg, unter anderen zusammen mit „seinem“ Justizminister Max
       Fechner, der wenige Wochen nach dem 17.Juni verhaftet und 1955 zu acht
       Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, aber bereits 1956 wieder entlassen
       wurde.
       
       Selbst in der kurzen Tauwetterperiode des Jahres 1956, als 35.000 von
       insgesamt 60.000 Häftlingen die Gefängnisse verlassen konnten, war Brandt
       nicht dabei. Erst 1958 wurde er vorfristig entlassen – doch nicht, wie es
       auch die DDR- Gesetze vorsahen, an seinen Heimatort Berlin-West, sondern
       nach Dresden. Dies war mit der Offerte einer Professur verbunden.
       
       Beim Versuch, von Dresden nach Berlin zu fliehen, wurde Brandt 36 Stunden
       nach der Haftentlassung vom MfS wieder festgenommen. Ihn erwarteten weitere
       sechs Jahre Zuchthaus, nun in Bautzen II. Das Urteil verkündete jener
       OG-Richter Ziegler, der Brandt bereits 1954 ins Gefängnis gebracht hatte.
       
       Mitte 1962 leitete Walter Ulbricht einen neuen justizpolitischen Kurs ein,
       in dessen Verlauf er der Justizministerin Hilde Benjamin „Erscheinungen des
       Dogmatismus“ in der Strafpolitik vorwarf. Sie blieb zwar zunächst noch im
       Amt, wurde jedoch entmachtet. Mit diesem „Neuen Kurs“ begann eine bis dato
       unbekannte Variante des Interzonenhandels – das Geschäft mit Häftlingen.
       
       Am 18.August 1964, nach mehr als 14 Jahren Haft, kam Brandt in die
       Bundesrepublik, einer von insgesamt 800 in diesem Jahr verkauften
       politischen Gefangenen. Die letzten Waldheim-Verurteilten waren längst
       entlassen worden. So mußte Brandt für sein Waldheim- Engagement noch einen
       höheren Preis als jene zahlen – von den 24 Hingerichteten abgesehen –, für
       die er 1950 jene auch in der DDR- Verfassung des Jahres 1949 garantierten
       Verfahrenssicherungen einforderte. Knapp über 50 Jahre alt, gesundheitlich
       schwer angeschlagen, begann er in Bonn, sich als Anwalt eine neue Existenz
       aufzubauen.
       
       Heute steht Helmut Brandt vor dem achtzigsten Lebensjahr. Mag die
       Verhandlung in Leipzig vielleicht auch Genugtuung bedeuten – wer von uns
       wäre willens, für Genugtuung ein solches Leben einzutauschen?
       
       26 Feb 1993
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) falco werkentin
       
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