# taz.de -- Eigenbedarf gilt auch bei Zweitwohnung
       
       > URTEIL Karlsruhe billigt Kündigung wegen gelegentlicher Besuche
       
       FREIBURG taz | Der Eigentümer einer Mietwohnung kann auch dann eine
       Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er den Wohnraum nur als
       gelegentliche Zweitwohnung nutzen will. Das entschied jetzt das
       Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Berlin
       wurde abgewiesen.
       
       Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Eigentümer der
       Wohnung ist ein Chefarzt aus Hannover. Er wollte die Wohnung nur für
       gelegentliche Treffen mit seiner damals 14-jährigen Tochter aus einer
       früheren Beziehung nutzen. Dafür kündigte er der Mieterin, die dort 26
       Jahre lang gelebt hatte.
       
       Das Amtsgericht lehnte den Kündigungsgrund zunächst als vorgeschoben ab.
       Dagegen hielt das Berliner Landgericht den Eigenbedarf für glaubwürdig.
       Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
       
       Daran machte sich nun die Verfassungsbeschwerde fest. Es sei noch nicht
       höchstrichterlich geklärt, ob die geplante „seltene“ Nutzung einer Wohnung
       eine Eigenbedarfskündigung zulässt.
       
       Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts lehnte jetzt
       aber die Beschwerde der Mieterin ab. Die Rechtsprechung zur
       Eigenbedarfskündigung sei eindeutig. Es genüge, wenn der Eigentümer
       „vernünftige und nachvollziehbare Gründe“ für die eigene Inanspruchnahme
       nenne. Es sei nicht erforderlich, dass er seinen Lebensmittelpunkt in die
       neue Wohnung verlege. Nur einzelne Amtsgerichte hätten bisher den Wunsch
       nach einer Zweitwohnung generell nicht ausreichen lassen. Das allein führe
       „noch nicht zu einer erneuten Klärungsbedürftigkeit einer bereits geklärten
       Rechtsfrage“, so die Richter. CHRISTIAN RATH
       
       10 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) CHRISTIAN RATH
       
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