# taz.de -- nordđŸŸthema: Die GeschĂ€digten im Blick
       
       > Mediation hat sich als Alternative zu Gerichtsprozessen etabliert. Dabei
       > finden Konflikt-parteien oft schnell zu Lösungen und die BedĂŒrfnisse von
       > GeschÀdigten sind im Fokus
       
 (IMG) Bild: Bei der Mediation sollen die Konfliktparteien selbst zu einer Lösung kommen
       
       Von Selma Hornbacher-Schönleber
       
       Jurist*innen werden traditionell dazu ausgebildet, Konflikte vor Gericht
       zu klĂ€ren – inzwischen wird ihnen aber schon im Studium eine Alternative
       nahegebracht: die Mediation. Sie soll helfen, die SchwÀchen des
       Justizsystems auszugleichen.
       
       In Gerichtsprozessen streiten entweder zwei private Konfliktparteien oder
       aber eine Privatperson steht dem Staat gegenĂŒber. Da die gesetzliche
       Entscheidungsgrundlage dabei allgemein gehalten ist, können die
       individuellen BedĂŒrfnisse und Interessen der Konfliktparteien oder
       GeschĂ€digten oft nicht umfassend berĂŒcksichtigt werden. Der Prozess kann
       außerdem das VerhĂ€ltnis der Konfliktparteien zusĂ€tzlich belasten. Das ist
       besonders nachteilig, wenn eine WeiterfĂŒhrung der Beziehungen eigentlich
       gewĂŒnscht ist, etwa nach Familien- oder Wirtschaftsstreitigkeiten.
       
       Mediation stellt eine Alternative zu solchen Gerichtsprozessen dar –
       einerseits als Mediation in Strafsachen und andererseits als
       außergerichtliche Mediation in zivilen Angelegenheiten. Bei der
       außergerichtlichen Mediation suchen zwei Konfliktparteien mithilfe einer
       mittelnden Partei nach einer Lösung. Oft geht es um Arbeitsstreitigkeiten
       oder Familienkonflikte. Ziel ist, dass die Betroffenen selbst eine Antwort
       finden. Mediator*innen unterstĂŒtzen dabei und moderieren das GesprĂ€ch.
       Solche Mediationsverfahren werden in der Regel privat organisiert und
       bezahlt, fĂŒhren aber im Vergleich zu Gerichtsverfahren oft vergleichsweise
       gĂŒnstig und schnell zu Lösungen.
       
       „Mediation ist erst mal ein strukturiertes GesprĂ€ch“, erklĂ€rt Frank
       Beckmann von der „Mediationsstelle BrĂŒckenschlag e. V.“. Kern der
       Mediationsausbildung sei es, solche GesprÀche zu moderieren. Zuerst werden
       Rahmenbedingungen der Mediation geklÀrt, dann widme man sich den
       Konfliktparteien, ihren Wahrnehmungen sowie ihren Interessen und
       BedĂŒrfnissen. „Wenn das gut herausgearbeitet wird“, so Beckmann, „ist es
       oft durchaus möglich, diese verschiedenen Interessen unter einen Hut zu
       bekommen.“
       
       Wer Mediator*in werden will, muss eine oder mehrere Weiterbildungen
       absolvieren, etwa an der Bremer oder Hamburger UniversitÀt. Voraussetzung
       ist ein Hochschulabschluss oder eine weiterfĂŒhrende Berufsausbildung. Die
       Ausbildung ist fachĂŒbergreifend: AnwĂ€lt*innen nehmen daran genauso teil
       wie PĂ€dagog*innen. „Es gibt ganz unterschiedliche Einsatzgebiete“, erklĂ€rt
       Beckmann. Ein ehemaliger Ausbildungsteilnehmer sei Anwalt mit Schwerpunkt
       auf Familienrecht und habe seinen Klient*innen eine Alternative zu
       Gerichtsverfahren bieten wollen. Aber auch bei Konflikten in anderen
       juristischen Arbeitsfeldern, beispielsweise im Personalwesen, bieten sich
       Mediationsverfahren an.
       
       DemgegenĂŒber geht es in der Mediation in Strafsachen nicht nur um eine
       ausgeglichene Konfliktlösung, sondern um Wiedergutmachung fĂŒr GeschĂ€digte.
       Dies findet oft im Rahmen eines TĂ€ter-Opfer-Ausgleichs (TOA) statt. Die
       Grundidee, erklĂ€rt AndrĂ© Hilbers vom „Verein TĂ€ter-Opfer-Ausgleich Bremen
       e. V.“, sei es, den GeschĂ€digten eine Rolle in Strafverfahren zu geben.
       Statt nur die Schuld und das Strafmaß fĂŒr die Beschuldigten festzulegen,
       sollen die BedĂŒrfnisse der GeschĂ€digten im Fokus stehen. Genau das ist in
       klassischen Strafverfahren nicht der Fall: Straftaten werden in erster
       Linie als Angriff auf die SouverÀnitÀt des Staats behandelt, die eigentlich
       GeschÀdigten treten nur als Zeug*innen oder NebenklÀger*innen auf.
       
       Um diese LĂŒcke zu fĂŒllen, wurde nach mehreren Modellprojekten 1994
       bundesweit der TĂ€ter-Opfer-Ausgleich (TOA) gesetzlich verankert. Ziel ist
       eine umfassende Konfliktlösung, weshalb auch von „Restorative Justice“,
       also im weitesten Sinne von wiederherstellender Justiz, gesprochen wird.
       Frank Winter, ebenfalls vom TOA Bremen, weist darauf hin, dass Maßnahmen
       der „Restorative Justice“, etwa in Form solcher außergerichtlicher
       Konfliktregelungen, nicht notwendig ein juristisches Praxisfeld seien: Im
       Bremer TOA arbeiten neben drei Juristen auch Mediator*innen aus der
       Psychologie und Ehrenamtliche aus anderen Berufsfeldern. Wer welchen Fall
       ĂŒbernimmt, hĂ€ngt vom Stadtteil ab.
       
       GrundsĂ€tzlich muss in allen Strafverfahren geprĂŒft werden, ob ein TOA
       möglich ist. Im Grunde genommen, so Hilbers, kann – und soll – die Polizei
       damit bereits bei der Sachverhaltsaufnahme beginnen. Wird ein Fall fĂŒr den
       TOA vorgeschlagen, kontaktiert der Verein zunÀchst die beschuldigte Person,
       um deren Bereitschaft und Empathievermögen zu klÀren. Erst danach wird die
       betroffene Person angefragt.
       
       HÀufig sind es Körperverletzungen, die im TOA behandelt werden.
       GrundsÀtzlich ist aber kein Fall ausgeschlossen. Da Betroffene und
       Beschuldigte oft die Möglichkeit des TOA nicht kennen, komme es auf die
       BeschÀftigten in Polizei und Justiz an, diese Option einzubringen, so
       Hilbers. „Und wenn die eher an die traditionelle Justiz glauben oder nichts
       von TOA halten, passiert das eben nicht.“
       
       Dabei sei das Verfahren durchaus fĂŒr schwerere Straftaten geeignet. Wenn
       Polizist*innen aber bestimmte TĂ€ter*innen kategorisch nicht fĂŒr den
       TOA vorschlagen, schade dies in erster Linie den GeschĂ€digten. „Die suchen
       sich ihre TĂ€ter ja nicht aus.“ Um den Interessen der GeschĂ€digten gerecht
       zu werden, stelle ein TOA in jedem Fall eine ErgÀnzung, manchmal sogar
       einen Ersatz zu den Strafinstrumenten eines Gerichtsverfahrens dar.
       
       Auch empirisch zeigt sich: Mediation kann eine Alternative bieten, gerade
       im Strafrecht. Laut einer Auswertung des Bundesjustizministeriums (BMJV)
       aus dem Jahr 2018 stimmten drei Viertel der GeschĂ€digten und ĂŒber 80
       Prozent der Beschuldigten einem TOA zu. Ob der gelingt, hÀngt vor allem von
       der Art und Schwere der Straftat ab. Im Bereich Raub und Erpressung liegt
       die Erfolgsquote bei ĂŒber 90 Prozent. Im zivilen Bereich wird Mediation, so
       ein Bericht des BMJV aus dem Jahr 2017, eher selten genutzt. Ob sich dieses
       Verfahren kĂŒnftig weiter etablieren wird, ist noch nicht abzusehen.
       
       18 Sep 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Selma Hornbacher-Schönleber
       
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