# taz.de -- „Die Feindschaft zu Arabien gewählt“
       
       > ■ Im Pariser Justizpalast ging der Prozeß gegen den Libanesen Abdallah
       > mit der Höchststrafe zu Ende / In einem politischen Plädoyer forderte der
       > Staatsanwalt nur zehn Jahre Haft zugunsten der Staatsräson / Keine
       > Berufung möglich
       
       Aus Paris Georg Blume
       
       Das Urteil kam schneller und härter als erwartet. Jubel brach am Samstag
       unter den US–amerikanischen Kollegen im Pariser Justizpalast aus, als sie
       die letzten Sätze des Richters vernahmen: „...damit ist Georges Ibrahim
       Abdallah zu lebenslanger Haft verurteilt.“ Ein politischer Prozeß um den
       Fall Georges Ibrahim Abdallah ging am Samstag zu Ende, um den immer noch
       mutmaßlichen Chef der „Revolutionären Libanesischen Armeefraktion“ (FARL)
       und französischen Öffentlichkeitsfeind Nr.1. Der Prozeß wurde von allen
       drei Seiten, von der Staatsanwaltschaft der Republik, der Nebenklägerschaft
       der Vereinigten Staaten und der Verteidigung Abdallahs, offen und
       transparent politisch geführt. Staatsanwalt Pierre Baechlin, der nach
       französischem Recht dem Justizminister weisungsgebunden ist, überraschte
       alle, als er in seinem Plädoyer forderte: „Weg mit den Fakten!“, alle
       juristischen Vorwände fallen ließ und zur politischen Rede an die
       Geschworenen anhob: „Jedes Urteil, egal wie hoch (...) macht den
       Verurteilten zum Märtyrer und macht vor allem das Land, das ihn gefangen
       hält, im vorliegenden Fall Frankreich, zur Geisel. (...) Ich weiß nicht, ob
       Frankreich morgen riskiert, Opfer neuer blindwütiger Attentate zu sein.
       (...) Ich kann sagen, daß die Mittel, um den Terrorismus zu bekämpfen, sehr
       verschiedener Art sind. Die mächtigsten demokratischen Länder waren
       gezwungen, ihre Schwäche einzugestehen. (...) Deshalb hat Frankreich von
       seinen Alliierten keine Lehren zu erhalten, selbst nicht von seiner
       Schwester der Freiheit, Amerika. Schwersten Herzens beschwöre ich Sie,
       bitte ich Sie, fordere ich Sie auf, den Angeklagten zu einer Strafe zu
       verurteilen, die zehn Jahre Haft nicht übersteigt.“ Die Rede Baechlins,
       einem der renommiertesten Staatsanwälte des Landes, wird französische
       Justizgeschichte machen. „Was muß man nicht alles im Interesse Frankreichs
       tun?“ soll der Staatsanwalt später gesagt haben. Es war nur allzu deutlich:
       Baechlin forderte von den Geschworenen eine politische Entscheidung, die
       der Regierung ermöglichen würde, Abdallah in nicht langer Zeit
       freizulassen. An dieser Stelle ist ein kurzer Rückblick auf die
       Prozeßgeschichte notwendig. Der Libanese Georges Ibrahim Abdallah war der
       Beihilfe zum Mord und des Mordversuchs bei Attentaten der FARL auf die
       US–amerikanischen Diplomaten Ray und Homme und den israelischen
       Geheimdienstler Barsimentov in Frankreich angeklagt. Abdallah gilt als
       pro–palästinensischer Christ. Nach der Verhaftung Abdallahs im Herbst 1984
       in Lyon machte die FARL im März 1985 ein letztes Mal Schlagzeilen, als sie
       in Tripolis den Franzosen Peyrolles entführten, um Abdallah freizupressen.
       Peyrolles kam frei, doch Abdallah blieb in Haft. Daraufhin reklamierte im
       Dezember 1985 das „Solidaritätskomitee mit den arabischen politischen
       Gefangenen“ (CSPPA) mit einem ersten Anschlag die Freilassung Abdallahs und
       zweier weiterer Gefangener. Bis September 1986 wurden bei Anschlägen des
       CSPPA in Paris 13 Menschen getötet und 250 verletzt. Als Abdallah im Juli
       1986 in Lyon zu lediglich vier Jahren Haft verurteilt wird, treten die USA
       als Nebenkläger für den Prozeß in Paris auf den Plan, um in Zusammenhang
       mit den Attentaten auf Ray und Homme ein härteres Urteil einzufordern - wie
       man seit Samstag weiß, erfolgreich. Georges Kiejman, der linke Staranwalt
       der USA, hatte keinen leichten Job. In der Tat waren die Beweise gegen
       Abdallah, die ihm vorlagen, dürftig. Kiejman verfügte über Indizien, wie
       etwa die Tatsache, daß Abdallah die Wohnung frequentierte, in der später
       die Mordwaffe gefunden wurde, indes: keine Spur, keine Zeugenaussage
       verwies auf eine direkte Beteiligung Abdallahs bei der Vorbereitung und
       Ausführung der Attentate. Doch auch Kiejman verstand es meisterhaft, von
       anderem als den Fakten zu den Geschworenen zu sprechen: „Mir ist vollkommen
       bewußt, daß wir morgen neue Attentate erleiden können. (...) Aber es steht
       an Ihnen (...), dem Staat einen Dienst zu erweisen. Sonst geraten Sie auf
       eine Entgleisung, die denen der Sondergerichte von Vichy in der
       Besatzungszeit entspricht, die die Schuldigen für unschuldig erklärten. Das
       ist der heimtückische Charakter der Staatsräson. Ihre Aufgabe ist es, Recht
       zu sprechen und keinen Dienst zu leisten. Der einzige Staat, der ihren
       Respekt verdient, ist der Rechtsstaat.“ Kiejman sprach im Namen der
       Regierung der USA nicht etwa in erster Linie gegen die Verteidigung,
       sondern gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft. Im Streit der Anklagen,
       so schien es, würde der zweite Staranwalt des Prozesses, der linksradikale
       Verteidiger Jacques Verges, ein leichtes Spiel haben. Verges bestand auf
       den Fakten: „Meine Rolle ist, zu beweisen, daß nichts bewiesen ist. (...)
       Bleibt uns, weil die amerikanische Regierung eine Maximalstrafe verlangt,
       weil Reagan gesprochen hat, nichts anderes als zu gehorchen?“ Verges
       durchleuchtete die Indizien. „Reicht eine Pistole, die ohne Fingerabdrücke
       vier Monate nach der Tat an einem Ort gefunden wurde, den der Angeklagte
       einst besucht haben soll, als Mordbeweis?“ Nicht auf diese Frage
       antworteten die Geschworenen in ihrem Urteil. Sie spürten wohl den
       Glaubwürdigkeitsverlust der Justiz als Geisel der französischen
       Staatsräson. Heute nun gibt es kein Zurück mehr. „Das Urteil ist
       unwiderruflich,“ sagte Jacques Verges im Auftrag seines Mandanten nach dem
       Prozeß und sprach, was die Zukunft anbelangt, unzweideutig: „Frankreich
       stand heute an einem Scheideweg. Frankreich hat den Weg der Feindseligkeit
       mit den arabischen Ländern gewählt.“
       
       2 Mar 1987
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Georg Blume
       
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