# taz.de -- „Die Feindschaft zu Arabien gewählt“
> ■ Im Pariser Justizpalast ging der Prozeß gegen den Libanesen Abdallah
> mit der Höchststrafe zu Ende / In einem politischen Plädoyer forderte der
> Staatsanwalt nur zehn Jahre Haft zugunsten der Staatsräson / Keine
> Berufung möglich
Aus Paris Georg Blume
Das Urteil kam schneller und härter als erwartet. Jubel brach am Samstag
unter den US–amerikanischen Kollegen im Pariser Justizpalast aus, als sie
die letzten Sätze des Richters vernahmen: „...damit ist Georges Ibrahim
Abdallah zu lebenslanger Haft verurteilt.“ Ein politischer Prozeß um den
Fall Georges Ibrahim Abdallah ging am Samstag zu Ende, um den immer noch
mutmaßlichen Chef der „Revolutionären Libanesischen Armeefraktion“ (FARL)
und französischen Öffentlichkeitsfeind Nr.1. Der Prozeß wurde von allen
drei Seiten, von der Staatsanwaltschaft der Republik, der Nebenklägerschaft
der Vereinigten Staaten und der Verteidigung Abdallahs, offen und
transparent politisch geführt. Staatsanwalt Pierre Baechlin, der nach
französischem Recht dem Justizminister weisungsgebunden ist, überraschte
alle, als er in seinem Plädoyer forderte: „Weg mit den Fakten!“, alle
juristischen Vorwände fallen ließ und zur politischen Rede an die
Geschworenen anhob: „Jedes Urteil, egal wie hoch (...) macht den
Verurteilten zum Märtyrer und macht vor allem das Land, das ihn gefangen
hält, im vorliegenden Fall Frankreich, zur Geisel. (...) Ich weiß nicht, ob
Frankreich morgen riskiert, Opfer neuer blindwütiger Attentate zu sein.
(...) Ich kann sagen, daß die Mittel, um den Terrorismus zu bekämpfen, sehr
verschiedener Art sind. Die mächtigsten demokratischen Länder waren
gezwungen, ihre Schwäche einzugestehen. (...) Deshalb hat Frankreich von
seinen Alliierten keine Lehren zu erhalten, selbst nicht von seiner
Schwester der Freiheit, Amerika. Schwersten Herzens beschwöre ich Sie,
bitte ich Sie, fordere ich Sie auf, den Angeklagten zu einer Strafe zu
verurteilen, die zehn Jahre Haft nicht übersteigt.“ Die Rede Baechlins,
einem der renommiertesten Staatsanwälte des Landes, wird französische
Justizgeschichte machen. „Was muß man nicht alles im Interesse Frankreichs
tun?“ soll der Staatsanwalt später gesagt haben. Es war nur allzu deutlich:
Baechlin forderte von den Geschworenen eine politische Entscheidung, die
der Regierung ermöglichen würde, Abdallah in nicht langer Zeit
freizulassen. An dieser Stelle ist ein kurzer Rückblick auf die
Prozeßgeschichte notwendig. Der Libanese Georges Ibrahim Abdallah war der
Beihilfe zum Mord und des Mordversuchs bei Attentaten der FARL auf die
US–amerikanischen Diplomaten Ray und Homme und den israelischen
Geheimdienstler Barsimentov in Frankreich angeklagt. Abdallah gilt als
pro–palästinensischer Christ. Nach der Verhaftung Abdallahs im Herbst 1984
in Lyon machte die FARL im März 1985 ein letztes Mal Schlagzeilen, als sie
in Tripolis den Franzosen Peyrolles entführten, um Abdallah freizupressen.
Peyrolles kam frei, doch Abdallah blieb in Haft. Daraufhin reklamierte im
Dezember 1985 das „Solidaritätskomitee mit den arabischen politischen
Gefangenen“ (CSPPA) mit einem ersten Anschlag die Freilassung Abdallahs und
zweier weiterer Gefangener. Bis September 1986 wurden bei Anschlägen des
CSPPA in Paris 13 Menschen getötet und 250 verletzt. Als Abdallah im Juli
1986 in Lyon zu lediglich vier Jahren Haft verurteilt wird, treten die USA
als Nebenkläger für den Prozeß in Paris auf den Plan, um in Zusammenhang
mit den Attentaten auf Ray und Homme ein härteres Urteil einzufordern - wie
man seit Samstag weiß, erfolgreich. Georges Kiejman, der linke Staranwalt
der USA, hatte keinen leichten Job. In der Tat waren die Beweise gegen
Abdallah, die ihm vorlagen, dürftig. Kiejman verfügte über Indizien, wie
etwa die Tatsache, daß Abdallah die Wohnung frequentierte, in der später
die Mordwaffe gefunden wurde, indes: keine Spur, keine Zeugenaussage
verwies auf eine direkte Beteiligung Abdallahs bei der Vorbereitung und
Ausführung der Attentate. Doch auch Kiejman verstand es meisterhaft, von
anderem als den Fakten zu den Geschworenen zu sprechen: „Mir ist vollkommen
bewußt, daß wir morgen neue Attentate erleiden können. (...) Aber es steht
an Ihnen (...), dem Staat einen Dienst zu erweisen. Sonst geraten Sie auf
eine Entgleisung, die denen der Sondergerichte von Vichy in der
Besatzungszeit entspricht, die die Schuldigen für unschuldig erklärten. Das
ist der heimtückische Charakter der Staatsräson. Ihre Aufgabe ist es, Recht
zu sprechen und keinen Dienst zu leisten. Der einzige Staat, der ihren
Respekt verdient, ist der Rechtsstaat.“ Kiejman sprach im Namen der
Regierung der USA nicht etwa in erster Linie gegen die Verteidigung,
sondern gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft. Im Streit der Anklagen,
so schien es, würde der zweite Staranwalt des Prozesses, der linksradikale
Verteidiger Jacques Verges, ein leichtes Spiel haben. Verges bestand auf
den Fakten: „Meine Rolle ist, zu beweisen, daß nichts bewiesen ist. (...)
Bleibt uns, weil die amerikanische Regierung eine Maximalstrafe verlangt,
weil Reagan gesprochen hat, nichts anderes als zu gehorchen?“ Verges
durchleuchtete die Indizien. „Reicht eine Pistole, die ohne Fingerabdrücke
vier Monate nach der Tat an einem Ort gefunden wurde, den der Angeklagte
einst besucht haben soll, als Mordbeweis?“ Nicht auf diese Frage
antworteten die Geschworenen in ihrem Urteil. Sie spürten wohl den
Glaubwürdigkeitsverlust der Justiz als Geisel der französischen
Staatsräson. Heute nun gibt es kein Zurück mehr. „Das Urteil ist
unwiderruflich,“ sagte Jacques Verges im Auftrag seines Mandanten nach dem
Prozeß und sprach, was die Zukunft anbelangt, unzweideutig: „Frankreich
stand heute an einem Scheideweg. Frankreich hat den Weg der Feindseligkeit
mit den arabischen Ländern gewählt.“
2 Mar 1987
## AUTOREN
(DIR) Georg Blume
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