# taz.de -- Die Bürgerversicherung
> Wie sie aussehen könnte und wie die Gegenargumente lauten
BERLIN taz ■ Die Bürgerversicherung wäre eine Weiterentwicklung des
derzeitigen Systems, in dem 90 Prozent der Bevölkerung bereits gesetzlich
versichert sind. Grundlage für die Finanzierung von Gesundheit blieben
weiterhin die Einkommen – mit einem wichtigen Unterschied: Alle Einkommen
aller wären gefordert. Um aus der gesetzlichen Krankenversicherung eine
Bürgerversicherung zu machen, müssten also auch die privat versicherten 10
Prozent der Bevölkerung einbezogen werden. Dabei handelt es sich um
Gutverdiener, Selbstständige und Beamte. Zur Berechnung der Beiträge würden
außerdem nicht nur die Lohneinkommen, sondern alle Einkommensarten
herangezogen: Mieten, Zinsen, Kapitaleinkünfte.
Unschwer zu erkennen, dass die Bürgerversicherung erstens den Privatkassen
die Kundschaft rauben würde; sie müssten sich dann auf Zusatz- und
Luxusversorgung stützen. Zweitens würden die Eliten der Gesellschaft
stärker belastet. Diese zwei Faktoren sind es, vor deren Durchsetzung den
beiden Volksparteien graut.
Der Vorkämpfer der Bürgerversicherung ist der Gesundheitsökonom Karl
Lauterbach, der seit 1998 die rot-grüne Regierung berät. Nach Lauterbachs
Modell könnten die Privatkassen alle Mitglieder behalten, die sie schon
haben. Sie würden nur keine neuen bekommen. Neu Verbeamtete, Menschen, die
gerade über die Versicherungspflichtgrenze hüpfen, junge Ärzte müssten in
die Bürgerversicherung. Ihre Einkommen würden bis zu einer Grenze von 5.100
Euro „verbeitragt“. Dies könnte schon ab dem Jahr 2006 Mehreinnahmen von 15
Milliarden Euro bringen, die sich in 1,4 Prozentpunkte umrechnen lassen, um
die die Kassenbeiträge sinken könnten. „In der Struktur“, sagt Lauterbach –
also auf mittlere Sicht und bei konsequenter Umsetzung –, „könnten die
Beiträge auf 11 Prozent sinken.“
Die Gegner der Bürgerversicherung halten sie für kapitalfeindlich und
verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar: Investoren würden ins Ausland
flüchten, die Privatkassen sich ihr Recht auf Kunden vorm
Bundesverfassungsgericht erstreiten. Überhaupt werde eine
Zwangsversicherung gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert.
Die Bürgerversicherer sagen dazu: Wer mehr als 5.100 Euro verdient, dessen
Kapital ist für die Bürgerversicherung uninteressant. Der typische
Kapitalflüchter ist also gar nicht betroffen. Denn „verbeitragt“ werden ja
überhaupt nur die Kapitaleinkünfte, die eine mögliche Lücke zwischen dem
Einkommen und der Beitragsbemessungsgrenze (die besagten 5.100 Euro)
schließen. Das sind keine Summen, um deretwillen man Geld ins Ausland
bringt.
Dass die Privatkassen nach Karlsruhe gehen, sagen die Bürgerversicherer,
ist absehbar. Doch würde ihnen ja nur ein Teil ihres Geschäfts entzogen:
die Grundabsicherung der Kunden. Es bleibe ihnen unbenommen, Einbettzimmer,
Chefarztbehandlung und Ähnliches weiterhin anzubieten. Tatsächlich aber
muss hier mit einem Verlust von Arbeitsplätzen – vor allem der
Versicherungsvertreter – gerechnet werden.
Mit dem Privatkassenproblem verwandt ist das Argument, dass das
Gesundheitswesen jetzt schon bereits auf die Privatkassen angewiesen sei:
Denn die Privatversicherten würden den Ärzten das Geld bringen, das sie von
den gesetzlichen Kassen nicht mehr bekämen. In der Tat müssten privat
behandelnde Ärzte auf diese Einkommensquelle verzichten; da ist Widerstand
zu erwarten.
Was das „Zwangsargument“ angeht: Für die Mehrheit der Bevölkerung gilt der
„Zwang“ bereits jetzt. Unklar ist, warum nur Gutverdiener dem „Zwang“
entzogen bleiben sollten. UWI
28 Jul 2003
## AUTOREN
(DIR) UWI
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