# taz.de -- Der schöne Berg der Müll-Millionen
       
       > ■ Der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki
       > steht wegen seiner Beratertätigkeit bei Schönberger Müll-Verträgen vor
       > dem Kieler Landgericht Von Marco Carini
       
       Die Räumlichkeiten kennt er genau, nur die Rolle ist für ihn ein wenig
       ungewohnt. Denn vor dem Kieler Landgericht gibt der schleswig-holsteinische
       FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki, im bürgerlichen Leben
       Rechtsanwalt, ab 22. Juli den Angeklagten. Auf rund 1,5 Millionen Mark
       Schadensersatz hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern den
       Kieler FDP-Politiker verklagt.
       
       Denn 1992 war Kubicki als juristischer Berater des Landes
       Mecklenburg-Vorpommern an den Verhandlungen über die Privatisierung der
       Mülldeponie Schönberg beteiligt. Am Ende seiner Tätigkeit, für die Kubicki
       fast 860.000 Mark kassierte, standen Kontrakte, die der Schweriner
       Landesrechnungshof-Präsident Uwe Tannenberg als „miserabel verhandelte
       Knebelverträge“ klassifizierte. Dem Bundesland sei durch sie ein Schaden in
       dreistelliger Millionenhöhe zugefügt worden.
       
       Während die Schönberg-Betreiberfirma „Deponie Management GmbH“ (DMG) – die
       dem Lübecker Müllmakler Adolf Hillmer und dem Veba-Konzern zu gehört – das
       Gros der Müllgebühren kassiere, müsse das Land die über 400 Millionen Mark
       teure Deponiesanierung fast im Alleingang bezahlen, rügte Tannenberg. Nun
       fordert die Landesregierung, der es inzwischen gelang, günstigere
       Vertrags-Bedingungen nachzuverhandeln, vom teuren Berater Kubicki Geld
       zurück.
       
       Aus dem Schatten der Müllverträge kommt Kubicki einfach nicht heraus. Dabei
       hatte sich der „Ostsee-Möllemann“ gerade wieder aufgerappelt, nachdem der
       Schönberg-Deal ihn 1993 seinen Sessel als Partei- und Fraktionschef der
       Kieler FDP gekostet hatte. Seit der Landtagswahl im März darf er die
       FDP-Fraktion nun wieder führen. Doch kaum wieder zurück in Amt und Würden,
       erwartet den smarten Vollbart-Träger jetzt möglicherweise der nächste
       Karriereknick.
       
       Denn während deshalb vor dem Kieler Landgericht geprüft wird, ob Kubicki
       „für bereits entstandene oder noch entstehende Schäden“ ersatzpflichtig
       ist, ermittelt auch die Schweriner Staatsanwaltschaft wegen
       „Betrugsverdacht“ gegen den FDP-Politiker. Denn Kubicki teilte mit dem
       Müllmakler und DMG-Chef Adolf Hillmer, Vertragsgegner der Landesregierung
       im Schönberg-Geschäft, nicht nur das Parteibuch, er unterhielt zu ihm auch
       intensive Geschäfts-Beziehungen.
       
       Seit 1991 war er Gesellschafter einer von Hillmer gegründeten Firma mit
       Sitz im niedersächsischen Lüneburg. Die Staatsanwaltschaft untersucht nun,
       ob der FDP-Politiker diese Beteiligung seinen Klienten bei den
       Schönberg-Verhandlungen widerrechtlich verschwiegen hat. Kubicki hingegen
       weist alle Vorwürfe gegen eine von Interessenskollisionen geprägte
       Beratertätigkeit für die Schweriner Landesregierung als „unverantwortliche
       Vermischung seiner politischen und anwaltlichen Tätigkeit in der
       Öffentlichkeit“ zurück.
       
       Doch nicht nur dem Fraktionschef von der Förde soll es nach dem Willen der
       Schweriner Landesregierung ans Portemonnaie gehen: Sie verklagt auch den
       ehemaligen Staatssekretär im Umweltministerium, Peter-Uwe Conrad (CDU), auf
       insgesamt zwei Millionen Mark Schadenersatz. Conrad hatte zusammen mit der
       ehemaligen Umweltministerin Petra Ullmann (CDU) für das Land die
       Schönberg-Verhandlungen geführt.
       
       Neben dem ebenfalls in Kiel anhängigen Schadenersatzverfahren liegt auch
       dem Schleswiger Verwaltungsgericht eine Klage gegen Conrad vor: wegen
       „Pflichtverletzung“ im Amt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt zudem
       im Zusammenhang mit den Schönberg-Verträgen wegen des Verdachtes der
       „Untreue“ gegen den ehemaligen Staatssekretär.
       
       Juristisch aus dem Schneider ist allein die Ex-Umweltministerin Petra
       Ullmann, die wie Conrad aufgrund der Schönberg-Verträge ihren Sessel 1993
       räumen mußte. Der Grund: Die Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern
       kennt keine „Ministerhaftung“.
       
       Auch finanziell ist Ullmann abgesichert. Sie steht inzwischen auf der
       Lohnliste des von dem Schweriner Verhandlungs-Schlampstück profitierenden
       Veba-Konzerns – als Pressesprecherin der Veba-Tochter PreußenElektra.
       
       25 Jun 1996
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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