# taz.de -- Der rechte Pate als Freigänger
       
       > ■ Arnulf Priem, Ziehvater der Rechten, darf seine Haftstrafe im Freigang
       > und mit Urlaubswochenende verbringen
       
       Die „Symbolfigur des Rechtsextremismus in Berlin“ nannte Polizeipräsident
       Hagen Saberschinsky vor kurzem in einem taz-Interview Arnulf Priem im
       Zusammenhang mit den Gewalttaten des Neonazis Kai Diesner. Priem war
       jahrelang geistiger Ziehvater von Diesner. Am kommenden Freitag beginnt in
       Lübeck der Prozeß gegen Diesner, der im Frühjahr einen Polizisten erschoß,
       einen zweiten lebensgefährlich verletzte und zuvor einen linken Buchhändler
       in Berlin mit einer Schrotflinte niederschoß. Doch während Diesner eine
       lebenslängliche Haftstrafe droht, braucht Priem seine Haftstrafe nicht
       vollständig abzusitzen. Seit kurzem ist der im Mai 1995 zu dreieinhalb
       Jahren Haft verurteilte Priem im offenen Vollzug. Seitdem verbringt er auch
       regelmäßig seine Wochenenden in Freiheit.
       
       Der gelernte Industriekaufmann Arnulf Priem war im August 1994 festgenommen
       worden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten 220 Gramm
       Sprengstoff im Ofenrohr, Molotowcocktails sowie scharfe Waffen und
       Munition. Die Anklageschrift umfaßte schließlich nebem dem illegalen
       Waffenbesitz insgesamt fünfzehn Punkte, darunter die „Bildung eines
       bewaffneten Haufens“ und die Verwendung von Nazisymbolen. Als der
       einschlägig vorbestrafte Priem in seiner Weddinger Wohnung festgenommen
       wurde, war auch Kai Diesner zugegen.
       
       Unter verschiedenen Namen wie „Kampfgruppe Priem“ oder „Wotans Volk“
       sammelte Priem seit den siebziger Jahren mit einer kruden Mischung aus
       Runenkult, Waffenverherrlichung und Esoterik seine Gefolgsleute um sich.
       Immer wieder waren Mitglieder des Kreises um Priem in Straftaten
       verwickelt. Darunter waren Sprengstoffanschläge, Waffenhandel sowie
       verschiedene Morde, wie der am Chef der Berliner Grundkreditbank, Ulrich
       Jahnke, oder der Tod einer Rentnerin, aber auch die tödliche
       Messerstecherei in der rechten Szene im April 1997.
       
       Bei der Justizverwaltung hält man den Freigang für Priem kurz vor
       Prozeßbeginn gegen Diesner für unproblematisch. Der offene Vollzug sei in
       Berlin der angestrebte Regelfall, über den die Anstaltsleitung
       selbstständig entscheide, erklärte Corinna Bischoff, Pressesprecherin der
       Justizverwaltung: Arnulf Priem dürfe schließlich „nicht schlechter
       behandelt werden als andere“. Außerdem habe er von den dreieinhalb Jahren
       Haft bereits zwei Jahre abgesessen; hinzu käme die fast einjährige
       Untersuchungshaft. Solange es keine Hinweise dafür gäbe, daß er Einfluß auf
       andere Menschen oder den Prozeß gegen Diesner nehme, könnte der Freigang
       nicht verweigert werden. Für solche Aktivitäten gebe es aber keine
       Anzeichen.
       
       Priem selber hatte im Prozeß die Rolle des Geläuterten eingenommen und
       erklärt, er wolle sich künftig nur noch als Hühnerzüchter betätigen. taz
       
       5 Aug 1997
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA