# taz.de -- Der rechte Pate als Freigänger
> ■ Arnulf Priem, Ziehvater der Rechten, darf seine Haftstrafe im Freigang
> und mit Urlaubswochenende verbringen
Die „Symbolfigur des Rechtsextremismus in Berlin“ nannte Polizeipräsident
Hagen Saberschinsky vor kurzem in einem taz-Interview Arnulf Priem im
Zusammenhang mit den Gewalttaten des Neonazis Kai Diesner. Priem war
jahrelang geistiger Ziehvater von Diesner. Am kommenden Freitag beginnt in
Lübeck der Prozeß gegen Diesner, der im Frühjahr einen Polizisten erschoß,
einen zweiten lebensgefährlich verletzte und zuvor einen linken Buchhändler
in Berlin mit einer Schrotflinte niederschoß. Doch während Diesner eine
lebenslängliche Haftstrafe droht, braucht Priem seine Haftstrafe nicht
vollständig abzusitzen. Seit kurzem ist der im Mai 1995 zu dreieinhalb
Jahren Haft verurteilte Priem im offenen Vollzug. Seitdem verbringt er auch
regelmäßig seine Wochenenden in Freiheit.
Der gelernte Industriekaufmann Arnulf Priem war im August 1994 festgenommen
worden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten 220 Gramm
Sprengstoff im Ofenrohr, Molotowcocktails sowie scharfe Waffen und
Munition. Die Anklageschrift umfaßte schließlich nebem dem illegalen
Waffenbesitz insgesamt fünfzehn Punkte, darunter die „Bildung eines
bewaffneten Haufens“ und die Verwendung von Nazisymbolen. Als der
einschlägig vorbestrafte Priem in seiner Weddinger Wohnung festgenommen
wurde, war auch Kai Diesner zugegen.
Unter verschiedenen Namen wie „Kampfgruppe Priem“ oder „Wotans Volk“
sammelte Priem seit den siebziger Jahren mit einer kruden Mischung aus
Runenkult, Waffenverherrlichung und Esoterik seine Gefolgsleute um sich.
Immer wieder waren Mitglieder des Kreises um Priem in Straftaten
verwickelt. Darunter waren Sprengstoffanschläge, Waffenhandel sowie
verschiedene Morde, wie der am Chef der Berliner Grundkreditbank, Ulrich
Jahnke, oder der Tod einer Rentnerin, aber auch die tödliche
Messerstecherei in der rechten Szene im April 1997.
Bei der Justizverwaltung hält man den Freigang für Priem kurz vor
Prozeßbeginn gegen Diesner für unproblematisch. Der offene Vollzug sei in
Berlin der angestrebte Regelfall, über den die Anstaltsleitung
selbstständig entscheide, erklärte Corinna Bischoff, Pressesprecherin der
Justizverwaltung: Arnulf Priem dürfe schließlich „nicht schlechter
behandelt werden als andere“. Außerdem habe er von den dreieinhalb Jahren
Haft bereits zwei Jahre abgesessen; hinzu käme die fast einjährige
Untersuchungshaft. Solange es keine Hinweise dafür gäbe, daß er Einfluß auf
andere Menschen oder den Prozeß gegen Diesner nehme, könnte der Freigang
nicht verweigert werden. Für solche Aktivitäten gebe es aber keine
Anzeichen.
Priem selber hatte im Prozeß die Rolle des Geläuterten eingenommen und
erklärt, er wolle sich künftig nur noch als Hühnerzüchter betätigen. taz
5 Aug 1997
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