# taz.de -- ■ Plädoyer für einen neuen Lastenausgleich: Der Preis der Zukunft
       
       Stellen wir uns etwas Unglaubliches vor: Eine CDU-Regierung erhebt von den
       Besitzenden eine Vermögensabgabe, um damit dem in Not geratenen Drittel der
       Gesellschaft zu helfen.
       
       Noch unglaublicher: Das hat es tatsächlich gegeben! 1951 hat die
       Adenauer-Regierung den Lastenausgleich eingeführt, eine theoretisch
       50prozentige Abgabe auf Geld- und Immobilienvermögen, die in 30 Jahresraten
       abzutragen war. Aus diesem Lastenausgleichsfonds bekamen die zehn Millionen
       Flüchtlinge und weitere Millionen von schwer Kriegsgeschädigten eine
       Sofort- und Starthilfe.
       
       In der Praxis wurde diese Abgabe von insgesamt 80 Milliarden Mark durch das
       Wirtschaftswunder im nachhinein zur Petitesse – aus der Perspektive des
       Jahres 1951 aber, als sich auch die meisten Immobilienbesitzer nur sonntags
       Flaschenbier und Fleischwurst leisten konnten, war dies ein enormer Brocken
       – einer, der politisch nur sehr schwer durchzusetzen war.
       
       Daß dies trotzdem möglich war, lag unter anderem daran, daß der
       Lastenausgleich eben nicht einfach ein Schröpfungsinstrument war, sondern
       zusammen mit dem Korea-Boom die gesamtgesellschaftliche Aufbaudynamik in
       Gang gesetzt hat, daher also auch im langfristigen Eigeninteresse
       derjenigen lag, die abzugeben hatten.
       
       „Wer Kohl ablösen will, muß Waigels Schulden erben.“ Dies war die eine
       Erkenntnis der bündnisgrünen Strategiekonferenz am vorletzten Wochenende.
       Einig waren sich die meisten Regierungspraktiker auch in drei anderen
       zentralen Punkten. Erstens: Der Steuererhöhungsspielraum bei den laufenden
       Erträgen ist gering. Zweitens: Ökosteuern dürfen nicht in den Haushalt
       fließen, sondern müssen durch Verbilligung der Arbeitskosten tendenziell
       aufkommensneutral sein (andernfalls sind sie nicht durchsetzbar). Drittens:
       Eine Erhöhung der Staatsverschuldung ist nicht möglich – wobei auch die
       Erwartung abenteuerlich und illusorisch ist, die gegenwärtige
       gesamtstaatliche Nettoneuverschuldung von 230 Milliarden Mark pro Jahr
       (also eine Billion mehr Schulden in nur vier Jahren) ließe sich so
       weiterführen. Der gesellschaftlich brisante Kern dieser Finanzkrise ist,
       daß ein großer öffentlicher Handlungsbedarf auf eine extrem geschwächte
       öffentliche Handlungsfähigkeit trifft.
       
       Bei Bündnis 90/Grüne stehen sich in dieser Situation zwei Positionen
       gegenüber. Die eine, die sich den mißverständlichen Namen „Grüne
       Austeritätspolitik“ gibt, fordert eine drastische Sparpolitik, wobei sie
       zwar auch für Maßnahmen gegen Armutsspirale und Massenarbeitslosigkeit ist,
       allerdings zumeist ohne eine unmißverständliche Aussage, was passieren
       soll, wenn dazu das Geld eben nicht reicht. Was wäre das für eine
       bündnisgrüne Regierungsbeteiligung, unter der, nicht aus bösem Willen, aber
       aus Finanznot, die Sozialhilfe um 20 Prozent gesenkt, das Bafög halbiert
       und die Bahn- AG an die Autoindustrie verkauft würde ...?
       
       Demgegenüber tendiert die sogenannte Linke dazu, die dramatische
       Finanzkrise entweder nicht zur Kenntnis oder als Anlaß zu nehmen, endlich
       die große Umverteilung von oben nach unten durchzusetzen nach dem Motto:
       „Armes Drittel“ verbündet sich mit Mitte gegen die Reichen, um denen das
       Geld für eine linke Politik abzutrotzen.
       
       Die Alternativen „Sparen um jeden Preis“ oder „Gesellschaftliches Bündnis
       gegen die Reichen“ übersehen beide, daß es in großen Teilen der
       bürgerlichen Mitte (auch übrigens im oberen Drittel) ein Interesse daran
       gibt, daß dieses Land nicht auseinanderfällt. Für eine überzeugende
       Zukunftsperspektive wären nicht wenige zu einem Teilverzicht bereit.
       
       Nur ist die herrschende Politik nicht willens und in der Lage, diese
       Bereitschaft zu mobilisieren. Hier liegt die große Chance für die
       Bündnisgrünen. Doch wer diese Teilungsbereitschaft mobilisieren will, muß
       ein feines Gespür auch für die Grenzen von Solidarität entwickeln.
       
       Die bündnisgrüne Grundsicherungsforderung von 1.500 Mark nach Abzug der
       Mietkosten auf die Hand für alle, auch die Arbeitsfähigen, und zwar ohne
       arbeitsmäßige Gegenleistung, ist ein ausgezeichnetes Mittel, aufkeimende
       Solidarität abzuwürgen.
       
       Die Mobilisierung der Teilungsbereitschaft verlangt dagegen einen
       gesellschaftlichen Prozeß und Dialog, in dem von unterschiedlichen Seiten
       und Sichtweisen der Gesellschaft aus eine gemeinsame Gerechtigkeits-,
       zumindest aber Fairneßdefinition formuliert wird, also ein Programm gegen
       soziale Not und Dauerarbeitslosigkeit, das die Lage der Betroffenen
       durchgreifend verbessert, aber gleichzeitig nicht die Augen vor den
       Mißbräuchen verschließt und offensiv dagegen angeht. Ein Programm, das auch
       von den explizit nicht linken Teilen der Gesellschaft getragen wird, weil
       es auf die Stärkung der Selbsthilfe und der Bereitschaft zur Gegenleistung
       ausgerichtet ist – und nicht auf passive Versorgung, die selbst dann
       weniger Akzeptanz hätte, wenn sie billiger wäre. Diese Gerechtigkeits- und
       Fairneßdebatte muß sich dabei selbstverständlich und mit Wucht auch gegen
       die Praxis des Subventions- und Steuerschwindels bei Gutverdienenden
       richten.
       
       Ein zweiter wichtiger Mobilisierungsfaktor ist die Aussicht auf eine
       überzeugende Gesamtlösung. Das Gefühl, ohne Perspektive in ein Faß ohne
       Boden zu fallen, demobilisiert. Für viele Menschen wäre ein einmaliger
       umfangreicher Schnitt, der durch ein umfassendes ökologisches
       Modernisierungsprogramm auch einen langfristigen Aufschwung auslöst, eher
       zu ertragen als eine unaufhörliche Serie von kleinen Einschnitten ohne
       Gegenleistung – die Gegenleistung nämlich in Form von Zukunftssicherheit.
       
       Genau diese Gegenleistung steht im Mittelpunkt des Konzepts der Konstanzer
       Bündnisgrünen für einen neuen Lastenausgleich. Ausgehend von vorhandenen
       Privatvermögen in Höhe von mindestens 9,5 Billionen Mark, die in 40
       „Wirtschaftswunderjahren“ zumeist steuerbegünstigt aufgehäuft wurden, wird
       eine einmalige etwa zehnprozentige Vermögensabgabe gefordert, die über zehn
       Jahre verteilt abzuzahlen ist – für den leider wahrscheinlichen Fall, daß
       alle übrigen Mittel zur Finanzierung des „Unbedingt-Notwendigen“ nicht mehr
       ausreichen. Bei dieser Abgabe sollen mit Ausnahme der Kleinstvermögen alle
       Vermögen in die soziale Mitverantwortung genommen werden. Doch darf niemand
       durch diesen Lastenausgleich in Existenznot geraten. Darum sollen
       hausbesitzende Kleinverdiener zu Lebzeiten nicht belastet werden – wohl
       aber anschließend das Erbe.
       
       Nur bei einem solchen Lastenausgleich – zusätzlich und nicht anstatt von
       Ökosteuern und bündnisgrünen Einsparforderungen – gibt es noch den
       notwendigen Handlungsspielraum für positive Politik.
       
       Abgeben nicht aus purem Altruismus, sondern eher als eine Art Versicherung
       für Zukunftsperspektiven – so müßte das bündnisgrüne Interventionsangebot
       an die Mitte der Gesellschaft aussehen. Hendrik Auhagen
       
       28 Jan 1994
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hendrig Auhagen
       
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