# taz.de -- ■ Plädoyer für einen neuen Lastenausgleich: Der Preis der Zukunft
Stellen wir uns etwas Unglaubliches vor: Eine CDU-Regierung erhebt von den
Besitzenden eine Vermögensabgabe, um damit dem in Not geratenen Drittel der
Gesellschaft zu helfen.
Noch unglaublicher: Das hat es tatsächlich gegeben! 1951 hat die
Adenauer-Regierung den Lastenausgleich eingeführt, eine theoretisch
50prozentige Abgabe auf Geld- und Immobilienvermögen, die in 30 Jahresraten
abzutragen war. Aus diesem Lastenausgleichsfonds bekamen die zehn Millionen
Flüchtlinge und weitere Millionen von schwer Kriegsgeschädigten eine
Sofort- und Starthilfe.
In der Praxis wurde diese Abgabe von insgesamt 80 Milliarden Mark durch das
Wirtschaftswunder im nachhinein zur Petitesse – aus der Perspektive des
Jahres 1951 aber, als sich auch die meisten Immobilienbesitzer nur sonntags
Flaschenbier und Fleischwurst leisten konnten, war dies ein enormer Brocken
– einer, der politisch nur sehr schwer durchzusetzen war.
Daß dies trotzdem möglich war, lag unter anderem daran, daß der
Lastenausgleich eben nicht einfach ein Schröpfungsinstrument war, sondern
zusammen mit dem Korea-Boom die gesamtgesellschaftliche Aufbaudynamik in
Gang gesetzt hat, daher also auch im langfristigen Eigeninteresse
derjenigen lag, die abzugeben hatten.
„Wer Kohl ablösen will, muß Waigels Schulden erben.“ Dies war die eine
Erkenntnis der bündnisgrünen Strategiekonferenz am vorletzten Wochenende.
Einig waren sich die meisten Regierungspraktiker auch in drei anderen
zentralen Punkten. Erstens: Der Steuererhöhungsspielraum bei den laufenden
Erträgen ist gering. Zweitens: Ökosteuern dürfen nicht in den Haushalt
fließen, sondern müssen durch Verbilligung der Arbeitskosten tendenziell
aufkommensneutral sein (andernfalls sind sie nicht durchsetzbar). Drittens:
Eine Erhöhung der Staatsverschuldung ist nicht möglich – wobei auch die
Erwartung abenteuerlich und illusorisch ist, die gegenwärtige
gesamtstaatliche Nettoneuverschuldung von 230 Milliarden Mark pro Jahr
(also eine Billion mehr Schulden in nur vier Jahren) ließe sich so
weiterführen. Der gesellschaftlich brisante Kern dieser Finanzkrise ist,
daß ein großer öffentlicher Handlungsbedarf auf eine extrem geschwächte
öffentliche Handlungsfähigkeit trifft.
Bei Bündnis 90/Grüne stehen sich in dieser Situation zwei Positionen
gegenüber. Die eine, die sich den mißverständlichen Namen „Grüne
Austeritätspolitik“ gibt, fordert eine drastische Sparpolitik, wobei sie
zwar auch für Maßnahmen gegen Armutsspirale und Massenarbeitslosigkeit ist,
allerdings zumeist ohne eine unmißverständliche Aussage, was passieren
soll, wenn dazu das Geld eben nicht reicht. Was wäre das für eine
bündnisgrüne Regierungsbeteiligung, unter der, nicht aus bösem Willen, aber
aus Finanznot, die Sozialhilfe um 20 Prozent gesenkt, das Bafög halbiert
und die Bahn- AG an die Autoindustrie verkauft würde ...?
Demgegenüber tendiert die sogenannte Linke dazu, die dramatische
Finanzkrise entweder nicht zur Kenntnis oder als Anlaß zu nehmen, endlich
die große Umverteilung von oben nach unten durchzusetzen nach dem Motto:
„Armes Drittel“ verbündet sich mit Mitte gegen die Reichen, um denen das
Geld für eine linke Politik abzutrotzen.
Die Alternativen „Sparen um jeden Preis“ oder „Gesellschaftliches Bündnis
gegen die Reichen“ übersehen beide, daß es in großen Teilen der
bürgerlichen Mitte (auch übrigens im oberen Drittel) ein Interesse daran
gibt, daß dieses Land nicht auseinanderfällt. Für eine überzeugende
Zukunftsperspektive wären nicht wenige zu einem Teilverzicht bereit.
Nur ist die herrschende Politik nicht willens und in der Lage, diese
Bereitschaft zu mobilisieren. Hier liegt die große Chance für die
Bündnisgrünen. Doch wer diese Teilungsbereitschaft mobilisieren will, muß
ein feines Gespür auch für die Grenzen von Solidarität entwickeln.
Die bündnisgrüne Grundsicherungsforderung von 1.500 Mark nach Abzug der
Mietkosten auf die Hand für alle, auch die Arbeitsfähigen, und zwar ohne
arbeitsmäßige Gegenleistung, ist ein ausgezeichnetes Mittel, aufkeimende
Solidarität abzuwürgen.
Die Mobilisierung der Teilungsbereitschaft verlangt dagegen einen
gesellschaftlichen Prozeß und Dialog, in dem von unterschiedlichen Seiten
und Sichtweisen der Gesellschaft aus eine gemeinsame Gerechtigkeits-,
zumindest aber Fairneßdefinition formuliert wird, also ein Programm gegen
soziale Not und Dauerarbeitslosigkeit, das die Lage der Betroffenen
durchgreifend verbessert, aber gleichzeitig nicht die Augen vor den
Mißbräuchen verschließt und offensiv dagegen angeht. Ein Programm, das auch
von den explizit nicht linken Teilen der Gesellschaft getragen wird, weil
es auf die Stärkung der Selbsthilfe und der Bereitschaft zur Gegenleistung
ausgerichtet ist – und nicht auf passive Versorgung, die selbst dann
weniger Akzeptanz hätte, wenn sie billiger wäre. Diese Gerechtigkeits- und
Fairneßdebatte muß sich dabei selbstverständlich und mit Wucht auch gegen
die Praxis des Subventions- und Steuerschwindels bei Gutverdienenden
richten.
Ein zweiter wichtiger Mobilisierungsfaktor ist die Aussicht auf eine
überzeugende Gesamtlösung. Das Gefühl, ohne Perspektive in ein Faß ohne
Boden zu fallen, demobilisiert. Für viele Menschen wäre ein einmaliger
umfangreicher Schnitt, der durch ein umfassendes ökologisches
Modernisierungsprogramm auch einen langfristigen Aufschwung auslöst, eher
zu ertragen als eine unaufhörliche Serie von kleinen Einschnitten ohne
Gegenleistung – die Gegenleistung nämlich in Form von Zukunftssicherheit.
Genau diese Gegenleistung steht im Mittelpunkt des Konzepts der Konstanzer
Bündnisgrünen für einen neuen Lastenausgleich. Ausgehend von vorhandenen
Privatvermögen in Höhe von mindestens 9,5 Billionen Mark, die in 40
„Wirtschaftswunderjahren“ zumeist steuerbegünstigt aufgehäuft wurden, wird
eine einmalige etwa zehnprozentige Vermögensabgabe gefordert, die über zehn
Jahre verteilt abzuzahlen ist – für den leider wahrscheinlichen Fall, daß
alle übrigen Mittel zur Finanzierung des „Unbedingt-Notwendigen“ nicht mehr
ausreichen. Bei dieser Abgabe sollen mit Ausnahme der Kleinstvermögen alle
Vermögen in die soziale Mitverantwortung genommen werden. Doch darf niemand
durch diesen Lastenausgleich in Existenznot geraten. Darum sollen
hausbesitzende Kleinverdiener zu Lebzeiten nicht belastet werden – wohl
aber anschließend das Erbe.
Nur bei einem solchen Lastenausgleich – zusätzlich und nicht anstatt von
Ökosteuern und bündnisgrünen Einsparforderungen – gibt es noch den
notwendigen Handlungsspielraum für positive Politik.
Abgeben nicht aus purem Altruismus, sondern eher als eine Art Versicherung
für Zukunftsperspektiven – so müßte das bündnisgrüne Interventionsangebot
an die Mitte der Gesellschaft aussehen. Hendrik Auhagen
28 Jan 1994
## AUTOREN
(DIR) Hendrig Auhagen
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