# taz.de -- Debatte Semler über Grundgesetz: Die Angst vor dem Plebiszit
       
       > 1989 wurde die Chance verpasst, die Verfassung zu überarbeiten. Eine
       > Revision ist aber bis heute nötig
       
       Dass es sich in einer provisorischen Unterkunft auch auf Dauer einigermaßen
       leben lässt, beweist das Grundgesetz, dessen Einführung sich gerade zum
       sechzigsten Mal jährt. Seltsamerweise wird dieses Datum in der öffentlichen
       Diskussion kaum mit der zweiten Geburtstagsfeier dieses Jahrers, der
       zwanzigsten Wiederkehr der friedlichen Revolution in der DDR in Verbindung
       gebracht.
       
       Der Grund für diese sorgfältige Trennung der Feierlichkeiten liegt auf der
       Hand: Auf beide Feiern fiele ein Schatten. Denn 1989/90 wurde eine große
       Chance vertan. Es wäre möglich gewesen, die Revolution in der DDR in eine
       neue Verfassung münden zu lassen. Daraus hätte die Initialzündung für eine
       Verfassungsdiskussion in beiden deutschen Staaten werden können. Deren
       Ergebnis wäre eine neue Verfassung des geeinten Deutschland gewesen. "Wäre,
       hätte". Es geht nicht darum, einer verpassten Möglichkeit nachzutrauern.
       Sondern Ursachen späterer Fehlentwicklungen im Verhältnis der Ost- zu den
       Westdeutschen aufzuzeigen. Wenn möglich, aus ihnen zu lernen.
       
       Folgen wir dieser zweiten Bestimmung, so geht es bei der Verfassungsgebung
       um die Selbstverständigung der Gesellschaft über die Grundzüge seiner
       gesellschaftlichen Ordnung. In der Verfassung sagt die Bevölkerung "Wir".
       "Wir sind das Volk" war daher eine Verfassungsparole. Wir, die wirklich,
       auf den Strassen Leipzigs demonstrierende Bevölkerung übt die Staatsgewalt
       aus. Und nicht der abstrakte, ungreifbare Begriff in dem Satz "Alle
       Staatsgewalt geht vom Volke aus" ."Aber wo", fragte Brecht, "geht sie hin"?
       
       Zwischen der Revolution und der Arbeit an einer Verfassung, die die
       Errungenschaften dieser Revolution "fasst" besteht ein notwendiges
       Folge-Verhältnis. Erst die Institutionen der Verfassung stabilisieren die
       revolutionären Errungenschaften. Eine solche Verfassung muss sozial
       inklusiv sein, sie muss alle betreffen und muss durch Volksentscheid
       beschlossen werden. Hannah Arendt hat in ihrem Werk "Über die Revolution"
       von der Verfassung als gesellschaftlichem Gründungsakt gesprochen, als
       "constitutio libertatis". Ohne sie verfüchtige sich nichts weniger als die
       revolutionäre Energie.
       
       In der DDR ergriffen die am "Runden Tisch" versammelten Bürgerbewegungen
       und Parteien genau diese Möglichkeit. Der Verfassungsentwurf des "Runden
       Tisches" thematisierte das Verhältnis von Staat und Gesellschaft neu im
       Licht der demokratischen Revolution. Er gab den Bürgerbewegungen
       Verfassungsrang, stattete sie mit Informations- und Anhörungsrechten aus,
       verpflichte die Staatsorgane zur Aktenöffnung, sicherte den individuellen
       Datenschutz. Der rücksichtslosen Ausbeutung der Natur begegnete er mit
       Schutzbestimmungen, befestigte die Gleichstellung der Geschlechter. Auch
       bei den sozialen Grundrechten beliess er es nicht bei schieren
       Programmsätzen, sondern statuierte Verwirklichungsbestimmungen als Teil der
       grundrechtlichen Garantien.
       
       Revisionsbedürftige Verfassung 
       
       Wäre diese Verfassung von der Bevölkerung der DDR beschlossen worden, so
       hätten ihre Vertreter mit selbstbewusster Würde in die Verhandlungen zur
       deutschen Einheit eintreten können. Sie hätten eine Vorleistung erbracht.
       So aber verhandelte Wolfgang Schäuble die Einigungsdokumente vor allem mit
       sich selbst.
       
       Dabei bedurfte das Grundgesetz der Bundesrepublik 1989 einer grundlegenden
       Revision. Allzu deutlich haftete ihm das Misstrauen an, das 1949 ihre Väter
       (plus drei Mütter im Parlamentarischen Rat) gegenüber jeder Form
       unmittelbaren Volkswillens, also der direkten Demokratie hegten. Sie hingen
       dem damals populären Irrglauben an, die plebeszitären Elmente der Weimarer
       Verfassung hätten Hitler an die Macht gebracht. Das Grundgesetz
       berücksichtigte ferner nur rudimentär soziale Grundrechte und seine
       "Neutralität" im Bezug auf die Wirtschaftsverfassung war stets scheinhaft
       gewesen. In der Frage der Staatsorganisation bedurfte der Föderalismus
       einer Neubestimmung.
       
       Schliesslich umging das Grundgesetz weitgehend die Rechte derer, die nicht
       für sich selbst sprechen konnten. In erster Linie die "subjektlose" Natur.
       Zur Bearbeitung all dieser Fragen bot der Entwurf des "Runden Tisches"
       wertvolles Ausgangsmaterial.
       
       Das Diskussionstabu 
       
       Man könnte nun sagen, die DDR-Bevölkerung hat es nicht anders gewollt,
       während in der Bundesrepublik von vorne herein kein Interesse an einer
       neuen Verfassung bestand. Daran ist richtig, dass die März-Wahlen 1990 in
       der DDR den Sieg der von der Bundesrepublik gesponserten Parteien brachte,
       womit die Grundsätze der westdeutschen Parteiendemokratie adaptiert wurden.
       Dieses Argument verdeckt nun die zentrale Rolle, die die konservativen
       westdeutschen Politiker und ihre Verfassungsjuristen bei der Abwehr jeder
       ernsthaften Verfassungsdiskussion in Deutschland spielten.
       
       Auch nachdem der Weg der Vereinigung über den Anschluss der neu gegründeten
       DDR-Länder an das Grundgesetz beschlossen worden war, wäre eine neue
       deutsche Verfassung auf dem Boden der Einheit möglich gewesen. Die
       schließlich eingerichtete Verfassungskommission versandete und die
       nachfolgenden Beratungen des Bundestages brachten kaum nennenswerte
       Änderungen zustande. Nichtbeachtung war auch das Schicksal des
       Verfassungsentwurfs für einen "demokratisch verfassten Bund deutscher
       Länder", der 1991 in der Paulskirche vorgestellt wurde.
       
       Die Folgen des damaligen Fehlschlags wirken auch im Bezug auf
       Verfassungsfragen bis heute fort. Dies zeigte sich exemplarisch, als nach
       dem Votum Irlands der Lissabonner Vertrag fürs erste gescheitert war.
       Damals machten Jürgen Habermas und Daniel Cohn-Bendit den Vorschlag, in der
       gesamten Europäischen Union eine Volksabstimmung zum Vertragswerk
       durchzuführen. Dadurch hätte sich die Möglichkeit der Selbstverständigung
       der Europäer über die zukünftige Gestaltung Europas gegeben. Der Vorschlag
       wurde von den politischen Eliten nicht einmal erwogen.
       
       CHRISTIAN SEMLER
       
       20 May 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Semler
       
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