# taz.de -- Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt
       
       > Familienrecht Adoption ist an strenge Vorgaben gebunden. Nicht alle
       > potenziellen Eltern werden gleich behandelt. Interessenten müssen einiges
       > beachten – und Zeit mitbringen
       
 (IMG) Bild: Verpartnerten homosexuellen Paaren steht nur der Weg der Sukzessivadoption offen
       
       von Hannes Koch
       
       Wirklich gerechnet hatte das Paar mit diesem Anruf nicht mehr. Schließlich
       war man etwas zu alt. Dann kam er doch: Wir haben jetzt ein Kind, erklärte
       die Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlung. Bitte entscheiden Sie sich bis
       Ende der Woche, ob Sie es nehmen wollen. Wie laufen Adoptionsverfahren ab,
       und worauf muss man achten?
       
       Das Paar, das den Anruf erhielt, war Mitte 40. Eigene Kinder konnten die
       beiden nicht bekommen. Deswegen hatten sie sich für den Weg der Adoption
       entschieden – allerdings etwas spät. Denn wer ein Kind annehmen möchte,
       muss mit einer jahrelangen Wartezeit rechnen. Und bei der Auswahl der
       Adoptiveltern legen die Vermittlungsstelle des Landes Berlin zugrunde, dass
       der Altersabstand zwischen Kind und neuen Eltern nicht mehr als 35 bis 40
       Jahre betragen sollte. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel.
       
       Das Mindestalter von Adoptiveltern ist gesetzlich festgeschrieben. Um
       fremde Kinder annehmen und aufziehen zu dürfen, muss man mindestens 25
       Jahre alt sein. Bei verheirateten Paaren muss eine Person 25 sein, die
       andere mindestens 21. Die Adoption läuft immer über eine staatliche
       Vermittlungsstelle oder eine entsprechende Institution in freier
       Trägerschaft, etwa eine gemeinsame Einrichtung der evangelischen Diakonie
       und katholischen Caritas. Die Beschäftigten dort orientieren sich in erster
       Linie am Wohl des Kindes, das nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen
       kann. Sie suchen Adoptiveltern, die zum Kind passen – nicht umgekehrt.
       
       Um die richtige Adoptivfamilie auszuwählen, führen die Mitarbeiterinnen der
       Vermittlungsstelle eingehende Gespräche. Sie besuchen die Bewerber auch zu
       Hause. Diese müssen belegen, dass sie in beruflich und finanziell soliden
       Verhältnissen leben. Ein polizeiliches Führungszeugnis muss beigebracht
       werden, das keine Vorstrafen enthält. Außerdem sollen sich die künftigen
       Erziehungspersonen schriftlich mit ihren Beweggründen für die Adoption
       auseinandersetzen.
       
       Ein Kind zusammen adoptieren dürfen nur verheiratete Paare. Diese sollen
       zudem schon etwa zwei bis vier Jahre zusammengelebt haben, damit erwartbar
       ist, dass sie ihrem neuen Familienmitglied einen stabilen Rahmen bieten
       können. Bei unverheirateten Paaren hingegen darf offiziell nur eine Person
       das Kind annehmen. Und „die Annahme eines Kindes durch eine alleinstehende
       Person bedarf der besonders eingehenden Kindeswohlprüfung“, erläutert Ilja
       Koschembar, Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
       Wissenschaft.
       
       Verpartnerte homosexuelle Paare sind heterosexuellen Ehen noch nicht völlig
       gleichgestellt. Hier gibt es eine Sonderregelung, die sich
       „Sukzessivadoption“ nennt. Erst muss der eine Partner das Kind annehmen,
       dann der andere. Wie das praktisch abläuft, erklärt Kathrin Otto, Leiterin
       der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg: „Beide Partner werden
       gleichzeitig auf ihre Eignung überprüft und stellen den Adoptionsantrag für
       das zweistufige Verfahren beim Notar.“ Aber erst wenn das Familiengericht
       zu der Überzeugung gelange, dass die Adoption durch den einen Partner dem
       Wohl des Kindes diene und dieser das Kind bereits adoptiert habe, könne das
       zweite Verfahren beginnen.
       
       Die Beratungs- und Vermittlungsstellen bestärken die leiblichen Eltern
       darin, die Freigabe zur Adoption als eine verantwortungsvolle Entscheidung
       zum Wohle des Kindes zu betrachten. Wenngleich diese mit ihrer Einwilligung
       zur Adoption sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug auf ihr Kind abgeben,
       können sie für seinen Lebensweg dennoch eine gewisse Rolle spielen. Legen
       sie beispielsweise fest, dass das Kind im Sinne ihrer Religion aufwachsen
       soll, so wird dieser Wunsch bei der Auswahl der Adoptiveltern
       berücksichtigt.
       
       Außerdem wird bei Adoptionen mittlerweile meist das sogenannte halboffene
       Verfahren gewählt. Die leiblichen und Adoptiveltern haben dabei immer
       wieder gewissen Kontakt. Dieser dient dazu, den Lebensweg des Kindes
       möglichst gut zu begleiten. Zwar bleibt die gegenseitige Anonymität der
       abgebenden und annehmenden Eltern gewahrt, aber mithilfe der
       Vermittlungsstelle können beide Seiten Informationen austauschen.
       
       Insgesamt sinkt die Zahl der Adoptionen. Wurden 1993 bundesweit 8.700
       Kinder vermittelt, so waren es im vergangenen Jahr 3.800. Der wesentliche
       Grund dafür liege im Fortschritt der Reproduktionsmedizin, vermutet Monika
       Castronari vom Gemeinsamen Adoptions- und Kinderpflegedienst der Caritas
       und Diakonie. Weil manche Paare sich den Kinderwunsch dank neuer
       medizinischer Verfahren erfüllen könnten, bräuchten sie sich nicht um eine
       Adoption zu bemühen. Eine wichtige Rolle spielen auch bessere Beratungs-
       und Unterstützungsangebote, die es leiblichen Eltern in schwierigen Lagen
       ermöglichen, das eigene Kind zu behalten oder es nur zeitweise in eine
       Pflegefamilie zu geben.
       
       5 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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