# taz.de -- Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt
> Familienrecht Adoption ist an strenge Vorgaben gebunden. Nicht alle
> potenziellen Eltern werden gleich behandelt. Interessenten müssen einiges
> beachten – und Zeit mitbringen
(IMG) Bild: Verpartnerten homosexuellen Paaren steht nur der Weg der Sukzessivadoption offen
von Hannes Koch
Wirklich gerechnet hatte das Paar mit diesem Anruf nicht mehr. Schließlich
war man etwas zu alt. Dann kam er doch: Wir haben jetzt ein Kind, erklärte
die Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlung. Bitte entscheiden Sie sich bis
Ende der Woche, ob Sie es nehmen wollen. Wie laufen Adoptionsverfahren ab,
und worauf muss man achten?
Das Paar, das den Anruf erhielt, war Mitte 40. Eigene Kinder konnten die
beiden nicht bekommen. Deswegen hatten sie sich für den Weg der Adoption
entschieden – allerdings etwas spät. Denn wer ein Kind annehmen möchte,
muss mit einer jahrelangen Wartezeit rechnen. Und bei der Auswahl der
Adoptiveltern legen die Vermittlungsstelle des Landes Berlin zugrunde, dass
der Altersabstand zwischen Kind und neuen Eltern nicht mehr als 35 bis 40
Jahre betragen sollte. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel.
Das Mindestalter von Adoptiveltern ist gesetzlich festgeschrieben. Um
fremde Kinder annehmen und aufziehen zu dürfen, muss man mindestens 25
Jahre alt sein. Bei verheirateten Paaren muss eine Person 25 sein, die
andere mindestens 21. Die Adoption läuft immer über eine staatliche
Vermittlungsstelle oder eine entsprechende Institution in freier
Trägerschaft, etwa eine gemeinsame Einrichtung der evangelischen Diakonie
und katholischen Caritas. Die Beschäftigten dort orientieren sich in erster
Linie am Wohl des Kindes, das nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen
kann. Sie suchen Adoptiveltern, die zum Kind passen – nicht umgekehrt.
Um die richtige Adoptivfamilie auszuwählen, führen die Mitarbeiterinnen der
Vermittlungsstelle eingehende Gespräche. Sie besuchen die Bewerber auch zu
Hause. Diese müssen belegen, dass sie in beruflich und finanziell soliden
Verhältnissen leben. Ein polizeiliches Führungszeugnis muss beigebracht
werden, das keine Vorstrafen enthält. Außerdem sollen sich die künftigen
Erziehungspersonen schriftlich mit ihren Beweggründen für die Adoption
auseinandersetzen.
Ein Kind zusammen adoptieren dürfen nur verheiratete Paare. Diese sollen
zudem schon etwa zwei bis vier Jahre zusammengelebt haben, damit erwartbar
ist, dass sie ihrem neuen Familienmitglied einen stabilen Rahmen bieten
können. Bei unverheirateten Paaren hingegen darf offiziell nur eine Person
das Kind annehmen. Und „die Annahme eines Kindes durch eine alleinstehende
Person bedarf der besonders eingehenden Kindeswohlprüfung“, erläutert Ilja
Koschembar, Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Wissenschaft.
Verpartnerte homosexuelle Paare sind heterosexuellen Ehen noch nicht völlig
gleichgestellt. Hier gibt es eine Sonderregelung, die sich
„Sukzessivadoption“ nennt. Erst muss der eine Partner das Kind annehmen,
dann der andere. Wie das praktisch abläuft, erklärt Kathrin Otto, Leiterin
der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg: „Beide Partner werden
gleichzeitig auf ihre Eignung überprüft und stellen den Adoptionsantrag für
das zweistufige Verfahren beim Notar.“ Aber erst wenn das Familiengericht
zu der Überzeugung gelange, dass die Adoption durch den einen Partner dem
Wohl des Kindes diene und dieser das Kind bereits adoptiert habe, könne das
zweite Verfahren beginnen.
Die Beratungs- und Vermittlungsstellen bestärken die leiblichen Eltern
darin, die Freigabe zur Adoption als eine verantwortungsvolle Entscheidung
zum Wohle des Kindes zu betrachten. Wenngleich diese mit ihrer Einwilligung
zur Adoption sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug auf ihr Kind abgeben,
können sie für seinen Lebensweg dennoch eine gewisse Rolle spielen. Legen
sie beispielsweise fest, dass das Kind im Sinne ihrer Religion aufwachsen
soll, so wird dieser Wunsch bei der Auswahl der Adoptiveltern
berücksichtigt.
Außerdem wird bei Adoptionen mittlerweile meist das sogenannte halboffene
Verfahren gewählt. Die leiblichen und Adoptiveltern haben dabei immer
wieder gewissen Kontakt. Dieser dient dazu, den Lebensweg des Kindes
möglichst gut zu begleiten. Zwar bleibt die gegenseitige Anonymität der
abgebenden und annehmenden Eltern gewahrt, aber mithilfe der
Vermittlungsstelle können beide Seiten Informationen austauschen.
Insgesamt sinkt die Zahl der Adoptionen. Wurden 1993 bundesweit 8.700
Kinder vermittelt, so waren es im vergangenen Jahr 3.800. Der wesentliche
Grund dafür liege im Fortschritt der Reproduktionsmedizin, vermutet Monika
Castronari vom Gemeinsamen Adoptions- und Kinderpflegedienst der Caritas
und Diakonie. Weil manche Paare sich den Kinderwunsch dank neuer
medizinischer Verfahren erfüllen könnten, bräuchten sie sich nicht um eine
Adoption zu bemühen. Eine wichtige Rolle spielen auch bessere Beratungs-
und Unterstützungsangebote, die es leiblichen Eltern in schwierigen Lagen
ermöglichen, das eigene Kind zu behalten oder es nur zeitweise in eine
Pflegefamilie zu geben.
5 Nov 2016
## AUTOREN
(DIR) Hannes Koch
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