# taz.de -- Boden nicht umsonst vergolden
       
       > Stadt will dafür belohnt werden, daß Grundstücke durch ihr Zutun
       > wertvoller werden. Investoren sollen Teil der Wertsteigerung abgeben  ■
       > Von Gernot Knödler
       
       Seitdem das Geld in den öffentlichen Kassen knapp geworden ist, läßt sich
       der Staat für viele Dienstleistungen bezahlen: für das Ausstellen von
       Ausweisen etwa, das Verwalten von Studierenden und das Erteilen von
       Genehmigungen. Geht es nach dem Willen des rot-grünen Hamburger Senats,
       sollen in der Hansestadt künftig auch Grundstückseigentümer und Bauherren
       zur Kasse gebeten werden, wenn ihre Grundstücke durch staatliche Leistungen
       aufgewertet werden. Oder, wie es Stadtentwicklungssenator Willfried Maier
       (GAL) gestern ausdrückte: „Städtische Folgekosten von Bauprojekten sollen
       aus Teilen des Wertzuwachses finanziert werden.“
       
       Wenn ein Investor beispielsweise auf einem ehemaligen Bahngelände Wohnungen
       errichten will, müßte das Gebiet im Flächennutzungsplan umgewidmet werden.
       Straßen müßten gebaut, Strom- und Wasserleitungen verlegt werden – samt und
       sonders Leistungen der Stadt, die das Gelände aufwerten. Diesen Service
       will sich Hamburg in Zukunft bezahlen lassen, und zwar bis zu einer Höhe
       von maximal zwei Dritteln der Wertsteigerung des Grundstücks.
       
       Ganz neu ist das nicht. Einige Städte in Süddeutschland, allen voran
       München, haben es vorgemacht. Das sogenannte Münchner Modell zur
       „sozialgerechten Bodennutzung“ wollen die Hamburger jetzt leicht
       abgewandelt übernehmen. Die rechtlichen Grundlagen dafür gibt es seit einer
       Änderung des Baugesetzbuches 1993. Der Hamburger Senat hat das in
       Einzelfällen bereits ausgenutzt und sich zum Beispiel Grundstücke schenken
       lassen, um öffentliche Grünflächen zu schaffen. Mit der jetzigen Vorlage
       soll die Kosten-Beteiligung der Investoren aber zur Regel und so
       berechenbar werden.
       
       Laut Koalitionsvertrag hätte der Ausgleich nach dem Münchner Modell schon
       bis zum 1. April 1998 „verbindlich“ geregelt werden sollen. „Wir wären gut,
       wenn wir's bis Ende des Jahres hinkriegen“, sagte Maier dagegen gestern.
       Immerhin hätten die Münchner zwei Jahre lang „konzentriert“ an ihrem Modell
       gebastelt.
       
       Um der zu erwartenden Kritik an dem Vorhaben zu begegnen, lädt der
       Stadtentwicklungssenator für den 12. und 13. April zu einer öffentlichen
       Anhörung in die Katholische Akademie ein. Dort will er seine Pläne mit
       Vertretern der Verbände und Kammern, Politikern und Investoren diskutieren,
       bevor er die Bürgerschaft um Zustimmung bittet.
       
       Maier hofft, daß durch die neue Regelung nur noch Projekte angemeldet
       werden, deren Realisierungschancen groß sind. So könnte die Verwaltung
       entlastet werden. Zudem würde es attraktiver, auf innerstädtischen Flächen
       zu bauen. Denn für die Investoren ist es aufwendiger und damit teurer, eine
       grüne Wiese zu nutzen. Wie hoch die Einnahmen Hamburgs durch die Neuerung
       sein werden, wollte Maier gestern nicht beziffern.
       
       25 Feb 1999
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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