# taz.de -- Ausweitung auf 24 Monate: Regierung verlängert Kurzarbeitergeld
       
       > Die Bundesregierung hat die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von 18
       > auf 24 Monate beschlossen. Empfänger müssen hohe Steuernachzahlungen
       > befürchten.
       
 (IMG) Bild: Arbeitsminister Olaf Scholz unterstützt die Verlängerung als sinnvolles, staatliches Mittel in der Rezension.
       
       BERLIN ap/afp | Das Kurzarbeitergeld wird von 18 auf 24 Monate verlängert.
       Dies hat am Mittwoch die Bundesregierung in Berlin beschlossen, wie eine
       Sprecherin von Arbeitsminister Olaf Scholz sagte. Die Verordnung sieht
       zudem vor, dass die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern die
       Sozialversicherungsbeiträge für ihre Kurzarbeiter ab dem siebten Monat voll
       erstattet. Die Verlängerung können auch Betriebe in Anspruch nehmen, die
       ihrer Belegschaft wegen der scharfen Rezession bereits Kurzarbeit verordnet
       haben.
       
       Kurzarbeit ist eine Möglichkeit für Unternehmen, die Produktion ohne
       Entlassungen vorübergehend zu drosseln. Der Arbeitgeber muss bei der
       örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeit beantragen. Bei Genehmigung zahlt die
       Bundesagentur für Arbeit den Beschäftigten als Ausgleich Kurzarbeitergeld.
       Die Zahl der Anträge hat sich wegen der Konjunkturkrise deutlich erhöht.
       
       FDP-Generalsekretär Dirk Niebel lehnt die Entscheidung ab: "Mit
       verlängertem Kurzarbeitergeld wird Sand in die Augen der Menschen
       gestreut", sagte er sueddeutsche.de. Die von der Regierung vorgesehene
       Ausweitung der Zahldauer von 18 auf 24 Monate solle ein Gefühl der
       Sicherheit geben, "das der Realität nicht standhält".
       
       Niebel verteidigte grundsätzlich das Kurzarbeitergeld als ein
       "hervorragendes Instrument, um Arbeitplätze kurzfristig zu sichern und
       Betrieben ihre Fachkräfte zu erhalten". Aber es sei sowohl für den Staat
       als auch für die Betriebe eines der teuersten arbeitsmarktpolitischen
       Instrumente. Deshalb sei nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit "in 90
       Prozent aller Fälle Kurzarbeitergeld lediglich für sechs bis acht Monate
       angemeldet worden. Spätestens dann brauchen die Betriebe auch mit
       Kurzarbeitergeld neue Aufträge".
       
       Vorsicht ist auch für die Empfänger des Kurarbeitergeldes geboten. Denn
       hunderttausende Kurzarbeiter müssen sich auf teils saftige
       Steuernachzahlungen für dieses Jahr einstellen. Vielen drohen Nachzahlungen
       von mehreren hundert Euro oder entsprechend geringere Erstattungen der
       Finanzämter, wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BdL) am
       Mittwoch der Nachrichtenagentur AP bestätigte. Die Höhe sei abhängig von
       der Höhe des Einkommens und der Dauer der Kurzarbeit; in Einzelfällen
       drohten Nachzahlungen von mehr als 1.000 Euro. Betroffen seien vorwiegend
       verheiratete Arbeitnehmer.
       
       Ursache ist der sogenannte Progressionsvorbehalt im Steuerrecht: Danach ist
       das Kurzarbeitergeld zwar steuerfrei, wird aber am Jahresende zum zu
       versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dadurch ergibt sich ein höherer
       Steuersatz, der dann auf das eigentlich zu versteuernde Einkommen
       angewendet wird.
       
       Der Progressionsvorbehalt soll den Unterschied ausgleichen zwischen
       Arbeitnehmern, die steuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen wie
       Kurzarbeitergeld beziehen und Arbeitnehmern, die nur steuerpflichtige
       Einnahmen haben, wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage
       erläutert.
       
       Wieviel genau Kurzarbeiter zur Seite legen sollen, hängt vom Einzelfall ab
       und kann pauschal nicht beantwortet werden, wie BdL-Geschäftsführer Erich
       Nöll sagte. Je mehr Kurzarbeitergeld bezogen wird, desto mehr müsse
       nachgezahlt werden. Die Betroffenen könnten mit Hilfe eines
       Steuer-Computerprogramms nachrechnen oder Rat bei ihrem Steuerberater oder
       einem Lohnsteuerhilfeverein einholen.
       
       Das gelte auch für Ehepaare, die bislang gemeinsam veranlagt werden und
       prüfen wollten, ob sich eine getrennte Veranlagung lohnen würde. Infrage
       kommen könnte dies laut Noell vor allem für Paare, die in etwa gleich viel
       verdienen. Der Progressionsvorbehalt gilt auch für andere staatliche Bezüge
       wie zum Beispiel Elterngeld oder Arbeitslosengeld I. Nach Berechnungen der
       Bundesagentur für Arbeit sind derzeit rund 1,4 Millionen Arbeitnehmer in
       Kurzarbeit.
       
       20 May 2009
       
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