# taz.de -- Auskunftspflicht: Innensenator schützt NPD
       
       > Der schwarz-grüne Senat will von der Praxis der Bezirke abrücken,
       > Auskunft über gemeldete Veranstaltungen der NPD zu geben. Der Partei
       > könnte das nützen.
       
 (IMG) Bild: Die Hamburger Innenbehörde möchte nicht, dass die Bezirksämter weiterhin Auskunft über angemeldete politische Aktivitäten der NPD geben
       
       Die Hamburger Innenbehörde unter CDU-Senator Christoph Ahlhaus möchte
       nicht, dass die Bezirksämter weiterhin Auskunft über angemeldete politische
       Aktivitäten der NPD geben. Das geht aus der Antwort des schwarz-grünen
       Senats auf eine kleine Anfrage der Linken hervor. Die Bekanntgabe, wo und
       wann die NPD ihre Stände aufbauen wolle, gefährde "die öffentliche
       Sicherheit und Ordnung", heißt es in der Antwort.
       
       Der Senat schließt sich damit den Bedenken des Bezirksamts Wandsbek an, das
       sich geweigert hatte, Informationen über NPD-Stände im Bundestagswahlkampf
       an das "Hamburger Bündnis gegen Rechts" herauszugeben. Bei der "Aktion
       Brauner Sack" hatte das Bündnis über einen SMS-Verteiler die Termine von
       NPD-Infoständen veröffentlicht. In der Folge gab es kaum einen Stand, der
       nicht von Protest begleitet wurde.
       
       Das Bündnis nutzte bei seiner Aktion das erst im Februar dieses Jahres
       verabschiedete Hamburger Informationsfreiheitsgesetz, das die
       Auskunftspflicht des Staates ausweitet. Politische Termine, die angemeldet
       sind, müssen demnach bekannt gegeben werden - es sei denn, die "innere
       Sicherheit" ist gefährdet.
       
       Von welcher Seite die Gefahr im Falle der NPD-Infostände droht, scheint für
       den schwarz-grünen Senat ausgemacht. Die Innenbehörde gehe davon aus, "dass
       eine solche Gefährdung vorliegt, da es in der Vergangenheit zu Übergriffen
       gegen Informationsstände der NPD gekommen ist", heißt es in der Antwort auf
       die kleine Anfrage der Linken.
       
       Dabei hatte es bei der "Aktion Brauner Sack" gar keine Gewalttaten gegen
       NPD-Anhänger gegeben. Wer angriff, waren die Helfer der NPD. Am 22. August
       schlugen Parteifreunde auf einen farbigen Briten ein, der einen Flyer, den
       die Wahlkampfhelfer ihm die Hand gedrückt hatten, zerrissen hatte. Sie
       sprühten dem 46-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht - vor den Augen seiner
       Frau und seines vierjährigen Sohnes. Am 15. August erlitt eine 43-jährige
       Frau bei einem Angriff von NPDlern eine Gehirnerschütterung und Prellungen.
       Die Ermittlungen zu den Übergriffen von Parteikameraden bei den
       Wahlaktionen sind noch lange nicht abgeschlossen.
       
       "Zivilcourage vom Menschen, die sich gegen die NPD richten, versteht der
       Senat als Gefahr für die innere Sicherheit", sagt Christiane Schneider,
       innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke. Das sei "skandalös". Mit
       der "rechtswidrigen Auskunftsverweigerung", so Schneider, missachte der
       Senat das Gesetz.
       
       Die innenpolitische Sprecherin der GAL, Antje Möller, ist nicht minder
       irritiert. Die Argumentation ihres eigenen Senats könne sie "nicht
       nachvollziehen", erklärt Möller. "Das hieße ja zudem, das jeder
       öffentlicher Protest eine Störung wäre." Die Grünen wollen nun nachhaken,
       wie die Innenbehörde zu dieser Einschätzung kommt.
       
       11 Oct 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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