# taz.de -- Auf einen Blick: Wie werde ich taz Genoss:in?
       
       > Sie möchten auch taz Genoss:in werden? Dann lesen Sie hier wie es geht. 
       
       Sie möchten sich erst belesen? [1][Die Broschüre] enthält auch zwei
       Beitrittserklärungen. 
       
       Der schnelle Weg: Über unser Online Formular können Sie bequem Ihren Anteil
       zeichnen. Klicken Sie [2][hier] für weitere Informationen. 
       
       Die Beitrittserklärung: Die ausgefüllte Beitrittserklärung schicken Sie an
       [3][taz, die tageszeitung]. Verlagsgenossenschaft eG, Postfach 610229,
       10923 Berlin oder eingescannt per E-Mail an geno@taz.de Sie können
       mindestens 500 Euro oder ein Vielfaches von 500 Euro zeichnen, höchstens
       jedoch 100.000 Euro. 
       
       Das Konto: Überweisen Sie Ihre Beteiligung auf das Konto der taz
       Verlagsgenossenschaft eG, Kontonummer 8 020 477 400, bei der GLS
       Gemeinschaftsbank eG, BLZ 43 060 967, BIC GENODEM1GLS, IBAN DE13 4306 0967
       8020 4774 00 oder erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat, damit wir
       den Betrag oder die Rate von Ihrem Konto abbuchen können. 
       
       Die Zahlung: Die [4][Satzung der Genossenschaft] (§ 33) schreibt vor, dass
       Mitglieder ihre Genossenschaftsanteile spätestens bis Ende des zweiten, auf
       den Beitritt folgenden Jahres, eingezahlt haben müssen. 
       
       ...in monatlichen Beträgen: Wenn Sie Ihren Genossenschaftsanteil nicht in
       einer Summe einzahlen wollen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre(n)
       Geschäftsanteil(e) auch in zwanzig gleichen Monatsbeträgen zu zahlen oder
       von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. 
       
       Das Risiko: Laut [5][Satzung] besteht eine Haftung lediglich bis zur Höhe
       der gezeichneten Anteile, eine Nachschusspflicht gibt es nicht. 
       
       Die Kündigung: Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile
       mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen.
       Die Auszahlung Ihrer Einlage in Höhe des ermittelten
       Auseinandersetzungsguthabens erfolgt, wenn die Generalversammlung den
       Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres festgestellt hat. 
       
       Weitere Fragen... beantwortet [6][unser Team] gerne.
       
       22 Feb 2013
       
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