# taz.de -- Nürnberger Haftbefehl gegen Videla
       
       > Wegen der Ermordung der Deutschen Käsemann und Zieschank erlässt das
       > Amtsgericht Nürnberg Haftbefehle gegen den ehemaligen Chef der
       > argentinischen Militärjunta, stellt aber Verfahren um die Verschwundenen
       > von Mercedes-Benz ein
       
       VON BERND PICKERT
       
       Das Amtsgericht Nürnberg hat am 28. November diesen Jahres gegen den
       ehemaligen Chef der argentinischen Militärjunta, Jorge Videla, sowie gegen
       zwei weitere hochrangige ehemalige Militärs einen internationalen
       Haftbefehl erlassen. Das teilte die Justizpressestelle beim
       Oberlandesgericht Nürnberg gestern mit. Videla sowie der frühere
       Oberbefehlshaber der Marine, Emilio Massera und der frühere Offizier Carlos
       Suarez Mason werden beschuldigt, für die Entführung und Ermordung der
       Deutschen Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank 1976 und 1977
       verantwortlich zu sein.
       
       Die Haftbefehle gegen Videla und Massera gehen auf Strafanzeigen der
       Anwälte von Angehörigen der deutschen und deutschstämmigen Opfer zurück,
       die in der so genannten „Koalition gegen Straflosigkeit“
       zusammengeschlossen sind. Für sie hatte die Nürnberger Justiz allerdings
       gestern auch schlechte Nachrichten parat: Das Verfahren gegen den
       Exproduktionsleiter von Mercedes-Benz in Argentinien, Juan Tasselkraut,
       wird eingestellt. Ihm war vorgeworfen worden, durch die Weitergabe von
       Adressen und eine enge Zusammenarbeit mit dem Militär direkt am
       „Verschwindenlassen“ von bei Mercedes-Benz beschäftigten Betriebsräten und
       Gewerkschaftern verantwortlich zu sein. Dieser Verdacht habe sich, so die
       Nürnberger Justiz, in keiner Weise erhärtet, die Aussagen des einzigen
       echten Belastungszeugen seien widersprüchlich.
       
       „Eine Unverschämtheit,“ kommentiert die Journalistin Gaby Weber, die die
       Fälle der Verschwundenen von Mercedes-Benz über Jahre recherchiert hat. Es
       seien noch nicht einmal alle Zeugen vernommen worden, die von der
       Staatsanwaltschaft benannt worden seien, kritisiert sie. Die
       Staatsaanwaltschaft begründet die Einstellung des Verfahrens auch damit,
       dass es sich bei den insgesamt 25 Tatopfern im Komplex Mercedes-Benz nicht
       um deutsche Staatsangehörige handelte. Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, der
       die Strafanzeige gestellt hatte, kündigte gegenüber der taz Rechtsmittel
       gegen die Einstellung des Verfahrens an.
       
       Am kommenden Montag wird der Berliner Völkerrechtsprofessor Christian
       Tomuschat in Stuttgart einen Bericht vorstellen, den er im Auftrag des
       DaimlerChrysler-Konzerns zu dem Komplex der Verschwundenen erstellt hat.
       Die Aktivisten befürchten, es könnte sich um einen „Weißwaschbericht“
       handeln.
       
       4 Dec 2003
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) BERND PICKERT
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA