# taz.de -- Nicht alles soll das Volk begehren dürfen
       
       > Schwarz-Grün in Schleswig-Holstein hat im Koalitionsvertrag eine
       > „Generalklausel“ vereinbart, um Bürgerbegehren zu erschweren. Kritik gibt
       > es von der Opposition und „Mehr Demokratie“
       
 (IMG) Bild: Sorgen für Unmut in der Opposition: Exemplare des schwarz-grünen Koalitionsvertrages liegen auf den Tischen
       
       Von Esther Geißlinger
       
       Kann Schleswig-Holsteins Regierung künftig nach eigenem Ermessen lokale
       Bürgerbegehren verhindern? CDU und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag
       eine entsprechende „Generalklausel“ vereinbart. Noch bevor die Regierung
       ein Konzept vorgelegt hat, formiert sich bereits der Widerstand in
       Parlament und Verbänden.
       
       Die FDP, die noch in der vergangenen Legislaturperiode mit Schwarz und Grün
       regierte, stürmte vor: „Der Ausschluss bestimmter Themen ist mit
       demokratischen Prinzipien nicht vereinbar“, heißt es in dem Antrag, mit dem
       die Regierungsfraktionen aufgefordert werden, auf die geplante
       Gesetzesänderung zu verzichten. 
       
       Aus gutem Grund, findet auch Kai Dolgner von der SPD: „Das schwarz-grüne
       Vorhaben würde bis zu 90 Prozent aller Bürgerbegehren verhindern und
       Schleswig-Holstein bei der Bürgerbeteiligung um 40 Jahre zurückwerfen.“ Das
       bestätigt Karl-Martin Hentschel, Bundesvorstand des Vereins „Mehr
       Demokratie“: „Seit 30 Jahren wird die direkte Demokratie in Deutschland
       ausgebaut. Was in Schleswig-Holstein geplant ist, wäre erstmals ein
       richtiger Rückschlag.“
       
       Volks- oder Bürgerbegehren erlauben inzwischen alle Bundesländer,
       Spitzenreiter ist Bayern, dort finden auch die meisten Initiativen statt,
       berichtet Hentschel, der von 1996 bis 2009 für die Grünen im Kieler Landtag
       saß. Aktuell gehöre Schleswig-Holstein bundesweit zur Spitzengruppe bei der
       Umsetzung direkter Demokratie. Als Kriterien gelten, welche Themen
       zugelassen sind, welche Fristen eingehalten und welche Beteiligungsquoren
       erreicht werden müssen. In Schleswig-Holstein sind die mit vier Prozent in
       Großstädten besonders niedrig (siehe Kasten).
       
       Hentschel wäre allerdings noch lieber, Quoren ganz abzuschaffen: „Je höher
       sie sind, desto öfter scheitern Begehren unecht, also weil sich zu wenige
       Menschen beteiligt haben.“ Ohne vorgeschriebene Mindestbeteiligung müssten
       alle Seiten mobilisieren und Argumente liefern, die Beteiligung wachse.
       Eine Chance, findet Hentschel: „Wo es direkte Beteiligung gibt, wächst die
       Zustimmung zu Demokratie und Verfassung.“ Die Angst vor populistischen
       Begehren habe sich nicht bestätigt – zwar gab es etwa in der Schweiz eine
       Abstimmung zu Abschiebungen oder zum Bau von Minaretten, sie wurden aber
       nicht umgesetzt, und Folge-Begehren brachten andere Ergebnisse.
       
       Mit der im Koalitionsvertrag skizzierten Generalklausel könnte die
       Landesregierung ein Bürgerbegehren auf Gemeindeebene verhindern, wenn sie
       „unverzichtbare Voraussetzung für Infrastrukturvorhaben für die Versorgung
       mit wichtigen Gütern oder Dienstleistungen sind oder Projekte, die der
       Erreichung der Klimaziele der Landesregierung dienen“, heißt es im
       Koalitionsvertrag.
       
       „Uns ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wichtig“, betonte
       Thomas Jepsen (CDU) im Landtag. Dennoch plädierte er für die
       Generalklausel: „Die besonderen Herausforderungen unserer Zeit erfordern
       eine Stärkung der repräsentativen Demokratie in den Kommunen.“ Vorhaben
       dürften „nicht auf die lange Bank geschoben werden, wir brauchen
       Planungsbeschleunigung“.
       
       Auch Bina Braun, kommunalpolitische Sprecherin der Grünen, verteidigte das
       Projekt: „Wir alle sind gezwungen, schneller zu werden, schneller bei der
       Energiewende, schneller für die Klimaziele.“ Bürgerentscheide seien
       zugespitzt auf Ja oder Nein, würden damit komplexe Probleme nicht lösen.
       Braun setzt eher auf beratende „Bürger*innenräte“, die ebenfalls in dieser
       Legislaturperiode eingeführt werden sollen.
       
       Über diese Haltung der Grünen kann Lars Harms (SSW) nur den Kopf schütteln:
       „Wenn man den Koalitionsvertrag liest, könnte man den Eindruck gewinnen,
       Bürgerbegehren wären populistisch und destruktiv. Sie sind das Gegenteil.“
       Der Bau von Windparks, Solaranlagen oder Krankenhäusern werde eher durch
       Bürokratie als durch eine Bürgerbeteiligung verhindert.
       
       Das bestätigen Zahlen, die bundesweit erhoben werden: „Die meisten
       Initiativen sind pro Klima“, sagt Hentschel. Aktuell bereiten „Mehr
       Demokratie“ und andere NGOs eine Volksinitiative gegen die geplante
       Generalklausel vor. „Wir hoffen aber, dass es so weit nicht kommt“, so
       Hentschel. „Wir setzen auf Gespräche mit dem Parlament.“
       
       22 Sep 2022
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geisslinger
       
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