# taz.de -- Brandstifter sollen sich nicht sicher fühlen
       
       > 1996 starben in Lübeck zehn Geflüchtete beim Brand ihrer Unterkunft. Nach
       > einer Festnahme nach 30 Jahren in einem ähnlichen Fall werden neue
       > Ermittlungen gefordert
       
 (IMG) Bild: Der Morgen danach: Der Brandanschlag in der Lübecker Hafenstraße ist noch immer nicht aufgeklärt
       
       Von Friederike Grabitz
       
       Über einem erstaunlichen Ermittlungserfolg machten Anfang April diesen
       Jahres Berichte bundesweit die Runde: In Saarlouis wurde ein Mann
       festgenommen, dem ein rassistisch motivierter Brandanschlag auf ein
       Asylbewerberheim in der saarländischen Stadt vorgeworfen wird. Er soll
       dabei einen Mann getötet und drei Menschen verletzt haben. Das Besondere:
       [1][Der Anschlag] fand vor mehr als 30 Jahren statt. Das sorgt nun auch in
       Lübeck für Aufsehen, denn dort fand zur selben Zeit auch ein Brandanschlag
       statt, der bislang nicht aufgeklärt ist. Lübecks ehemaliger Bürgermeister
       Michael Bouteiller setzt die Ermittlungsbehörden deshalb unter Druck.
       
       Ein Generalbundesanwalt hatte zuvor zur Überraschung vieler in Saarlouis
       die Ermittlungen wieder aufgenommen. Der Fall zeigt, dass ein solches
       Verbrechen auch nach Jahrzehnten noch aufgeklärt werden kann. Der Fall
       erinnert an den Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in der
       Lübecker Hafenstraße am 18. Januar 1996. Damals starben zehn Menschen in
       den Flammen, darunter drei Kinder. 38 der 48 Bewohner wurden verletzt. Es
       handelt sich um einen der schlimmsten nicht aufgeklärten Brandanschläge in
       der Geschichte der Bundesrepublik.
       
       Obwohl viele Spuren auf vier Neonazis als Täter hinweisen, die auch am
       Tatort den Brand beobachtet hatten, sind bis heute keine Täter ermittelt.
       Stattdessen fiel der Verdacht auf einen libanesischen Bewohner, der nach
       der Aussage eines Rettungssanitäters gesagt haben soll: „Wir haben das
       getan.“ Er wurde verhaftet, dann aber 1997 und erneut 1999 freigesprochen.
       
       In der Brandnacht waren die vier Neonazis aus dem benachbarten Mecklenburg
       nach Lübeck gekommen. Sie standen vor ihrem Wartburg und beobachteten den
       Brand des Asylbewerberheims von der anderen Straßenseite aus. Sie wurden
       von der Polizei mitgenommen. Auf der Wache fiel auf, dass sie frisch
       angesengte Haare und Augenbrauen hatten – und unterschiedliche,
       widersprüchliche Geschichten erzählten, wo sie sich zum Tatzeitpunkt
       aufgehalten hätten.
       
       Trotzdem kamen sie wieder frei. Der damals verantwortliche Staatsanwalt
       Heinrich Wille sagt dazu in einer Fernsehreportage aus dem Jahr 2016: „Auch
       wenn sie gelogen haben – nicht jeder Lügner ist ein Mörder. Ich kann mich
       doch nicht lächerlich machen und sagen: Jeder, der angekokelte Augenbrauen
       hat, ist ein Mörder, das ist doch absurd.“
       
       1998 saß einer der Verdächtigen wegen anderer Straftaten in der Haftanstalt
       Neustrelitz ein. Dort bat er seinen Abteilungsleiter um ein Gespräch, in
       dem er ein umfassendes Geständnis ablegte. Er schilderte ihm, dass er und
       seine drei Freunde den Brandanschlag in der Hafenstraße verübt hätten, und
       unterschrieb ein fünfseitiges Protokoll darüber. Doch die daraufhin
       alarmierte Staatsanwaltschaft redete ihm das Geständnis aus, bis er es
       widerrief, erzählt der Gefängnisleiter. Später gestand einer der vier
       Neonazis zudem gegenüber einem Journalisten, das Feuer gelegt zu haben.
       
       Trotzdem: Gegen andere Personen als den libanesischen Verdächtigen „haben
       sich die Ermittlungen nicht zu dem hinreichenden Tatverdacht verdichten
       können“, sagt der Sprecher der Lübecker Staatsanwaltschaft, Christian
       Braunwarth, der taz. „Derzeit liegen keine neuen Tatsachen vor, die die
       Staatsanwaltschaft Lübeck zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen
       veranlassen würden.“
       
       Wieder in dem Fall zu ermitteln – das fordert die Initiative „Hafenstraße
       ’96“. Sie kümmert sich um das Gedenken an die Opfer, organisiert
       Kundgebungen und fordert seit Jahren auch einen Untersuchungsausschuss über
       die Arbeit der Behörden damals. Nun könnte Bewegung in die Sache kommen:
       Bei einem Vortrag über das Thema prangerte der damalige Lübecker
       Bürgermeister Michael Bouteiller, der die Initiative unterstützt, schwere
       Fehler der Strafverfolgungsbehörden des Landes im Ermittlungsverfahren an,
       „insbesondere das Versagen der Lübecker Behördenleitung und der Fach- und
       Dienstaufsicht des Landes Schleswig-Holstein“. Die fehlgeleiteten
       Ermittlungen hätten „allen Grundsätzen rechtsstaatlichen Verfahrens
       widersprochen“.
       
       Die Mitglieder der Initiative hoffen weiter auf ein Umdenken der Behörden,
       sind aber skeptisch, ob das geschieht. „Spätestens seit den Skandalen
       infolge der Selbstenttarnung des NSU“, sagt Tim Hartmann von der Initiative
       „Hafenstraße ’96“, „wissen wir, dass Sicherheitsbehörden in der Regel nicht
       von sich aus Fehler aufarbeiten und kritisch – auch öffentlich –
       Konsequenzen ziehen.“ Eine Petition an den Landtag soll das ändern.
       
       6 May 2022
       
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