# taz.de -- Für das Recht auf Globuli
       
       > Integrative Mediziner klagen gegen Ärztekammer Bremen
       
       In Bremen hat 2019 bundesweit die erste Ärztekammer Weiterbildungsangebote
       für Homöopathie aus ihrem Angebotskatalog gestrichen. Das bedeutet:
       ÄrztInnen dürfen künftig keine offizielle Zusatzbezeichnung als Homöopath
       mehr erlangen und tragen. Sieben weitere Landesärztekammern sind dem
       seither gefolgt. Und nun ist am Freitag ebenfalls in Bremen die bundesweit
       erste Klage dagegen eingereicht worden.
       
       Sechs Bremer ÄrztInnen klagen beim Verwaltungsgericht „gegen die
       Einschränkung der Methodenvielfalt“, notfalls wollen sie bis vor das
       Verfassungsgericht. Als „Versuch eines Rollbacks seitens der Vertreter
       einer reinen Schulmedizin“ bezeichnen die KlägerInnen die Entscheidung der
       Ärztekammer, in der sie als „Gruppe Integrative Medizin“ selbst mit einem
       Sitz vertreten sind.
       
       Die Kammer begründet ihr Tun mit dem Fehlen der wissenschaftlichen Evidenz
       der Homöopathie für eine Wirksamkeit jenseits des Placebo-Effekts. Einer
       Klage sehe man gelassen entgegen, denn die Kammer verbiete ÄrztInnen
       schließlich keine Inanspruchnahme oder Anwendung der Homöopathie.
       
       Genau hier setzen die KlägerInnen juristisch an: Die Kammer habe keinen
       Beleg für die Zulässigkeit der Streichung der Homöopathie aus den
       Zusatzbezeichnungen vorgelegt, so deren Begründung, und sie werde dies auch
       künftig nicht können. Denn das Heilberufsgesetz lasse die Streichung bisher
       anerkannter Zusatzbezeichnungen nur dann zu, wenn die Voraussetzungen der
       ursprünglichen Anerkennung nicht mehr vorlägen. Es werde also eine
       Veränderung der Situation gefordert – und die liege nicht vor.
       
       In der Tat handelt es sich um keine neue Erkenntnis, dass sich in Globuli
       keine nachweisbaren Wirkstoffe befinden und dass Homöopathie kein Ersatz
       für Schulmedizin ist. Das soll sie aus Sicht der klagenden ÄrztInnen auch
       gar nicht sein. Sie wollen sie lediglich auch künftig integrativ, also
       eingebettet in die Schulmedizin, anbieten dürfen, denn von ihren
       PatientInnen wünschten „75 Prozent diese Behandlungsformen aufgrund guter
       Erfahrungen ausdrücklich“.
       
       Simone Schnase
       
       11 Jul 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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