# taz.de -- Im Zweifel für die Rechte
       
       > Wenn der konservative US-Richter Samuel Alito an den Supreme Court
       > berufen wird, fahren die Republikaner nur die Ernte ihrer Politik ein –
       > mit ernsten Folgen für die Welt
       
       Alles deutet darauf hin, dass in dieser Woche Samuel Alito als Richter am
       Obersten Gerichtshof der USA, dem „Supreme Court“, vom Senat bestätigt
       werden wird. Zusammen mit den Bundesrichtern Scalia und Thomas wird er den
       harten, ideologisch verfestigten Kern der Rechtskonservativen beim Gericht
       bilden. Diese künftige Dreiergruppe wird eine stabile Koalition mit den
       eher pragmatisch orientierten konservativen Richtern bilden und so weit
       über die zweite Amtszeit Bushs hinaus die Rechtsprechung des Gerichts
       prägen. Denn die Richter am Obersten Gerichtshof werden auf Lebenszeit
       ernannt, ihre durchschnittliche Amtsdauer beträgt über 20 Jahre, und die
       rechte Mehrheit des Gerichts besteht aus Juristen „im besten Mannesalter“.
       
       Trotz seines vorsichtigen Taktierens bei den Befragungen durch den
       Richter-Senatsausschuss sind die Umrisse von Alitos Orientierung klar: Er
       wird beim Rollback der Minderheitenrechte, bei der Aufhebung der
       Straflosigkeit von Abtreibungen, bei der Annullierung von Bundesgesetzen,
       die dem Schutz der abhängig Beschäftigten dienen, eine zuverlässige Stütze
       der rechten Republikaner sein. Er wird dafür stimmen, dass der Präsident
       die Grundrechte im Namen der nationalen Sicherheit weiterhin einschränken
       kann. Und er wird dem Präsidenten nicht entgegentreten, wenn Bush weitere
       Militäraktionen ohne Zustimmung des amerikanischen Kongresses lostritt.
       
       Gerade die beiden letzteren Positionen sind über die Grenzen der USA hinaus
       bedeutsam. Die künftige juristische Rückendeckung wird der amerikanischen
       Außenpolitik, dem Krieg gegen die „Achse des Bösen“ neuen Auftrieb geben.
       Auch für die demokratische Rechte in der Bundesrepublik wird die neue,
       solide rechte Mehrheit im Supreme Court Folgen haben. Man denke nur an die
       Diskussionen über erlaubte Folter unter der angeblichen Bedingung des
       übergesetzlichen Notstands. Zwischen der Politik, der öffentlichen Meinung
       und den Rechtspositionen in beiden Ländern besteht ein Zusammenhang. Die
       USA geben den Tenor vor.
       
       Gegen dieses düstere Szenario könnte nun eingewendet werden, dass es nun
       mal zur amerikanischen Verfassungswirklichkeit gehöre, der demokratisch
       legitimierten Exekutive im Zusammenwirken mit dem ebenfalls gewählten Senat
       ein so weit gehendes Gestaltungsrecht bei der Richterbesetzung zu geben.
       Hatte nicht Franklin D. Roosevelt in den 30er-Jahren ebenfalls dafür
       gesorgt, dass die progressiven und demokratischen Inhalte des New Deal sich
       auch am Obersten Gerichtshof durchsetzten? Und hatte nicht die politische
       Mehrheit der Demokraten in den 60er-Jahren den Durchbruch zu den
       Bürgerrechten am Supreme Court erleichtert? Geht es also um nichts anderes
       als eine Pendelbewegung, deren Amplitude allerdings in den USA weiter
       reicht als die jeweilige Amtszeit eines Präsidenten?
       
       Zudem – wird ferner argumentiert – seien die Auffassungen eines Kandidaten
       für den Obersten Gerichtshof keinesfalls eine Gewähr dafür, dass er ihnen
       später als Oberster Richter treu bleibt. Die gerade zurückgetretene
       Richterin Sandra Day O’Connor, die von den Konservativen gewählt wurde, war
       wegen ihrer notorischen Abweichungen vom rechten Pfad zum Schreckensbild
       aller Reaktionäre geworden.
       
       Eine solche, gegen „Alarmismus“ gerichtete Betrachtungsweise unterschlägt
       den grundlegenden Wandel in der Politik der amerikanischen
       Rechtskonservativen zur „Durchdringung“ des Richteramtes auf Bundesebene.
       Dieser Strategie hat der liberale amerikanische Rechtstheoretiker Herman
       Schwartz 2004 die durchdringende Studie „Right wing justice“ gewidmet. Nach
       Schwartz hatte schon die Regierung Reagan erkannt, dass es bei der
       Besetzung der Bundesgerichte aller drei Instanzen (die sämtlich vom
       Präsidenten vorgeschlagen und vom Senat bestätigt werden) um eine
       konsequente Kaderpolitik geht. Eine große Zahl von Richtern beim Obersten
       Gericht wird aus den unteren Bundesgerichten rekrutiert. Weitgehend ohne
       Beanstandung durch die Demokraten, platzierten die Rechtsrepublikaner ihre
       Kandidaten, so auch Samuel Alito, auf die Bänke dieser Gerichte, vor allem
       die der zweiten Instanz, des Circuit Courts of Appeal, bei der die meisten
       Fälle abschließend behandelt werden. Andererseits gelang es dieser
       Kaderpolitik, Richternominierungen unter demokratischen
       Mehrheitsverhältnissen systematisch herauszuzögern und um Jahre zu
       vertagen, bis wieder eine rechte Mehrheit gesichert war. Dafür wurden lange
       Vakanzen bei den Gerichten in Kauf genommen. Auf diese Weise schafften es
       die rechten Republikaner, ein Reservoir von künftigen Kandidaten für das
       Oberste Gericht heranzubilden, die in ihrer Karriere, wie wiederum im Fall
       Alitos, dem rechten Milieu verbunden blieben.
       
       Dieses ganze Verfahren konnte nur gelingen, weil sich die reaktionären
       Kräfte auf starke Interessengruppen innerhalb des Juristenstandes stützen
       konnten. Bei diesen Gruppen, vor allem der 1980 gegründeten Federalist
       Society, handelt es sich nicht um klassische Pressure-Groups, sondern um
       weltanschaulich gefestigte Vereinigungen, bei denen der protestantische
       Extremismus offene Ohren findet. Diesen Fundamentalisten wurde seitens der
       Republikaner klar gemacht, dass ihre Forderungen, vom Abtreibungsverbot
       über das obligatorische Schulgebet bis hin zur Etablierung der biblischen
       Abstammungslehre im Schulunterricht, nur mit einer stabilen Rechtsprechung
       durchgesetzt werden könnten. Es war nicht zuletzt diese Aussicht, die
       protestantisch-fundamentalistische bisherige Nichtwähler zu den Urnen rief
       und Bushs Wiederwahl sicherte. Jetzt wird die Ernte eingefahren.
       
       Zuweilen hört man auch bei uns die Ansicht, die Richterbefragungen im
       amerikanischen Senat gingen viel zu weit, tangierten die privaten Ansichten
       des Kandidaten, durchleuchteten jeden Winkel seiner bisherigen Karriere.
       Trotz der oft auf Profilierung bedachten Politikerfragen, trotz des
       „Filibusterns“, mit dessen Hilfe die Ernennung eines Richters durch die
       Senatsminderheit herausgezögert werden kann, sichert die Befragung ebenso
       wie die Bestätigung der Bundesrichter durch den Senat die öffentliche
       Kontrolle durch die Legislative.
       
       Hingegen verschiebt die Strategie der rechten Republikaner bei
       Richterernennungen die Gewichte hin zur Weltanschauung der Kandidaten, zu
       deren Vereinbarkeit mit den radikalkonservativen Positionen. Aus der
       Auseinandersetzung um Kompetenz und Lehrmeinung wird ein ideologischer
       Kampf, der mit den Mitteln langfristiger Kaderpolitik und Indoktrination
       ebenso ausgetragen wird wie mit den Mitteln hoch dotierter Werbefeldzüge,
       die Wahlkämpfen immer ähnlicher werden. Unter diesen Bedingungen droht die
       Rechtsprechung des Bundes in den USA die demokratische Legitimation zu
       verlieren, die im System der Gewaltenteilung für die Judikative
       ausschlaggebend ist. Ein unumkehrbarer Prozess? Keineswegs. Aber Alarmismus
       ist diesmal angezeigt.
       
       30 Jan 2006
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) CHRISTIAN SEMLER
       
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