# taz.de -- Anklage wegen Tod eines Türken
       
       > ■ Staatsanwaltschaft: Weder Mord noch Totschlag sondern „Körperverletzung
       > mit Todesfolge“ / Tod auf offener Straße / Täter hatte sein Opfer vor der
       > Tat als „Kanake“ beschimpft
       
       Berlin (taz) - Der gewaltsame Tod des jungen Türken Ufuk Sahin im Berliner
       Märkischen Viertel geschah nach Auffassung der Staatsanwaltschaft beim
       Berliner Landgericht nicht in „Tötungsabsicht“. Der 24jährige Sahin war am
       12. Mai dieses Jahres nach einem kurzen Streit von dem ihm unbekannten
       Andreas Sch. auf offener Straße mit einem Messerstich getötet worden. Sein
       Tod hatte in Berlin große Empörung und heftige Diskussionen über das Thema
       Ausländerfeindlichkeit ausgelöst. Mehrere Demonstrationen drückten den
       Protest gegen den alltäglichen Rassismus aus.
       
       Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 28jährigen Täter,
       Andreas Sch., erhoben und ihm dabei das geringstmögliche Delikt zur Last
       gelegt. Die Tötung Sahins sei juristisch nicht als Mord oder Totschlag zu
       bewerten, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge, urteilt die
       Staatsanwaltschaft. Daß der Täter keine Tötungsabsicht gehabt habe, gehe
       insbesondere daraus hervor, daß der tödliche Messerstich das Opfer in den
       Oberschenkel getroffen hatte. Dabei seien die Oberschenkelarterie und Vene
       von Ufuk Sahin durchtrennt worden, und er sei kurz darauf verblutet.
       
       Über den Hergang der Tat gibt es nach den Ermittlungen der
       Staatsanwaltschaft bisher keine Klarheit. Während der Angeschuldigte
       Andreas Sch. und seine Verlobte behaupten, der junge Türke und sein Freund
       hätten sie „angemacht“, hatte der Begleiter Sahins berichtet, daß Andreas
       Sch. sie ohne jeglichen Anlaß mit den Worten „Kanaken raus“ beschimpft
       habe. Sahin habe versucht, ihn mit den Worten zu beschwichtigen, „ich bin
       doch auch ein Mensch“, aber sein Gegenüber habe dann unvermittelt auf ihn
       eingestochen. Der Täter Andreas Sch. hatte unmittelbar nach der Tat selbst
       die Polizei benachrichtigt. Er sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft.
       Wann das Verfahren gegen ihn stattfindet, ist auch nach der jetzigen
       Anklageerhebung unklar.
       
       Ve.
       
       3 Aug 1989
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) ve.
       
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