# taz.de -- Anklage wegen Tod eines Türken
> ■ Staatsanwaltschaft: Weder Mord noch Totschlag sondern „Körperverletzung
> mit Todesfolge“ / Tod auf offener Straße / Täter hatte sein Opfer vor der
> Tat als „Kanake“ beschimpft
Berlin (taz) - Der gewaltsame Tod des jungen Türken Ufuk Sahin im Berliner
Märkischen Viertel geschah nach Auffassung der Staatsanwaltschaft beim
Berliner Landgericht nicht in „Tötungsabsicht“. Der 24jährige Sahin war am
12. Mai dieses Jahres nach einem kurzen Streit von dem ihm unbekannten
Andreas Sch. auf offener Straße mit einem Messerstich getötet worden. Sein
Tod hatte in Berlin große Empörung und heftige Diskussionen über das Thema
Ausländerfeindlichkeit ausgelöst. Mehrere Demonstrationen drückten den
Protest gegen den alltäglichen Rassismus aus.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 28jährigen Täter,
Andreas Sch., erhoben und ihm dabei das geringstmögliche Delikt zur Last
gelegt. Die Tötung Sahins sei juristisch nicht als Mord oder Totschlag zu
bewerten, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge, urteilt die
Staatsanwaltschaft. Daß der Täter keine Tötungsabsicht gehabt habe, gehe
insbesondere daraus hervor, daß der tödliche Messerstich das Opfer in den
Oberschenkel getroffen hatte. Dabei seien die Oberschenkelarterie und Vene
von Ufuk Sahin durchtrennt worden, und er sei kurz darauf verblutet.
Über den Hergang der Tat gibt es nach den Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft bisher keine Klarheit. Während der Angeschuldigte
Andreas Sch. und seine Verlobte behaupten, der junge Türke und sein Freund
hätten sie „angemacht“, hatte der Begleiter Sahins berichtet, daß Andreas
Sch. sie ohne jeglichen Anlaß mit den Worten „Kanaken raus“ beschimpft
habe. Sahin habe versucht, ihn mit den Worten zu beschwichtigen, „ich bin
doch auch ein Mensch“, aber sein Gegenüber habe dann unvermittelt auf ihn
eingestochen. Der Täter Andreas Sch. hatte unmittelbar nach der Tat selbst
die Polizei benachrichtigt. Er sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft.
Wann das Verfahren gegen ihn stattfindet, ist auch nach der jetzigen
Anklageerhebung unklar.
Ve.
3 Aug 1989
## AUTOREN
(DIR) ve.
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