# taz.de -- Alte Leute dürfen nicht
> ■ 65jähriger durfte nicht als Bürgermeister kandidieren. Karlsruhe lehnte
> seine Verfassungsbeschwerde gestern ab
Freiburg (taz) – Die Diskriminierung alter Menschen bei Bürgermeisterwahlen
ist verfassungsgemäß. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht.
Geklagt hatte ein 65jähriger Kommunalpolitiker aus Jesteburg bei Harburg.
Er wollte am 28. September als Bürgermeister kandidieren, obwohl die
niedersächsische Gemeindeordnung bestimmt, daß KandidatInnen maximal 64
Jahre alt sein dürfen.
Das fand der bei der „Bürgerunion Jesteburg“ engagierte Politiker
ungerecht. Schließlich gebe es auch keine Altersgrenze für MinisterInnen,
obwohl diese eine ähnliche Tätigkeit ausübten. Daß Menschen ab dem 65.
Lebensjahr in ihrer Leistungsfähigkeit nachlassen, sei nach „neueren
Erkenntnissen der Altersforschung“ ohnehin nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Vielmehr bleibe die erfahrungsgebundene und praktische Intelligenz im Alter
weitgehend erhalten und entwickle sich weiter.
Der Mann argumentierte erfolglos. Die RichterInnen Karin Graßhof (60),
Hans-Joachim Jentsch (59) und Paul Kirchhof (54) erwiderten unter Verweis
auf ihre „Lebenserfahrung“, und die besage, „daß die Gefahr einer
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auch heute noch mit zunehmendem
Alter größer wird“. Zwar drohe diese Beeinträchtigung auch
niedersächsischen MinisterInnen, doch könne sich der Ministerpräsident in
einer „Einzelfallprüfung“ vom Gesundheits- und Geisteszustand einer
KandidatIn überzeugen, was bei Bürgermeisterwahlen nicht möglich sei. Auch
seien MinisterInnen leichter zu entlassen als BürgermeisterInnen.
(Az.:2BvR1088/97) Christian Rath
Querspalte Seite 10
13 Aug 1997
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## ARTIKEL ZUM THEMA