# taz.de -- Alte Leute dürfen nicht
       
       > ■ 65jähriger durfte nicht als Bürgermeister kandidieren. Karlsruhe lehnte
       > seine Verfassungsbeschwerde gestern ab
       
       Freiburg (taz) – Die Diskriminierung alter Menschen bei Bürgermeisterwahlen
       ist verfassungsgemäß. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht.
       Geklagt hatte ein 65jähriger Kommunalpolitiker aus Jesteburg bei Harburg.
       Er wollte am 28. September als Bürgermeister kandidieren, obwohl die
       niedersächsische Gemeindeordnung bestimmt, daß KandidatInnen maximal 64
       Jahre alt sein dürfen.
       
       Das fand der bei der „Bürgerunion Jesteburg“ engagierte Politiker
       ungerecht. Schließlich gebe es auch keine Altersgrenze für MinisterInnen,
       obwohl diese eine ähnliche Tätigkeit ausübten. Daß Menschen ab dem 65.
       Lebensjahr in ihrer Leistungsfähigkeit nachlassen, sei nach „neueren
       Erkenntnissen der Altersforschung“ ohnehin nicht mehr aufrechtzuerhalten.
       Vielmehr bleibe die erfahrungsgebundene und praktische Intelligenz im Alter
       weitgehend erhalten und entwickle sich weiter.
       
       Der Mann argumentierte erfolglos. Die RichterInnen Karin Graßhof (60),
       Hans-Joachim Jentsch (59) und Paul Kirchhof (54) erwiderten unter Verweis
       auf ihre „Lebenserfahrung“, und die besage, „daß die Gefahr einer
       Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auch heute noch mit zunehmendem
       Alter größer wird“. Zwar drohe diese Beeinträchtigung auch
       niedersächsischen MinisterInnen, doch könne sich der Ministerpräsident in
       einer „Einzelfallprüfung“ vom Gesundheits- und Geisteszustand einer
       KandidatIn überzeugen, was bei Bürgermeisterwahlen nicht möglich sei. Auch
       seien MinisterInnen leichter zu entlassen als BürgermeisterInnen.
       (Az.:2BvR1088/97) Christian Rath
       
       Querspalte Seite 10
       
       13 Aug 1997
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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