# taz.de -- Abschiebung in bosnisches Heim
       
       > Vier Kinder will die Ausländerbehörde nach Bosnien abschieben. Die
       > psychisch kranke Mutter ist nach ihrer Abschiebung im vergangenen Jahr
       > verschwunden
       
       Erneut plant die Ausländerbehörde eine Abschiebung, die auf Unverständnis
       stößt. Vier Kinder im Alter von 9 bis 15 Jahren will das Amt jetzt nach
       Bosnien abschieben – in ein Kinderheim. Denn der Aufenthaltsort der Mutter,
       die bereits im vergangenen Jahr abgeschoben wurde, ist unbekannt. Die an
       Schizophrenie leidende Frau, die in Bosnien nach Aussagen ihrer Familie
       nicht mehr medikamentös behandelt werden konnte, ist seit Monaten
       verschwunden.
       
       Seit der Abschiebung von Mutter Hanusa V. im Februar 2005 kümmert sich
       Großvater Milos S. um die Kinder Dajana (15), Milan (14), Angelina (12) und
       Dusko (9). S. hat auch die Vormundschaft für seine Enkelkinder übernommen.
       Einen sicheren Aufenthaltstitel bekamen diese dennoch nicht. Sie lebten
       bislang mit verlängerten Duldungen in Berlin. Die vier sind
       Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und gehören zur Volksgruppe der Roma –
       doch nur eines der Kinder hat sein Herkunftsland jemals gesehen, die
       anderen sind hier geboren.
       
       Nun will die Ausländerbehörde Ernst machen. Die Pässe der vier Kinder
       wurden einbehalten und sollen ihnen erst bei ihrer Ausreise am Flughafen
       wieder ausgehändigt werden. Diese Maßnahme sei notwendig geworden, da Milos
       S. es abgelehnt habe, „einer gütlich vereinbarten freiwilligen Ausreise“
       zuzustimmen, teilte der zuständige Sachbearbeiter dem Vormund und Großvater
       der vier Kinder schriftlich mit. Die Kinder hätten sich am 7. Juli um 7.30
       Uhr zur „Vereinbarung des Selbstgestellungstermins zur kindgerechten
       Abschiebung“ einzufinden, heißt es in dem Schreiben der Ausländerbehörde
       weiter.
       
       Kindgerechtes kann Jens-Uwe Thomas vom Flüchtlingsrat Berlin an dieser
       Praxis allerdings nicht entdecken. Ein „Unding“ sei das, sagt der Experte
       für Asyl- und Flüchtlingsrecht. Und ein grober Verstoß gegen die
       Kinderrechtskonvention: „Kinder können allein nicht abgeschoben werden.“
       Schon gar nicht gegen den Willen des Vormunds.
       
       Der ist vom Vorgehen der Behörde schockiert: Der zuständige Mitarbeiter der
       Ausländerbehörde habe ihm mitgeteilt, dass seine Enkelkinder erst dann
       einen sicheren Aufenthaltsstatus bekämen, wenn er als Vormund ein Einkommen
       von 3.000 Euro und außerdem 20 Quadratmeter Wohnfläche für jedes Kind
       nachweisen könne. Für Milos S., der als Gastarbeiter nach Berlin kam und
       über eine unbefristete Niederlassungserlaubnis verfügt, sind das
       unerfüllbare Bedingungen: Der 60-Jährige ist Rentner.
       
       Überdies habe der Beamte, so S. zur taz, ihm vorgeschlagen, er könne doch
       mit den Kindern nach Bosnien gehen, wenn er verhindern wolle, dass sie dort
       in ein Heim kämen. „Ich würde alles für meine Enkel tun, aber das nicht.“
       Denn die Kinder gehörten hierher: „Sie sind gute Deutsche!“ ALKE WIERTH
       
       19 Jun 2006
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) ALKE WIERTH
       
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