# taz.de -- Den kleinen Acker schützen
> Niedersachsen will mit einem bundesweit einzigartigen Gesetz
> Bodenspekulationen unterbinden. Die Agrarflächen sollen so auch für
> kleine Betriebe bezahlbar bleiben
Von Ilka Kreutzträger
Wem gehören eigentlich die ganzen Äcker in Deutschland? Und: Wem sollten
sie gehören? Zumindest auf die zweite Frage hat Niedersachsen jetzt
versucht, mit einem neuen Gesetz eine Antwort zu geben.
Klar ist, dass immer mehr Interessenten auf Ackerflächen und Grünland
drängen: Nicht nur Bauern wollen den Boden bewirtschaften, Erzeuger
erneuerbarer Energien benötigen Flächen, für Bauprojekte müssen
Ausgleichsflächen her, Naturschutzprojekte brauchen ihren Platz und
[1][Investoren sehen Boden als sichere Kapitalanlage].
Ein Ergebnis des steigenden Konkurrenzdrucks: Der Boden wird immer teurer.
In Niedersachsen etwa haben sich die Kaufpreise für Ackerland von 2010 bis
2025 verdreifacht – von rund 20.400 auf 66.400 Euro pro Hektar.
Gleichzeitig geht der Trend zu weniger, aber größeren Betrieben weiter,
auch weil es sich auf kleinen Flächen schwer rentabel wirtschaften lässt.
Laut Agrarstrukturerhebung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen ist
der durchschnittliche Betrieb hier heute 76 Hektar groß. 2020 waren es noch
73 Hektar. Die Zahl der Betriebe ist gleichzeitig zwischen 2020 und 2023 um
3,7 Prozent auf 34.040 gesunken. Kleinere Betriebe können sich den Kauf
oder die auch immer teurer werdende Pacht von weiterem Land oft gar nicht
mehr leisten.
Das ist eine Entwicklung, die in allen rund 11.000 Gemeinden in Deutschland
ähnlich verläuft. Niedersachsen ist aber deshalb interessant, weil hier
gerade ein bundesweit einzigartiges Gesetz verabschiedet worden ist, das
Ackerland bezahlbar halten und Bodenspekulationen verhindern soll. Denn, so
bewarb Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) das Gesetz im
Landtag, „der Zugang zu erschwinglichem Land ist die Voraussetzung für
selbstständiges Wirtschaften“. Damit gibt die rot-grüne Landesregierung
eben auch eine Antwort auf die Frage, wem Ackerflächen aus ihrer Sicht
gehören sollten.
Grob gesagt schafft das [2][Agrarstrukturgesetz], das im April 2027 in
Kraft treten soll, vor allem dreierlei: eine Preisbremse, eine Obergrenze
und eine Genehmigungspflicht für sogenannte Share Deals, bei denen
Investoren nicht das Land kaufen, sondern Anteile an Agrarfirmen übernehmen
und damit die Preise in die Höhe treiben. Alles mit dem erklärten Ziel,
dass „landwirtschaftliche Betriebe auch künftig Flächen zu fairen Preisen
bewirtschaften können“, so erklärt es die agrarpolitische Sprecherin der
SPD-Fraktion, Karin Logemann.
Die Preisbremse liegt bei einem Verkaufspreis von 35 Prozent über den vor
Ort üblichen Preisen. Hier können die Mitglieder der
Grundstücksverkehrsausschüsse, die in den Landkreisen für die Kontrolle von
Geschäften mit landwirtschaftlichen Flächen zuständig sind, das Geschäft
künftig untersagen. Die Obergrenze legt fest, dass demjenigen, der bereits
mehr als das Achtfache eines durchschnittlichen niedersächsischen Betriebes
bewirtschaftet, der Kauf weiterer Flächen verwehrt werden kann.
Und die Genehmigungspflicht für Share Deals soll verhindern, dass mit dem
Ackerland an den Behörden vorbei spekuliert wird. Eine solche
Genehmigungspflicht gibt es bisher in keinem anderen Bundesland.
Baden-Württemberg hat zwar eine ähnliche Regelung verabschiedet, aber da
ging es darum, gezielt Landkäufe durch Bauern aus der benachbarten Schweiz
in einem bestimmten Gebiet einzudämmen.
Ein Grundproblem der ganzen Sache mit dem Boden und wem der eigentlich
gehören sollte, ist, dass schon die Frage, wem er denn jetzt gehört, schwer
zu beantworten ist. Denn es gibt keine Statistik über die
Besitzverhältnisse landwirtschaftlicher Flächen. Das Thünen-Institut hat
[3][2024 aus einer breit gestreuten Zufallsstichprobe] von 388 Gemeinden
hochgerechnet, wie es um die Eigentumsverhältnisse von landwirtschaftlichen
Flächen bestellt ist. Demnach sind fast 80 Prozent in der Hand von
Privatpersonen.
Anders ausgedrückt: 2,3 Millionen Menschen besitzen in Deutschland
landwirtschaftliche Fläche von mehr als einem halben Hektar. Im Schnitt ist
dieser Besitzer 62 Jahre alt, überwiegend männlich, er wohnt in der
Gemeinde, in der sein Boden ist, den er an landwirtschaftliche Betriebe
verpachtet. Dieser statistische Befund deutet schon mal darauf hin, dass
das „Bauernland“ gar nicht mehr in des „Bauern Hand“ ist.
17 Oct 2026
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(DIR) [2] https://www.ml.niedersachsen.de/Agrarstrukturgesetz/agrarstrukturgesetz-fur-niedersachsen-234977.html
(DIR) [3] https://www.thuenen.de/de/newsroom/detail/wem-die-agrarflaechen-in-deutschland-gehoeren
## AUTOREN
(DIR) Ilka Kreutzträger
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