# taz.de -- Wieder mal die Wärmepumpe
       
       > Wo die Fernwärme nicht hinreicht, soll es die Wärmepumpe richten. Als
       > erstes Bundesland will Hamburg so Habecks Heizungsgesetz wieder einführen
       
       Von André Zuschlag
       
       Als der frühere grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck Ende September in
       der Talkshow bei Caren Miosga saß, wollte er nicht mehr von der „bekloppten
       Wärmepumpe“ sprechen. Zu sehr verfolge ihn das Gerät noch immer, obwohl er
       längst aus der Politik ausgeschieden ist. Habeck nahm das Wort dann
       trotzdem ein paar mal noch in Mund. So, wie das bei vielen
       Hamburger:innen schon bald auch wieder der Fall sein dürfte: Hamburgs
       regierende Koalition von SPD und Grünen will als erstes Bundesland das von
       CDU, FDP und Springer-Verlag verhasste Habeck’sche Heizungsgesetz, dessen
       Kern der Umstieg möglichst vieler Eigentümer:innen auf die Wärmepumpe
       war, auf Landesebene wiederbeleben.
       
       Das Zauberwort, mit dem das möglich wird, ist „Länderöffnungsklausel“. Seit
       Juli gilt bundesweit das [1][Gebäudemodernisierungsgesetz]. Das von der
       schwarz-roten Bundestagskoalition verabschiedete Gesetz löst das frühere
       Heizungsgesetz ab. Nun können sich alle Eigentümer:innen wieder munter
       neue Öl- und Gasheizungen ins Haus bauen lassen – auch wenn das
       mittelfristig extrem teuer werden könnte: Ab 2045 dürfen diese Heizungen
       nur noch mit teuren klimafreundlichen Biokraftstoffen befeuert werden,
       schon vorher steigt der vorgegebene Anteil in Stufen.
       
       Das alte Gesetz regelte dagegen die schrittweise Abkehr von Öl und Gas,
       indem es zur Vorgabe machte: Neu eingebaute Heizungen müssen zukünftig zu
       65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – also beispielsweise
       mit Strom aus Solar- und Windkraftwerken, womit sich die Wärmepumpe zur
       gängigen Lösung dieser Vorgabe entwickelt hätte. Hinzu erlaubte schon das
       Gesetz den Ländern, dafür geltende Fristen vorzuziehen, wenn sie von sich
       aus strengeren Klimaschutz betreiben wollen. In der Entstehung des neuen
       Gesetzes im Frühjahr hatten Hamburg und weitere Länder darauf gedrängt,
       [2][diese von der Bundes-CDU eigentlich abgelehnte Länderöffnungsklausel zu
       erhalten – mit Erfolg. ]
       
       Der rot-grüne Senat arbeitet deshalb aktuell an der Ausgestaltung einer
       solchen Vorgabe, gab die grüne Klima- und Umweltsenatorin Katharina
       Fegebank im September bekannt. In den kommenden Wochen sollen die konkreten
       Eckdaten vorgestellt werden, wie die mit Habecks „bekloppter“ Wärmepumpe
       forcierte Wärmewende in Hamburg erhalten bleiben soll. Denn in den dicht
       besiedelten Teilen der Stadt setzt der Senat zwar vor allem auf den Ausbau
       der Fernwärme. Doch je weiter es raus aus der Stadt geht bis in die teils
       dörflich geprägten Stadtteile an den Grenzen zu Schleswig-Holstein und
       Niedersachsen, wird der Ausbau des Wärmenetzes kaum mehr bezahlbar. Damit
       es mit [3][der Klimaneutralität bis 2040] gelingt, müssen Wärmepumpen in
       diesen „dezentralen Gebieten“, wie Rot-Grün sie nennt, dann die derzeit
       noch laufenden Öl- und Gasheizungen ersetzen.
       
       Während die schwarz-rote Koalition im Bund im Zuge ihrer Reform gleich auch
       noch die Förderung für den Umstieg auf Wärmepumpen drosselte, kündigte der
       Hamburger Senat an, an seiner 2025 eingerichteten zusätzlichen Förderung
       festhalten zu wollen: Die 20 Prozent, die es in Hamburg zusätzlich zur
       Bundesförderung gibt, sollen erhalten bleiben.
       
       10 Oct 2026
       
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