# taz.de -- Präventivhaft gegen Werder-Ultra illegal: Klatsche für die Polizei
       
       > Ein Werder-Fan klagt gegen seine Präventivhaft während eines Spiels – mit
       > Erfolg auf ganzer Linie. In dreifacher Hinsicht war die Polizei im
       > Unrecht.
       
 (IMG) Bild: Hätte mildere Mittel wählen müssen: Beim Fanmarsch im Mai 2023 nahm die Polizei zwei Werder-Fans in Gewahrsam
       
       Das Spiel hat er verpasst, die Klage gewonnen. Ein Werder-Ultra hat gegen
       seine Ingewahrsamnahme während eines Heimspiels gegen den 1. FC Köln im Mai
       2023 geklagt. Das Verwaltungsgericht Bremen hat ihm in dreifacher Hinsicht
       recht gegeben: Die Polizei hätte ihn nicht einsperren dürfen. Weder war die
       Ingewahrsamnahme formal korrekt durchgeführt worden, noch war sie
       inhaltlich begründet – und selbst wenn, hätte die Polizei erst einmal
       mildere Mittel wählen müssen.
       
       Was genau der Polizei an diesem Tag an den beiden Werder-Ultras missfallen
       war, bleibt laut Gericht „weitgehend abstrakt“. Lediglich einen „schwer
       lesbaren Kurzbericht“ habe die Polizei nach dem Vorfall vorgelegt. Der
       betroffene Fan habe demnach „erkennbar Konflikte mit dem gegnerischen
       Fanlager gesucht“. Allerdings war der spätere Kläger den FC-Fans bis zu
       seiner Festnahme nicht einmal nahegekommen.
       
       Auch aus den Zeugenaussagen vor Gericht konnte zu den Gründen wenig
       ermittelt werden. Mehrfach, so heißt es, sei der Kläger der Polizei
       „gezielt ausgewichen“: Im Bereich der Bremer Kunsthalle und später im
       Bereich der Sankt-Pauli-Straße hätten sich die beiden beobachteten Fans dem
       Fanmarsch angeschlossen – und ihn jeweils kurz danach wieder verlassen.
       Polizist L., der die beiden während des Fanmarsches observierte und vor
       Gericht als Zeuge befragt wurde, schloss daraus, dass sie sich der
       Beobachtung entziehen wollten.
       
       Den Richter*innen reichte das nicht: Das beschriebene Verhalten „mag
       zwar auffällig sein“, so das Gericht in seiner Begründung, aber: Auf
       [1][eine unmittelbar bevorstehende Straftat] könne daraus nicht geschlossen
       werden.
       
       ## Fans waren polizeibekannt, das reicht aber nicht aus
       
       Für den Verdacht der Polizei war das konkrete Verhalten während des
       Fanmarsches offenbar auch weniger wichtig als die Personen selbst: Die
       beiden Fans waren polizeibekannt. Der Kläger sei Führungsmitglied einer
       [2][Ultra-Gruppierung von Werder], wurde in den Aussagen und Berichten der
       Polizei vor Gericht immer wieder betont. Vorbestraft ist er nicht, aber die
       Polizei führt ihn in ihrer Statistik als Fan der Kategorie C – als
       „gewaltsuchenden Fan“ also. In der Saison wurden bundesweit 3.000
       Fußballfans aus den ersten drei Ligen dieser Kategorie zugeordnet.
       
       Diese Einschätzung, rügt das Gericht, reiche aber ebenfalls nicht, um dem
       Fan zu unterstellen, dass er unmittelbar eine Straftat plane. Zumal das
       Gesetz für die präventive Ingewahrsamnahme fordere, dass die Gefahr
       unmittelbar eintreten kann – und dass mit „an Sicherheit grenzender
       Wahrscheinlichkeit“. Alles in allem habe es bei der Polizei lediglich
       „mögliche Szenarien“ gegeben – „mehr indessen nicht“.
       
       Kurz vorm Stadion verließen die beiden Fans erneut den Fanzug – an der
       Straße Am Schwarzen Meer nahm die Polizei die beiden fest. Die beiden
       Ultras waren zu diesem Zeitpunkt nicht einmal in unmittelbarer Nähe der
       Kölner Fanszene.
       
       ## Nicht das mildest mögliche Mittel gewählt
       
       Doch selbst wenn die Polizei Gründe für die Gefahr hätte vorlegen können:
       Laut Gericht wäre eine Ingewahrsamnahme damit immer noch nicht
       folgerichtig. Schließlich müsse jeweils das mildeste mögliche Mittel
       gezogen werden. Und: „Die Freiheit der Person nimmt einen hohen Rang unter
       den Grundrechten ein.“ Vor einer Präventivhaft hätte man die Situation etwa
       mit einem Platzverweis lösen können. Die Polizei gab vor Gericht an, dass
       sich die beiden Fans an so einen Verweis wohl kaum gehalten hätten –
       begründen konnten sie diese Einschätzung aber nicht.
       
       Noch eine dritte Ebene macht die Festnahme unzulässig; das Gericht nennt
       sie in seiner Urteilsbegründung als erste. Selbst wenn es gute Gründe für
       den Verdacht auf eine bevorstehende Straftat gegeben hätte, selbst wenn
       alle milderen Mittel nicht geholfen hätten, hätte die Polizei die beiden
       nicht so lange festhalten dürfen: Festgenommen wurden beide gegen 13 Uhr.
       Aber erst gegen 15.30 Uhr stellte die Polizei einen Haftantrag.
       
       Das war dem Verwaltungsgericht zu lang: Unmittelbar müsse das Amtsgericht
       gefragt werden, bevor Menschen in Gewahrsam genommen werden. Gerade bei
       einem planbaren Großereignis wie einem Fußballspiel bedeute das: Ein
       Haftantrag müsse in weniger als einer Stunde gestellt sein. Erschwerend
       hinzu kam an jenem 20. Mai 2023, dass das Amtsgericht auf den Antrag gar
       nicht reagierte. Die Polizei hakte allerdings bis zum Abend auch nicht mehr
       nach.
       
       Das [3][Werder-Fanprojekt Grün-Weiße Hilfe], das den Kläger vor Gericht
       unterstützt hat, zieht diesen Punkt besonders heraus: Er nämlich ist
       symptomatisch für ähnliche Vorfälle. „Selbst wenn Entscheidungen mal
       inhaltlich vertretbar waren: Bei allen Fällen, die wir mitbekommen haben,
       hat die Polizei bei der Einholung der gerichtlichen Entscheidung
       geschludert“, so Wilko Zicht. „Diese Missachtung des Richtervorbehalts
       scheint wirklich systematisch zu sein.“
       
       In der Saison 2022/2023 hat es [4][8.101 freiheitsentziehende Maßnahmen
       gegen Fußballfans in Deutschland] gegeben. Nicht alle davon sind
       Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung von Straftaten. Freiheitsentzug
       bleibt es aber. Zicht erinnert an einen Vorfall aus dem Januar, als 80
       Werder-Fans nach einem Spiel für mehrere Stunden festgehalten wurden, weil
       sie angeblich Frankfurt-Fans angreifen wollten. Richter*innen wurden
       auch hier nicht involviert. Die Grün-Weiße Hilfe prüft auch in diesem Fall
       gerade noch eine Klage.
       
       25 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
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