# taz.de -- Ex-Guantánamo-Häftling: Gericht kippt Einreisesperre für Mann aus „Der Mauretanier“
       
       > Das Oberverwaltungsgericht für NRW hebt das Einreiseverbot für Mohamedou
       > Ould Slahi auf. Der frühere Guantánamo-Häftling darf wieder nach
       > Deutschland.
       
 (IMG) Bild: Von der CIA einst nach Guantánamo verschleppt, darf Mohamedou Ould Slahi jetzt wieder nach Deutschland reisen
       
       dpa | Ein Mann, dessen Fall von Hollywood [1][unter dem Titel „Der
       Mauretanier“] verfilmt wurde, darf wieder nach Deutschland einreisen. Das
       hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
       entschieden. Mohamedou Ould Slahi war 14 Jahre lang im US-Gefangenenlager
       Guantánamo inhaftiert. Die Stadt Duisburg hatte gegen den heutigen
       Niederländer eine 20 Jahre geltende Einreisesperre verfügt. Zu Unrecht, wie
       der 18. Senat des OVG entschieden hat.
       
       Damit bestätigten die Richter in Münster eine Entscheidung aus der
       Vorinstanz, allerdings mit einer anderen Begründung. Das
       [2][Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits 2023 geurteilt], dass ein
       im Jahr 2000 wegen Sozialbetrugs verhängtes Einreise- und Aufenthaltsverbot
       aufgehoben werden muss. Nachträglich das Verbot mit Terrorgefahr zu
       begründen, sei nicht statthaft.
       
       [3][Nach Überzeugung des OVG] ist durch die in der Zwischenzeit erlangte
       niederländische Staatsbürgerschaft das 2000 auferlegte Einreise- und
       Aufenthaltsverbot nicht mehr gültig. Das Urteil ist noch nicht
       rechtskräftig. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision
       zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
       
       Zur Begründung teilte das OVG mit: Spätestens seitdem der Kläger während
       des Berufungsverfahrens niederländischer Staatsangehöriger und damit
       EU-Bürger geworden sei, sei das mit einem Sozialleistungsbetrug begründete
       Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen.
       
       ## 14 Jahre zu Unrecht in Guantánamo inhaftiert
       
       Auf die Frage, ob von dem Kläger derzeit eine Terrorgefahr für die
       Bundesrepublik ausgehe, wie von der Stadt Duisburg angeführt, kam es laut
       OVG in dem Berufungsverfahren nicht an. Das Gericht ließ auch offen, ob
       eine zukünftige Feststellung des Verlustes der EU-Freizügigkeit und ein
       neues Einreise- und Aufenthaltsverbot auf eine solche Gefahr gestützt
       werden könne.
       
       Ursprünglich musste der heutige Niederländer 2000 aus Deutschland
       ausreisen, weil er wegen Sozialbetrugs rechtskräftig verurteilt worden war.
       Zuvor hatte er bis 1995 in Deutschland mit Abschluss Elektrotechnik
       studiert. In seiner Heimat Mauretanien wurde er daraufhin 2002 nach
       Jordanien und später nach Afghanistan verschleppt.
       
       Kurz darauf landete er in Guantánamo und war von 2002 bis 2016 inhaftiert.
       In dem Lager wurde er [4][nach eigener Aussage schwer misshandelt und
       gefoltert]. Die USA wollten von ihm nach den Anschlägen vom 11. September
       2001 Informationen zu Terrorgruppen erhalten.
       
       Der Fall von Mohamedou Ould Slahi hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt.
       Hollywood verfilmte [5][sein Werk „Das Guantánamo-Tagebuch“] unter dem
       Titel „Der Mauretanier“. Der Film lief 2021 mit Jodie Foster als
       Menschenrechtsanwältin und Benedict Cumberbatch als Ermittler in den Kinos
       und war auch im deutschen Fernsehen zu sehen.
       
       Nach Angaben des Anwalts arbeitet sein Mandant heute als Schriftsteller und
       Autor. Für seine Projekte reise er immer wieder in zahlreiche europäische
       Länder. Auch um dort Preise entgegenzunehmen oder Premieren seiner
       Theaterstücke zu besuchen.
       
       Er habe eine familiäre Bindung zum Rheinland. Aus diesem Grund, so sein
       Anwalt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur vor der Verhandlung in
       Münster, wolle sein Mandant wieder nach Deutschland einreisen dürfen. Für
       die Verhandlung in Münster hatte das OVG sein Erscheinen nicht angeordnet.
       
       3 Feb 2026
       
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