# taz.de -- Ex-Guantánamo-Häftling: Gericht kippt Einreisesperre für Mann aus „Der Mauretanier“
> Das Oberverwaltungsgericht für NRW hebt das Einreiseverbot für Mohamedou
> Ould Slahi auf. Der frühere Guantánamo-Häftling darf wieder nach
> Deutschland.
(IMG) Bild: Von der CIA einst nach Guantánamo verschleppt, darf Mohamedou Ould Slahi jetzt wieder nach Deutschland reisen
dpa | Ein Mann, dessen Fall von Hollywood [1][unter dem Titel „Der
Mauretanier“] verfilmt wurde, darf wieder nach Deutschland einreisen. Das
hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
entschieden. Mohamedou Ould Slahi war 14 Jahre lang im US-Gefangenenlager
Guantánamo inhaftiert. Die Stadt Duisburg hatte gegen den heutigen
Niederländer eine 20 Jahre geltende Einreisesperre verfügt. Zu Unrecht, wie
der 18. Senat des OVG entschieden hat.
Damit bestätigten die Richter in Münster eine Entscheidung aus der
Vorinstanz, allerdings mit einer anderen Begründung. Das
[2][Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits 2023 geurteilt], dass ein
im Jahr 2000 wegen Sozialbetrugs verhängtes Einreise- und Aufenthaltsverbot
aufgehoben werden muss. Nachträglich das Verbot mit Terrorgefahr zu
begründen, sei nicht statthaft.
[3][Nach Überzeugung des OVG] ist durch die in der Zwischenzeit erlangte
niederländische Staatsbürgerschaft das 2000 auferlegte Einreise- und
Aufenthaltsverbot nicht mehr gültig. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision
zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Zur Begründung teilte das OVG mit: Spätestens seitdem der Kläger während
des Berufungsverfahrens niederländischer Staatsangehöriger und damit
EU-Bürger geworden sei, sei das mit einem Sozialleistungsbetrug begründete
Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen.
## 14 Jahre zu Unrecht in Guantánamo inhaftiert
Auf die Frage, ob von dem Kläger derzeit eine Terrorgefahr für die
Bundesrepublik ausgehe, wie von der Stadt Duisburg angeführt, kam es laut
OVG in dem Berufungsverfahren nicht an. Das Gericht ließ auch offen, ob
eine zukünftige Feststellung des Verlustes der EU-Freizügigkeit und ein
neues Einreise- und Aufenthaltsverbot auf eine solche Gefahr gestützt
werden könne.
Ursprünglich musste der heutige Niederländer 2000 aus Deutschland
ausreisen, weil er wegen Sozialbetrugs rechtskräftig verurteilt worden war.
Zuvor hatte er bis 1995 in Deutschland mit Abschluss Elektrotechnik
studiert. In seiner Heimat Mauretanien wurde er daraufhin 2002 nach
Jordanien und später nach Afghanistan verschleppt.
Kurz darauf landete er in Guantánamo und war von 2002 bis 2016 inhaftiert.
In dem Lager wurde er [4][nach eigener Aussage schwer misshandelt und
gefoltert]. Die USA wollten von ihm nach den Anschlägen vom 11. September
2001 Informationen zu Terrorgruppen erhalten.
Der Fall von Mohamedou Ould Slahi hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt.
Hollywood verfilmte [5][sein Werk „Das Guantánamo-Tagebuch“] unter dem
Titel „Der Mauretanier“. Der Film lief 2021 mit Jodie Foster als
Menschenrechtsanwältin und Benedict Cumberbatch als Ermittler in den Kinos
und war auch im deutschen Fernsehen zu sehen.
Nach Angaben des Anwalts arbeitet sein Mandant heute als Schriftsteller und
Autor. Für seine Projekte reise er immer wieder in zahlreiche europäische
Länder. Auch um dort Preise entgegenzunehmen oder Premieren seiner
Theaterstücke zu besuchen.
Er habe eine familiäre Bindung zum Rheinland. Aus diesem Grund, so sein
Anwalt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur vor der Verhandlung in
Münster, wolle sein Mandant wieder nach Deutschland einreisen dürfen. Für
die Verhandlung in Münster hatte das OVG sein Erscheinen nicht angeordnet.
3 Feb 2026
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