# taz.de -- Sexualisierte Gewalt: Ehemaliger Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Berlin verurteilt
> Ein Berliner Gericht hat einen ehemaligen Rabbiner zu zehn Monaten
> Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihm wird ein sexueller
> Übergriff vorgeworfen.
(IMG) Bild: Muss sich auch mit sexualisierter Gewalt beschäftigen: Die Justitia am Kriminalgericht in Berlin-Moabit
Ein ehemaliger Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Berlin ist wegen eines
sexuellen Übergriffs nach Paragraf 177 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 10
Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach den
Feststellungen im Strafbefehl habe der Mann 2021 in seiner Funktion als
Rabbiner die Geschädigte zu einem „Persönlichkeitstraining“ eingeladen. In
deren Verlauf habe er die Frau aufgefordert, sich mit dem Rücken zur Wand
zu stellen und die Augen zu schließen, um sich von den „negativen Energien“
ihres Ex-Partners zu befreien.
Der damalige Rabbiner sei dann an die Frau herangetreten, habe sie geküsst
und seine Zunge in ihren Mund eingeführt, obwohl ihm bewusst gewesen sei,
dass die Frau damit zu keinem Zeitpunkt einverstanden war. Weil diese
Aktion für die Frau nicht vorhersehbar gewesen sei, sei sie außerstande
gewesen, sie abzuwehren.
Der Fall war im Sommer 2023 durch einen Bericht der [1][Jewish Telegraphic
Agency] gemeinsam mit ähnlichen Vorwürfen weiterer Frauen öffentlich
geworden. Eine taz-Recherche hatte weitere Fälle publik gemacht. Der
ehemalige Rabbiner hatte die Vorwürfe bestritten und sich juristisch gegen
die Berichterstattung gewehrt, der taz-Artikel ist wegen einer noch
laufenden rechtlichen Auseinandersetzung derzeit nicht verfügbar.
## Kündigung war rechtmäßig
Die [2][Jüdische Gemeinde Berlin] hatte dem Mann im Frühling 2023 fristlos
gekündigt, nachdem die zum Teil weit zurück reichenden Vorwürfe zunächst
gemeindeintern bekannt geworden waren. Auch gegen die Kündigung war der
Mann vorgegangen, das Berliner Arbeitsgericht bestätigte jedoch im Frühling
2025, dass diese rechtmäßig sei, weil er ein weibliches Gemeindemitglied
sexuell belästigt habe.
Der ehemalige Rabbiner hatte hingegen behauptet, etwaige sexuelle Kontakte
seien einvernehmlich geschehen. Er war seit 2006 als orthodoxer Rabbiner in
der sephardischen Synagoge Tiferet Israel in Berlin-Charlottenburg tätig
und damit einer von sechs Gemeinderabbinern der Jüdischen Gemeinde Berlin.
In dem nun verhandelten Fall war gegen den Rabbiner zunächst ein
Strafbefehl ergangen, dem er widersprochen hatte, wodurch vor Gericht
verhandelt werden musste. Dort habe der Mann, so eine Sprecherin der
Berliner Justiz zur taz, den Einspruch aber zurückgenommen.
Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig, die Bewährungszeit wurde auf zwei
Jahre festgelegt. Außerdem bestimmte das Gericht, dass der Mann 2.000 Euro
an die Geschädigte zahlen muss und dass er dem Gericht jeden Wohnortwechsel
zu melden habe. Die [3][Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland] begrüßte
das Urteil, die Jüdische Gemeinde Berlin war bis Redaktionsschluss nicht
für eine Stellungnahme zu erreichen.
27 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.jta.org/
(DIR) [2] /Skandal-in-Juedischer-Gemeinde-zu-Berlin/!5981631
(DIR) [3] https://www.ordonline.de/
## AUTOREN
(DIR) Malene Gürgen
(DIR) Maria Disman
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