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> Die EU macht sich daran, gentechnische Veränderungen an Pflanzen zu
> deregulieren. Bio- und wissenschaftliche Fachverbände schlagen Alarm
(IMG) Bild: Risiken und Nebenwirkungen der Gentechnik: Pflanzen, die man trockenheitsresistent gemacht hat, nehmen weniger Kohlendioxid auf und bringen deshalb einen geringeren Ertrag.
Von Cordula Rode
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat im
Dezember der Deregulierung neuer Gentechniken bei Pflanzen zugestimmt. „Die
geplante Deregulierung stellt eine ernst zu nehmende Bedrohung für die
Biodiversität und das Funktionieren von Ökosystemen dar“, erläutert die
Biologin Katja Tielbörger, Professorin für Vegetationsbiologie an der
Universität Tübingen.
Kernpunkt des Gesetzes ist die Klassifizierung neuer genmanipulierter
Pflanzen in die Kategorien NGT 1 und NGT 2. Die Abkürzung NGT steht für
„Neue genomische Techniken“. Mit dieser neuen Definition würde die
bisherige Bestimmung ausgehebelt, die Risikoprüfungen, lückenlose
Kennzeichnung auch beim Endprodukt sowie Rückverfolgbarkeit und Monitoring
vorsieht. Pflanzen der Kategorie NGT 1 sollen künftig weltweit
konventionellen Pflanzen gleichgestellt werden.
Grund für die Gesetzesvorlage war die Auffassung, dass Pflanzen der
Kategorie NGT 1 von klassisch gezüchteten Pflanzen nicht zu unterscheiden
seien. Ein Trugschluss, wie Katja Tielbörger erklärt: „Gleich muss ja
heißen, dass es die gleiche Umweltwirkung hat, und die müsste man ja erst
einmal untersuchen – eine Aufgabe der ökologischen Wissenschaft“. Der
Vorschlag beruhte aber auf der Expertise der molekularen und
biotechnologischen Wissenschaft, die der NGT geringe Risiken und potenziell
enormen Nutzen für die Umwelt bescheinigt. „Deshalb sind positive
Umweltauswirkungen der neuen Pflanzen lediglich ein Wunsch“, so Tielbörger,
„und keine wissenschaftliche Tatsache.“
Die Einordnung in NGT 1 und NGT 2 ist fragwürdig. Als NGT 1 gelten
Pflanzen, deren Genom an maximal 20 Stellen verändert wurden. Eine
Kategorisierung, die bei Fachleuten ungläubiges Kopfschütteln auslöst. „Die
Anzahl der manipulierten Basenpaare steht in keiner Relation zur Bedeutung
der damit ausgelösten Veränderung“, so Friedhelm von Mering, Referent beim
Bund Ökologischer Landwirtschaft (BÖLW) und promovierter Biologe. „Zum
Vergleich: Die beim Menschen vererbbare Blutkrankheit Sichelzellanämie wird
durch die Punktmutation in einem einzigen Chromosom ausgelöst.“ Nicht die
Anzahl genetischer Manipulationen, sondern der spezifische Ort dieser
Veränderungen bestimme die Eigenschaften einer Pflanze und somit auch die
möglichen Risiken für Mensch und Umwelt.
Im Positionspapier des Arbeitskreises „Neue Gentechnik“ der Gesellschaft
für Ökologie (GFÖ), den Katja Tielbörger leitet, werden die zahlreichen
nicht abschätzbaren Risiken für die Umwelt beleuchtet. Einer der
Hauptkritikpunkte ist die vorgeschlagene Ausweitung der Verordnung auf
„alle Pflanzen“. Dies würde bedeuten, dass nicht nur Kulturpflanzen
manipuliert werden dürfen, sondern auch Wildpflanzen: „Die unbegrenzte
Anwendung von NGT in Wildpopulationen hätte unvorhersehbare Folgen für die
biologische Vielfalt und den Naturschutz“, so die Expertin.
Und selbst bei Kulturpflanzen haben Manipulationen, die auf den ersten
Blick innovativ und sinnvoll erscheinen, immer Nebenwirkungen. So können
Pflanzen, die durch Gentechnik trockenheitsresistent sind, weil sich ihre
Spaltöffnungen weniger öffnen, gleichzeitig weniger Kohlendioxid aufnehmen
und leisten deshalb am Ende einen geringeren Ertrag. Auch die Verkürzung
der Stängel beim Mais, die ihn widerstandsfähiger gegen Sturm machen
sollte, kann unvorhergesehene Folgen haben, wie von Mering weiß: „Durch die
Nähe zum Boden wurden die Maiskolben anfällig für Pilzerkrankungen.“
Die Deutungshoheit wird, nicht zuletzt wegen der wirtschaftlichen
Interessen großer international tätiger Konzerne und deren
Molekularbiologen überlassen. Die berechtigten Einwände der Expert:innen
aus Ökologie und Landwirtschaft werden, wie Friedhelm von Mering erfahren
musste, oft als wissenschaftsfeindliche Schwurbelei abgetan.
Wirtschaftliche Interessen stehen auch hinter der Absicht, für Pflanzen der
Kategorie NGT 1 eine Patentierung zu ermöglichen, die ansonsten
konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt sind. Pflanzen der
Kategorie NGT 1 würden somit regulatorisch wie konventionelle Züchtungen
behandelt, aber weiterhin als technische Erfindungen gelten, die unter das
Patentrecht fallen. Dies kann besonders bei Saatgut für
Pflanzenzüchter:innen und Landwirt:innen zu erheblichen Kosten
führen.
Statt der Natur ins Handwerk zu pfuschen, wäre es viel einfacher und ohne
Risiko, die gegebenen Ressourcen zu nutzen. So liefert der Bericht der
Gesellschaft für Ökologie eine überzeugende Lösung: „Auf der Grundlage
umfangreicher wissenschaftlicher Erkenntnisse aus (agrar)ökologischen
Studien ist der derzeit effektivste, schnellste, produktivste und sicherste
Ansatz zur Umgestaltung des Agrarsystems in Richtung sozialer und
ökologischer Nachhaltigkeit die ‚ökologische Intensivierung‘, d.h. die
Anwendung ökologischer Kenntnisse und Gesetzmäßigkeiten auf
Agrarökosysteme.“
Die „informelle Vereinbarung“ aus dem Trilog (EU-Parlament, -Rat und
-Kommission), die der Ständige Ausschuss befürwortet hat, wird in die
Entwurfsfassung eingearbeitet. Nach der Zustimmung im Rat und Abstimmungen
im Umweltausschuss (hier stimmten Ende Januar 2026 bereits zwei Drittel der
Abgeordneten für den Entwurf) und im Plenum des EU-Parlaments könnte der
Entwurf im Februar oder März zum Gesetz werden. Deutschland hat sich der
Stimme enthalten.
7 Feb 2026
## AUTOREN
(DIR) Cordula Rode
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