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       > Die EU macht sich daran, gentechnische Veränderungen an Pflanzen zu
       > deregulieren. Bio- und wissenschaftliche Fachverbände schlagen Alarm
       
 (IMG) Bild: Risiken und Nebenwirkungen der Gentechnik: Pflanzen, die man trockenheitsresistent gemacht hat, nehmen weniger Kohlendioxid auf und bringen deshalb einen geringeren Ertrag.
       
       Von Cordula Rode
       
       Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat im
       Dezember der Deregulierung neuer Gentechniken bei Pflanzen zugestimmt. „Die
       geplante Deregulierung stellt eine ernst zu nehmende Bedrohung für die
       Biodiversität und das Funktionieren von Ökosystemen dar“, erläutert die
       Biologin Katja Tielbörger, Professorin für Vegetationsbiologie an der
       Universität Tübingen.
       
       Kernpunkt des Gesetzes ist die Klassifizierung neuer genmanipulierter
       Pflanzen in die Kategorien NGT 1 und NGT 2. Die Abkürzung NGT steht für
       „Neue genomische Techniken“. Mit dieser neuen Definition würde die
       bisherige Bestimmung ausgehebelt, die Risikoprüfungen, lückenlose
       Kennzeichnung auch beim Endprodukt sowie Rückverfolgbarkeit und Monitoring
       vorsieht. Pflanzen der Kategorie NGT 1 sollen künftig weltweit
       konventionellen Pflanzen gleichgestellt werden.
       
       Grund für die Gesetzesvorlage war die Auffassung, dass Pflanzen der
       Kategorie NGT 1 von klassisch gezüchteten Pflanzen nicht zu unterscheiden
       seien. Ein Trugschluss, wie Katja Tielbörger erklärt: „Gleich muss ja
       heißen, dass es die gleiche Umweltwirkung hat, und die müsste man ja erst
       einmal untersuchen – eine Aufgabe der ökologischen Wissenschaft“. Der
       Vorschlag beruhte aber auf der Expertise der molekularen und
       biotechnologischen Wissenschaft, die der NGT geringe Risiken und potenziell
       enormen Nutzen für die Umwelt bescheinigt. „Deshalb sind positive
       Umweltauswirkungen der neuen Pflanzen lediglich ein Wunsch“, so Tielbörger,
       „und keine wissenschaftliche Tatsache.“
       
       Die Einordnung in NGT 1 und NGT 2 ist fragwürdig. Als NGT 1 gelten
       Pflanzen, deren Genom an maximal 20 Stellen verändert wurden. Eine
       Kategorisierung, die bei Fachleuten ungläubiges Kopfschütteln auslöst. „Die
       Anzahl der manipulierten Basenpaare steht in keiner Relation zur Bedeutung
       der damit ausgelösten Veränderung“, so Friedhelm von Mering, Referent beim
       Bund Ökologischer Landwirtschaft (BÖLW) und promovierter Biologe. „Zum
       Vergleich: Die beim Menschen vererbbare Blutkrankheit Sichelzellanämie wird
       durch die Punktmutation in einem einzigen Chromosom ausgelöst.“ Nicht die
       Anzahl genetischer Manipulationen, sondern der spezifische Ort dieser
       Veränderungen bestimme die Eigenschaften einer Pflanze und somit auch die
       möglichen Risiken für Mensch und Umwelt.
       
       Im Positionspapier des Arbeitskreises „Neue Gentechnik“ der Gesellschaft
       für Ökologie (GFÖ), den Katja Tielbörger leitet, werden die zahlreichen
       nicht abschätzbaren Risiken für die Umwelt beleuchtet. Einer der
       Hauptkritikpunkte ist die vorgeschlagene Ausweitung der Verordnung auf
       „alle Pflanzen“. Dies würde bedeuten, dass nicht nur Kulturpflanzen
       manipuliert werden dürfen, sondern auch Wildpflanzen: „Die unbegrenzte
       Anwendung von NGT in Wildpopulationen hätte unvorhersehbare Folgen für die
       biologische Vielfalt und den Naturschutz“, so die Expertin.
       
       Und selbst bei Kulturpflanzen haben Manipulationen, die auf den ersten
       Blick innovativ und sinnvoll erscheinen, immer Nebenwirkungen. So können
       Pflanzen, die durch Gentechnik trockenheitsresistent sind, weil sich ihre
       Spaltöffnungen weniger öffnen, gleichzeitig weniger Kohlendioxid aufnehmen
       und leisten deshalb am Ende einen geringeren Ertrag. Auch die Verkürzung
       der Stängel beim Mais, die ihn widerstandsfähiger gegen Sturm machen
       sollte, kann unvorhergesehene Folgen haben, wie von Mering weiß: „Durch die
       Nähe zum Boden wurden die Maiskolben anfällig für Pilzerkrankungen.“
       
       Die Deutungshoheit wird, nicht zuletzt wegen der wirtschaftlichen
       Interessen großer international tätiger Konzerne und deren
       Molekularbiologen überlassen. Die berechtigten Einwände der Expert:innen
       aus Ökologie und Landwirtschaft werden, wie Friedhelm von Mering erfahren
       musste, oft als wissenschaftsfeindliche Schwurbelei abgetan.
       
       Wirtschaftliche Interessen stehen auch hinter der Absicht, für Pflanzen der
       Kategorie NGT 1 eine Patentierung zu ermöglichen, die ansonsten
       konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt sind. Pflanzen der
       Kategorie NGT 1 würden somit regulatorisch wie konventionelle Züchtungen
       behandelt, aber weiterhin als technische Erfindungen gelten, die unter das
       Patentrecht fallen. Dies kann besonders bei Saatgut für
       Pflanzenzüchter:innen und Landwirt:innen zu erheblichen Kosten
       führen.
       
       Statt der Natur ins Handwerk zu pfuschen, wäre es viel einfacher und ohne
       Risiko, die gegebenen Ressourcen zu nutzen. So liefert der Bericht der
       Gesellschaft für Ökologie eine überzeugende Lösung: „Auf der Grundlage
       umfangreicher wissenschaftlicher Erkenntnisse aus (agrar)ökologischen
       Studien ist der derzeit effektivste, schnellste, produktivste und sicherste
       Ansatz zur Umgestaltung des Agrarsystems in Richtung sozialer und
       ökologischer Nachhaltigkeit die ‚ökologische Intensivierung‘, d.h. die
       Anwendung ökologischer Kenntnisse und Gesetzmäßigkeiten auf
       Agrarökosysteme.“
       
       Die „informelle Vereinbarung“ aus dem Trilog (EU-Parlament, -Rat und
       -Kommission), die der Ständige Ausschuss befürwortet hat, wird in die
       Entwurfsfassung eingearbeitet. Nach der Zustimmung im Rat und Abstimmungen
       im Umweltausschuss (hier stimmten Ende Januar 2026 bereits zwei Drittel der
       Abgeordneten für den Entwurf) und im Plenum des EU-Parlaments könnte der
       Entwurf im Februar oder März zum Gesetz werden. Deutschland hat sich der
       Stimme enthalten.
       
       7 Feb 2026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Cordula Rode
       
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