# taz.de -- 2.000 Euro Strafe statt 9 Monate Haft für Aktivistin
Doch keine Haft für Klimaaktivistin Irene T. nach ihrer Blockade des
Kohlekraftwerks Neurath in Nordrhein-Westfalen: Das Landgericht
Mönchengladbach hat am Dienstag ein Urteil des Amtsgerichts Grevenbroich
revidiert. T. muss nun keine 9-monatige Haftstrafe ohne Bewährung absitzen,
sondern 2.000 Euro Strafe zahlen, wie die Verteidigung der Aktivistin der
taz mitteilte und das Landgericht bestätigte. [1][Die Aktivistin hatte sich
im November 2021 mit rund 40 Mitstreiter*innen auf einer
Werksbahnstrecke des Energiekonzerns RWE festgekettet], auf der Kohle aus
den rheinländischen Tagebauen in die Kohlekraftwerke transportiert wird. So
konnte RWE das Kraftwerk Neurath zeitweise nicht beliefern. Vier
Aktivist*innen wurden identifiziert und angeklagt. Das Verfahren um T.
war das dritte, das verhandelt wurde. Auch in den Fällen von Eike G. und
Tessa P. waren bereits Haftstrafen in zweiter Instanz in Geldstrafen
umgewandelt worden. Neben den Strafprozessen läuft auch eine
zivilrechtliche Klage von RWE gegen die vier Aktivist*innen. Das
Unternehmen will laut T. Schadensersatz in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Als
Begründung gibt es Mehrkosten an, die entstanden seien, weil zeitweise in
Neurath kein Strom produziert werden konnte und Kund*innen mit extra
zugekauftem Strom hätten beliefert werden müssen. (scz)
21 Jan 2026
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## AUTOREN
(DIR) Susanne Schwarz
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