# taz.de -- 2.000 Euro Strafe statt 9 Monate Haft für Aktivistin
       
       Doch keine Haft für Klimaaktivistin Irene T. nach ihrer Blockade des
       Kohlekraftwerks Neurath in Nordrhein-Westfalen: Das Landgericht
       Mönchengladbach hat am Dienstag ein Urteil des Amtsgerichts Grevenbroich
       revidiert. T. muss nun keine 9-monatige Haftstrafe ohne Bewährung absitzen,
       sondern 2.000 Euro Strafe zahlen, wie die Verteidigung der Aktivistin der
       taz mitteilte und das Landgericht bestätigte. [1][Die Aktivistin hatte sich
       im November 2021 mit rund 40 Mitstreiter*innen auf einer
       Werksbahnstrecke des Energiekonzerns RWE festgekettet], auf der Kohle aus
       den rheinländischen Tagebauen in die Kohlekraftwerke transportiert wird. So
       konnte RWE das Kraftwerk Neurath zeitweise nicht beliefern. Vier
       Aktivist*innen wurden identifiziert und angeklagt. Das Verfahren um T.
       war das dritte, das verhandelt wurde. Auch in den Fällen von Eike G. und
       Tessa P. waren bereits Haftstrafen in zweiter Instanz in Geldstrafen
       umgewandelt worden. Neben den Strafprozessen läuft auch eine
       zivilrechtliche Klage von RWE gegen die vier Aktivist*innen. Das
       Unternehmen will laut T. Schadensersatz in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Als
       Begründung gibt es Mehrkosten an, die entstanden seien, weil zeitweise in
       Neurath kein Strom produziert werden konnte und Kund*innen mit extra
       zugekauftem Strom hätten beliefert werden müssen. (scz)
       
       21 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /!5813239&SuchRahmen=Print
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Schwarz
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA