# taz.de -- Schutz von Schrebergärten: Verdrängung nur noch gegen Ersatz
> Das Gesetz zur Sicherung von Kleingartenflächen bekommt
> fraktionsübergreifend Zustimmung. Doch Grüne und Linke kritisieren zu
> laxe Ausnahmeregelungen.
(IMG) Bild: Schützenswerte Idylle: Schrebergartenanlage in Charlottenburg
Berlins Kleingärtner:innen dürfen aufatmen: Das
Kleingartenflächensicherungsgesetz befindet sich auf der Zielgeraden. Laut
dem Gesetzesentwurf sollen Kleingartenanlagen auf landeseigenen
Grundstücken in Zukunft besser vor Verdrängung geschützt werden. Der
Stadtentwicklungsausschuss gab in seiner Sitzung am Montag eine
Beschlussempfehlung für den Entwurf.
Konkret sieht [1][der Gesetzesentwurf vor], dass für Kleingartenflächen,
die bebaut werden sollen, gleichwertige Ersatzflächen im Umkreis von vier
Kilometern bereitgestellt werden müssen. Zudem ist laut dem Gesetz eine
Bebauung nur dann zulässig, wenn „das öffentliche Interesse“ gegenüber dem
einer „kleingärtnerischen Nutzung überwiegt“. In jedem Fall müsse das
Abgeordnetenhaus über jede Bebauung von Kleingartenflächen auf
landeseigenen Grundstücken entscheiden.
Das Ziel, Kleingärten besser vor Verdrängung zu schützen, wird
parteiübergreifend geteilt. Dementsprechend bekam der Entwurf Zuspruch im
Ausschuss. Das Gesetz sei „ein deutlicher Fortschritt zum Status quo“, sagt
etwa der Linken-Abgeordnete Michael Efler in der Ausschusssitzung.
Doch Efler kritisiert auch, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form zu
viele Schlupflöcher biete. „Die Ausnahmeregelungen sind der Knackpunkt in
der Debatte.“ Ein öffentliches Interesse sei schnell festgestellt, sagt der
Stadtentwicklungspolitiker. In der jetzigen Formulierung könne der Senat
fast alle Bauvorhaben damit begründen.
## Ausnahme Privateigentümer
Auch kritisiert die Linke, dass der Entwurf private Eigentümer ausklammert.
Zwar sind diese mit einem Anteil von rund 20 Prozent der insgesamt 70.700
Parzellen in der Hauptstadt nur eine kleine Minderheit. Doch der
Flächenverlust ist bei den privaten Eigentümern besonders groß. Aus einer
Anfrage des Abgeordneten Turgut Altuğ (SPD, bis 2025 Grüne) geht hervor,
dass zwischen 2002 und 2022 zwei Drittel der verlorengegangenen
Kleingartenparzellen auf Flächen privater Eigentümer standen.
Auch der Grünen-Abgeordnete Julian Schwarze sieht „große Unterstützung für
das Gesetz“, hat allerdings Zweifel, welche Auswirkungen das Gesetz in der
Praxis haben wird. So seien [2][im Dreieck Späthsfelde in Treptow-Köpenick]
derzeit 300 Parzellen bedroht, weil der Senat dort ein neues Stadtquartier
plant.
Auf Schwarzes Nachfrage antwortet Stadtentwicklungssenator Christian
Gaebler (SPD):„Der Anreiz, möglichst wenig Kleingärten in Anspruch zu
nehmen, ist noch einmal höher.“ Es gäbe für das Dreieck Späthsfelde
verschiedene Varianten, die derzeit überprüft würden.
Nach der Beschlussempfehlung wird das Gesetz in den federführenden
Umweltausschuss übergeben. Findet es auch dort Zustimmung, steht nur noch
die Abstimmung im Plenum aus.
19 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Schutz-von-Kleingaerten/!6098090
(DIR) [2] /Neues-Stadtquartier-in-Treptow-Koepenick/!6065711
## AUTOREN
(DIR) Jonas Wahmkow
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