# taz.de -- Schutz von Schrebergärten: Verdrängung nur noch gegen Ersatz
       
       > Das Gesetz zur Sicherung von Kleingartenflächen bekommt
       > fraktionsübergreifend Zustimmung. Doch Grüne und Linke kritisieren zu
       > laxe Ausnahmeregelungen.
       
 (IMG) Bild: Schützenswerte Idylle: Schrebergartenanlage in Charlottenburg
       
       Berlins Kleingärtner:innen dürfen aufatmen: Das
       Kleingartenflächensicherungsgesetz befindet sich auf der Zielgeraden. Laut
       dem Gesetzesentwurf sollen Kleingartenanlagen auf landeseigenen
       Grundstücken in Zukunft besser vor Verdrängung geschützt werden. Der
       Stadtentwicklungsausschuss gab in seiner Sitzung am Montag eine
       Beschlussempfehlung für den Entwurf.
       
       Konkret sieht [1][der Gesetzesentwurf vor], dass für Kleingartenflächen,
       die bebaut werden sollen, gleichwertige Ersatzflächen im Umkreis von vier
       Kilometern bereitgestellt werden müssen. Zudem ist laut dem Gesetz eine
       Bebauung nur dann zulässig, wenn „das öffentliche Interesse“ gegenüber dem
       einer „kleingärtnerischen Nutzung überwiegt“. In jedem Fall müsse das
       Abgeordnetenhaus über jede Bebauung von Kleingartenflächen auf
       landeseigenen Grundstücken entscheiden.
       
       Das Ziel, Kleingärten besser vor Verdrängung zu schützen, wird
       parteiübergreifend geteilt. Dementsprechend bekam der Entwurf Zuspruch im
       Ausschuss. Das Gesetz sei „ein deutlicher Fortschritt zum Status quo“, sagt
       etwa der Linken-Abgeordnete Michael Efler in der Ausschusssitzung.
       
       Doch Efler kritisiert auch, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form zu
       viele Schlupflöcher biete. „Die Ausnahmeregelungen sind der Knackpunkt in
       der Debatte.“ Ein öffentliches Interesse sei schnell festgestellt, sagt der
       Stadtentwicklungspolitiker. In der jetzigen Formulierung könne der Senat
       fast alle Bauvorhaben damit begründen.
       
       ## Ausnahme Privateigentümer
       
       Auch kritisiert die Linke, dass der Entwurf private Eigentümer ausklammert.
       Zwar sind diese mit einem Anteil von rund 20 Prozent der insgesamt 70.700
       Parzellen in der Hauptstadt nur eine kleine Minderheit. Doch der
       Flächenverlust ist bei den privaten Eigentümern besonders groß. Aus einer
       Anfrage des Abgeordneten Turgut Altuğ (SPD, bis 2025 Grüne) geht hervor,
       dass zwischen 2002 und 2022 zwei Drittel der verlorengegangenen
       Kleingartenparzellen auf Flächen privater Eigentümer standen.
       
       Auch der Grünen-Abgeordnete Julian Schwarze sieht „große Unterstützung für
       das Gesetz“, hat allerdings Zweifel, welche Auswirkungen das Gesetz in der
       Praxis haben wird. So seien [2][im Dreieck Späthsfelde in Treptow-Köpenick]
       derzeit 300 Parzellen bedroht, weil der Senat dort ein neues Stadtquartier
       plant.
       
       Auf Schwarzes Nachfrage antwortet Stadtentwicklungssenator Christian
       Gaebler (SPD):„Der Anreiz, möglichst wenig Kleingärten in Anspruch zu
       nehmen, ist noch einmal höher.“ Es gäbe für das Dreieck Späthsfelde
       verschiedene Varianten, die derzeit überprüft würden.
       
       Nach der Beschlussempfehlung wird das Gesetz in den federführenden
       Umweltausschuss übergeben. Findet es auch dort Zustimmung, steht nur noch
       die Abstimmung im Plenum aus.
       
       19 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Schutz-von-Kleingaerten/!6098090
 (DIR) [2] /Neues-Stadtquartier-in-Treptow-Koepenick/!6065711
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jonas Wahmkow
       
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