# taz.de -- Räumung der Habersaathstraße in Berlin: Eigentum über Menschenwürde
       
       > Anstatt wohnungslose Menschen wieder zurück auf die Straße zu schicken,
       > sollte der Bezirk das Spekulationsobjekt endlich rekommunalisieren.
       
 (IMG) Bild: Aktivist:innen protestieren gegen die Räumung am Montagmorgen
       
       Stellen Sie sich vor, Sie liegen morgens im warmen Bett, da klopft es an
       der Tür: „Aufmachen, Polizei!“ Die Beamten teilen Ihnen mit, dass Sie 15
       Minuten Zeit hätten, Ihre Habseligkeiten zusammenzusuchen und die Wohnung
       zu verlassen. Ob Sie die nächste Nacht in einem Schlafsaal oder unter der
       Brücke verbringen müssen, wissen Sie nicht.
       
       [1][Was unglaubwürdig klingt, ist den Bewohner:innen der
       Habersaathstraße 48 in Berlin-Mitte am Montagmorgen passiert.] Überraschend
       räumte die Polizei 12 Wohnungen in dem umkämpften Spekulationsobjekt.
       Betroffen waren vor allem die ehemals obdachlosen Bewohner:innen, die im
       Winter 2021 etliche leerstehende Wohnungen besetzt hatten. Dem Eigentümer
       sind sie ein Dorn im Auge, da er anstelle des Gebäudekomplexes
       Luxusapartments errichten will.
       
       Es wäre ein Fehler, die Räumung als menschlich zwar tragische, aber
       schlussendlich berechtigte Durchsetzung geltenden Rechts zu verstehen.
       Vielmehr zeigen Politik, Gerichte und Polizei einmal mehr, dass sie für die
       Durchsetzung von Investoreninteressen auch ehemals obdachlose Menschen
       wieder zurück auf die Straße werfen.
       
       Zwar ist richtig, dass die geräumten Bewohner:innen weder einen Vertrag
       hatten noch Miete zahlten. Doch auch sie haben ein Recht auf
       menschenwürdiges Wohnen. Mit der Besetzung nahmen sie sich nur den
       bezahlbaren Wohnraum, den Investor:innen wie der Eigentümer vernichten
       will. Eine ordnungsrechtliche Unterbringung kommt für viele der
       Bewohner:innen nicht infrage. Als einzige Alternative bleibt die
       Straße.
       
       ## Rechtsstaat auch für Vermieter
       
       Nicht zuletzt ist das Pochen auf Rechtsstaatlichkeit wenig glaubwürdig,
       wenn sie nur für die Bewohner:innen gilt. Denn Eigentümer Andreas
       Pichotta hat augenscheinlich nicht viel Respekt vor geltendem Recht.
       Wohnraum zu spekulativen Gründen leer stehen zu lassen, ist laut
       Zweckentfremdungsverbotsgesetz illegal.
       
       Der Schritt vor zwei Jahren, dem gesamten Haus die Warmwasserversorgung
       abzustellen, blieb für den Vermieter folgenlos, genauso wie die
       wiederholten Fälle, [2][in denen Pichotta einzelne Wohnungen durch
       Bautrupps unbewohnbar machen ließ.] Lediglich der letzte Streich, die
       Fernwärme abzustellen, auch für die letzten Mieter:innen mit
       Mietvertrag, rief die Wohnungsaufsicht des Bezirks auf den Plan.
       
       Die rechtliche Möglichkeit, die Habersaath 42–48 zu rekommunalisieren,
       besteht. Statt sich hinter der vermeintlichen Unausweichlichkeit von
       Eigentumsrechten zu verstecken, muss der Bezirk [3][das Haus endlich
       rekommunalisieren.]
       
       20 Oct 2025
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jonas Wahmkow
       
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