# taz.de -- Wer mitbestimmen will, soll zahlen
       
       > Die Musikhochschule Hannover zerlegt sich in einem bizarren
       > Führungsstreit. Diverse Verwaltungsgerichtsverfahren inklusive. Dafür
       > droht renitenten Senatoren fette Rechnung
       
 (IMG) Bild: Erbaut in Form eines Ohrs: Aber zugehört wird sich an der Hochschule für Musik, Theater und Medien in Hannover nicht mehr so recht
       
       Von Nadine Conti
       
       Von außen betrachtet wirkt es wie ein Stück aus den Trumpschen USA. Die
       Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) wird seit mehr
       als zwei Jahren von einem erbittert geführten Streit über die Neuwahl eines
       Unipräsidenten lahmgelegt. Mit allen Mitteln – von Geschäftsordnungstricks
       bis zu Verwaltungsgerichtsverfahren – bekämpfen sich hier zwei Lager. Und
       obwohl das eine Lager vor Gericht regelmäßig Recht bekam, zieht es nun im
       wirklichen Leben den Kürzeren.
       
       Das niedersächsische Wissenschaftsministerium und die Hochschulleitung
       haben sich letzten Endes durchgesetzt. Und die Senatsmitglieder, die anders
       abgestimmt haben, darunter auch ein Studierendenvertreter, fürchten, dass
       das dicke Ende noch auf sie zukommt – nämlich in Form einer ziemlich teuren
       Abrechnung der Anwalts- und Gerichtskosten.
       
       „Die Hochschulleitung hat uns signalisiert, dass wir für einige der
       Verwaltungsgerichtsverfahren die Kosten zu übernehmen haben, sofern kein
       formeller Senatsbeschluss vorliegt“, bestätigt Professor Stefan Weiss.
       Zuerst hatte die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet.
       
       Weiss, der hier für eine Gruppe von sieben Senatsmitgliedern spricht,
       findet das unfair. „Alle Verfahren dienten ja letztlich dem gleichen Zweck:
       Das zu Unrecht abgebrochene Auswahlverfahren wieder aufzunehmen und die
       Präsidentenwahl zu wiederholen. Und dafür gab es sehr wohl einen
       entsprechenden Senatsbeschluss.“ Allerdings waren unterwegs immer mal
       wieder Eilanträge vonnöten – zum Beispiel, weil die Hochschulleitung sich
       weigerte, die Wiederholungswahl auf die Tagesordnung zu setzen. Dazu kann
       man aber schwerlich erst einmal den Senat frist- und formgerecht
       zusammenrufen.
       
       [1][Doch von vorn: Am 5. Juli 2023 wurde vom Senat der Musikhochschule] ein
       neuer Präsident gewählt. Das ist dem niedersächsischen Hochschulgesetz
       zufolge die Aufgabe dieses Gremiums, in das Professoren, Vertreter des
       Mittelbaus, der Verwaltung und der Studierenden für jeweils zwei Jahre
       gewählt werden.
       
       Zur Wahl standen – nach dem üblichen Vorauswahlprozess durch eine
       Findungskommission – damals zwei Bewerber: Ein interner, der Violinist und
       Vizepräsident Oliver Wille und ein externer, der Musikpädagogik-Professor
       Philipp Ahner. Die Wahl fiel knapp mit sieben zu sechs Stimmen auf Ahner.
       Sie wurde vom Hochschulrat bestätigt und per Pressemitteilung
       bekanntgegeben.
       
       Doch dann brach ein Sturm los. Hochschulangehörige, die dem Wille-Lager
       zugerechnet werden, protestierten. Sogar von einer „gestohlenen Wahl“ war
       die Rede. Und die Hochschulleitung knickte schnell ein. Man suchte
       Formfehler und fand sie. Die Sitzungsleitung hätte durch die noch
       amtierende Hochschulpräsidentin oder einen ihrer Stellvertreter übernommen
       werden müssen, doch das war nicht geschehen. Das Präsidium der Hochschule
       brach das Auswahlverfahren ab.
       
       Dagegen klagten sowohl der eigentlich erfolgreiche Bewerber Ahner als auch
       der Senat, der mehrheitlich für ihn gestimmt hatte. Und sie bekamen Recht,
       sowohl das Verwaltungsgericht Hannover als auch das Oberverwaltungsgericht
       in Lüneburg befanden: Die Hochschulleitung hätte das Verfahren nicht
       abbrechen dürfen. Der Formfehler wäre durch eine Wiederholung des
       Wahlganges heilbar gewesen. 
       
       Um diese Wiederholungswahl rang man dann monatelang. Doch schon die
       Versuche, sie auf die Tagesordnung zu hieven, wurden vom Präsidium
       torpediert und machten neue Eilverfahren nötig. Als die Wiederholungswahl
       im März 2025 endlich stattfand, wurde sie umgehend für ungültig und ihr
       Ergebnis für geheim erklärt. Offenbar hatte der Senat wieder einmal nicht
       so abgestimmt, wie man sich das wünschte.
       
       In der Zwischenzeit hatte auch das Ministerium das Bewerbungsverfahren für
       abgebrochen erklärt – auch darum wurde erneut vor Gericht gestritten, mit
       verschiedenen Klägern und durch zwei Instanzen.
       
       Mit dem Beinahe-Präsidenten Philipp Ahner einigte sich das Ministerium
       irgendwann außergerichtlich – auf eine Abfindungszahlung, über deren Höhe
       man lieber Stillschweigen bewahrt. [2][Die restlichen Verfahren] hatte
       irgendwann die Zeit erledigt. Denn im April hat endlich der neue Senat
       seine Amtszeit begonnen – und der stimmte so ab, wie vom Ministerium und
       seinem Staatskommissar gewünscht. Das Bewerbungsverfahren soll nun ganz neu
       aufgerollt werden.
       
       Und die Senatsmitglieder, die vorher auf ihre Wahlentscheidung gepocht
       haben, müssen jetzt die Rache mit den Mitteln des Haushaltsrechtes
       fürchten. Noch ist unklar, wie viel der Anwalts- und Gerichtskosten auf
       Verfahren entfallen, für die kein Senatsbeschluss vorliegt.
       Universitätsleitung und Ministerium erklären, dass diese Prüfung noch gar
       nicht abgeschlossen ist und man sich zu diesen internen Vorgängen auch
       nicht äußern wolle. Möglicherweise tut man das dann auch erst wieder vor
       Gericht. Nach friedlicheren Zeiten sieht es an der Musikhochschule
       jedenfalls nicht aus.
       
       15 Oct 2025
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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