# taz.de -- tazđŸthema: Den Letzten Willen richtig formulieren
> Ein gĂŒltiges Testament stellt sicher, dass die WĂŒnsche Verstorbener
> umgesetzt werden. GemeinnĂŒtzige Organisationen helfen dabei.
> Voraussetzung ist gute Kommunikation und eine Schnittmenge bei der
> Zielsetzung
Von Cordula Rode
Vielen Menschen sind die wichtigsten Fakten rund um das Testament
unbekannt. Ein weitverbreiteter Irrtum: Man habe nichts zu vererben. Jeder
Mensch hinterlÀsst etwas, und seien es nur die privaten Handydaten oder das
Haustier, das es nach dem Tod zu umsorgen gilt. Nur rund ein Drittel (37,3
Prozent) der Menschen ĂŒber 46 Jahren haben ein Testament verfasst. Dabei
zeigt sich in einer Kategorie ein deutliches GefÀlle: Verheiratete Personen
haben hĂ€ufiger ein Testament verfasst (ĂŒber 40 Prozent) als unverheiratete,
ob mit oder ohne Partner:in (rund 27 Prozent). Diese Zahlen hat das
Deutsche Zentrum fĂŒr Altersfragen (DZA) veröffentlicht. Das DZA stĂŒtzt
sich auf den Deutschen Alterssurvey, eine Langzeitstudie ĂŒber die
Lebenssituation Àlterer Menschen.
Dass viele sich gar nicht erst mit einem Testament befassen, hÀngt auch mit
Unkenntnis bezĂŒglich der Erbfolge zusammen: Wer erbt nach gesetzlicher
Bestimmung was und wie viel? Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass nach
dem Tod nicht automatisch das Gesamterbe dem Partner zufÀllt, sondern
zwischen Partner und Kindern aufgeteilt wird. Unverheiratete Partner sind
in der Erbfolge gar nicht vorgesehen. Ist der Erblasser mit dieser
gesetzlichen Reihenfolge nicht einverstanden, macht dies eine ausdrĂŒckliche
schriftliche VerfĂŒgung notwendig. Und das ist oft weitaus weniger
aufwendig, als viele befĂŒrchten.
âEin privates Testament ist völlig legitim und muss nur relativ wenige
AnsprĂŒche erfĂŒllenâ, erklĂ€rt RechtsanwĂ€ltin Simone Beuger. So mĂŒsse der
Letzte Wille in jedem Falle handschriftlich verfasst und unterschrieben
sein, Ort und Datum sollten keinesfalls fehlen. Wenn das Testament mehrere
Seiten umfasst, sollten diese nummeriert, jede Seite unterschrieben und das
Dokument zusammengeheftet werden. Das Testament sollte dann an einem
sicheren Ort verwahrt werden âEs kann aber natĂŒrlich passieren, dass das
Testament nach dem Tod nicht gefunden wirdâ, so Beuger, âoder im Einzelfall
auch schon mal ein Angehöriger, der sich ĂŒbergangen fĂŒhlt, das SchriftstĂŒck
verschwinden lĂ€sst.â
Um solche Risiken zu vermeiden, kann man das Testament fĂŒr geringe Kosten
beim Amtsgericht hinterlegen. Zu Lebzeiten lÀsst das Testament sich vom
Verfasser jederzeit vernichten, Àndern oder ergÀnzen. In manchen FÀllen,
besonders wenn es um hohe Vermögenswerte oder eine komplizierte Erbfolge
geht, ist der Gang zum Rechtsanwalt oder Notar sinnvoll.
Die Kosten fĂŒr den Notar richten sich dabei nach der Höhe des
Nachlasswerts, mit dem Rechtsanwalt kann eine VergĂŒtungsvereinbarung
geschlossen werden. Der Notar oder Rechtsanwalt hilft beim Einhalten der
Formvorschriften und den richtigen Formulierungen. Durch eine notarielle
Beurkundung oder Ăbergabe eines (nicht notwendigerweise handschriftlichen)
Testaments an den Notar wird aus dem privaten ein öffentliches Testament,
das einen Erbschein ersetzen kann. Da das Testament vom Notar im
Testamentsregister eingetragen wird, ist gewÀhrleistet, dass es im
Todesfall eröffnet wird.
âEin notariell beurkundetes oder nach anwaltlicher Vorformulierung
notariell verfasstes Testament bietet natĂŒrlich die gröĂtmögliche
Sicherheitâ, sagt Beuger. âDer Erblasser kann sich sicher sein, dass sein
Wille in der VerfĂŒgung juristisch korrekt formuliert ist und somit
eventuelle Streitigkeiten unter den Erben möglichst vermieden werden.â
Nicht immer sind es Familie oder Freunde, die als Erben eingesetzt werden.
Vor dem Hintergrund, dass es immer mehr alleinstehende Menschen ohne Kinder
gibt, gewinnt die Nachlassspende an Bedeutung. Der Erbe ist dann hÀufig
eine Organisation oder ein Verein. Die Werte eines Menschen zu Lebzeiten
können so ĂŒber seinen Tod hinaus Bestand haben. âUnd im Gegensatz zu
Personen, die der Erbschaftsteuer unterliegen, können gemeinnĂŒtzige
Organisationen das Erbe, egal in welcher Höhe, steuerfrei nutzenâ,
erlÀutert Beuger.
Viele, besonders gröĂere Organisationen sind fĂŒr den Fall einer solchen
Nachlassspende bereits gut aufgestellt. âWir beobachten, dass das Thema
Erbschaften in den letzten Jahren insgesamt stĂ€rker an Bedeutung gewinnt â
bei uns und bei anderen gemeinnĂŒtzigen Organisationen. Ein wichtiger
Grund dafĂŒr ist die demografische Entwicklung: Immer mehr Menschen bleiben
kinderlosâ, erklĂ€rt Irina Wotschel, Fachreferentin Erbschaften bei Amnesty
International.
Auf den ersten Blicken erscheinen die Zahlen nicht spektakulÀr: Nur rund 1
Prozent der Spenden stammen aus NachlĂ€ssen. Aber: âErbschaften machen
mittlerweile etwa 10 Prozent unserer Gesamteinnahmen ausâ, so Irina
Wotschel.
Die Motivation der Menschen sei der Wunsch, ĂŒber ihr eigenes Leben hinaus
etwas Gutes zu bewirken und die Werte weiterzugeben, die ihnen wichtig
sind: âWir erleben oft, dass UnterstĂŒtzer:innen mit ihrem Nachlass ein
Zeichen setzen wollen â fĂŒr eine Welt, in der Menschenrechte geschĂŒtzt
werden.â
Amnesty International ist erfahren im Bereich der Nachlassspenden. Man
arbeitet mit einer erfahrenen AnwÀltin zusammen, die Interessierte bereits
bei der Testamentsgestaltung beratend unterstĂŒtzt. DafĂŒr bietet Amnesty
International ein kostenfreies juristisches GesprÀch an, in dem rechtliche
und organisatorische Fragen individuell geklĂ€rt werden können. DarĂŒber
hinaus kooperiert Amnesty International mit einer externen
Nachlassabwicklung. âDadurch können wir â auch wenn Amnesty
International als Alleinerbe eingesetzt wird â alle anfallenden
Angelegenheiten zuverlĂ€ssig regelnâ, erlĂ€utert Irina Wotschel, âvon der
Hausauflösung bis hin zur KlĂ€rung möglicher rechtlicher Fragen.â
13 Sep 2025
## AUTOREN
(DIR) Cordula Rode
## ARTIKEL ZUM THEMA