# taz.de -- tazđŸŸthema: Den Letzten Willen richtig formulieren
       
       > Ein gĂŒltiges Testament stellt sicher, dass die WĂŒnsche Verstorbener
       > umgesetzt werden. GemeinnĂŒtzige Organisationen helfen dabei.
       > Voraussetzung ist gute Kommunikation und eine Schnittmenge bei der
       > Zielsetzung
       
       Von Cordula Rode
       
       Vielen Menschen sind die wichtigsten Fakten rund um das Testament
       unbekannt. Ein weitverbreiteter Irrtum: Man habe nichts zu vererben. Jeder
       Mensch hinterlÀsst etwas, und seien es nur die privaten Handydaten oder das
       Haustier, das es nach dem Tod zu umsorgen gilt. Nur rund ein Drittel (37,3
       Prozent) der Menschen ĂŒber 46 Jahren haben ein Testament verfasst. Dabei
       zeigt sich in einer Kategorie ein deutliches GefÀlle: Verheiratete Personen
       haben hĂ€ufiger ein Testament verfasst (ĂŒber 40 Prozent) als unverheiratete,
       ob mit oder ohne Partner:in (rund 27 Prozent). Diese Zahlen hat das
       Deutsche Zentrum fĂŒr Altersfragen (DZA) veröffentlicht. Das DZA stĂŒtzt
       sich auf den Deutschen Alterssurvey, eine Langzeitstudie ĂŒber die
       Lebenssituation Àlterer Menschen.
       
       Dass viele sich gar nicht erst mit einem Testament befassen, hÀngt auch mit
       Unkenntnis bezĂŒglich der Erbfolge zusammen: Wer erbt nach gesetzlicher
       Bestimmung was und wie viel? Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass nach
       dem Tod nicht automatisch das Gesamterbe dem Partner zufÀllt, sondern
       zwischen Partner und Kindern aufgeteilt wird. Unverheiratete Partner sind
       in der Erbfolge gar nicht vorgesehen. Ist der Erblasser mit dieser
       gesetzlichen Reihenfolge nicht einverstanden, macht dies eine ausdrĂŒckliche
       schriftliche VerfĂŒgung notwendig. Und das ist oft weitaus weniger
       aufwendig, als viele befĂŒrchten.
       
       „Ein privates Testament ist völlig legitim und muss nur relativ wenige
       AnsprĂŒche erfĂŒllen“, erklĂ€rt RechtsanwĂ€ltin Simone Beuger. So mĂŒsse der
       Letzte Wille in jedem Falle handschriftlich verfasst und unterschrieben
       sein, Ort und Datum sollten keinesfalls fehlen. Wenn das Testament mehrere
       Seiten umfasst, sollten diese nummeriert, jede Seite unterschrieben und das
       Dokument zusammengeheftet werden. Das Testament sollte dann an einem
       sicheren Ort verwahrt werden „Es kann aber natĂŒrlich passieren, dass das
       Testament nach dem Tod nicht gefunden wird“, so Beuger, „oder im Einzelfall
       auch schon mal ein Angehöriger, der sich ĂŒbergangen fĂŒhlt, das SchriftstĂŒck
       verschwinden lĂ€sst.“
       
       Um solche Risiken zu vermeiden, kann man das Testament fĂŒr geringe Kosten
       beim Amtsgericht hinterlegen. Zu Lebzeiten lÀsst das Testament sich vom
       Verfasser jederzeit vernichten, Àndern oder ergÀnzen. In manchen FÀllen,
       besonders wenn es um hohe Vermögenswerte oder eine komplizierte Erbfolge
       geht, ist der Gang zum Rechtsanwalt oder Notar sinnvoll.
       
       Die Kosten fĂŒr den Notar richten sich dabei nach der Höhe des
       Nachlasswerts, mit dem Rechtsanwalt kann eine VergĂŒtungsvereinbarung
       geschlossen werden. Der Notar oder Rechtsanwalt hilft beim Einhalten der
       Formvorschriften und den richtigen Formulierungen. Durch eine notarielle
       Beurkundung oder Übergabe eines (nicht notwendigerweise handschriftlichen)
       Testaments an den Notar wird aus dem privaten ein öffentliches Testament,
       das einen Erbschein ersetzen kann. Da das Testament vom Notar im
       Testamentsregister eingetragen wird, ist gewÀhrleistet, dass es im
       Todesfall eröffnet wird.
       
       „Ein notariell beurkundetes oder nach anwaltlicher Vorformulierung
       notariell verfasstes Testament bietet natĂŒrlich die grĂ¶ĂŸtmögliche
       Sicherheit“, sagt Beuger. „Der Erblasser kann sich sicher sein, dass sein
       Wille in der VerfĂŒgung juristisch korrekt formuliert ist und somit
       eventuelle Streitigkeiten unter den Erben möglichst vermieden werden.“
       
       Nicht immer sind es Familie oder Freunde, die als Erben eingesetzt werden.
       Vor dem Hintergrund, dass es immer mehr alleinstehende Menschen ohne Kinder
       gibt, gewinnt die Nachlassspende an Bedeutung. Der Erbe ist dann hÀufig
       eine Organisation oder ein Verein. Die Werte eines Menschen zu Lebzeiten
       können so ĂŒber seinen Tod hinaus Bestand haben. „Und im Gegensatz zu
       Personen, die der Erbschaftsteuer unterliegen, können gemeinnĂŒtzige
       Organisationen das Erbe, egal in welcher Höhe, steuerfrei nutzen“,
       erlÀutert Beuger.
       
       Viele, besonders grĂ¶ĂŸere Organisationen sind fĂŒr den Fall einer solchen
       Nachlassspende bereits gut aufgestellt. „Wir beobachten, dass das Thema
       Erbschaften in den letzten Jahren insgesamt stĂ€rker an Bedeutung gewinnt –
       bei uns und bei anderen gemeinnĂŒtzigen Organisationen. Ein wichtiger
       Grund dafĂŒr ist die demografische Entwicklung: Immer mehr Menschen bleiben
       kinderlos“, erklĂ€rt Irina Wotschel, Fachreferentin Erbschaften bei Amnesty
       International.
       
       Auf den ersten Blicken erscheinen die Zahlen nicht spektakulÀr: Nur rund 1
       Prozent der Spenden stammen aus NachlĂ€ssen. Aber: „Erbschaften machen
       mittlerweile etwa 10 Prozent unserer Gesamteinnahmen aus“, so Irina
       Wotschel.
       
       Die Motivation der Menschen sei der Wunsch, ĂŒber ihr eigenes Leben hinaus
       etwas Gutes zu bewirken und die Werte weiterzugeben, die ihnen wichtig
       sind: „Wir erleben oft, dass UnterstĂŒtzer:innen mit ihrem Nachlass ein
       Zeichen setzen wollen – fĂŒr eine Welt, in der Menschenrechte geschĂŒtzt
       werden.“
       
       Amnesty International ist erfahren im Bereich der Nachlassspenden. Man
       arbeitet mit einer erfahrenen AnwÀltin zusammen, die Interessierte bereits
       bei der Testamentsgestaltung beratend unterstĂŒtzt. DafĂŒr bietet Amnesty
       International ein kostenfreies juristisches GesprÀch an, in dem rechtliche
       und organisatorische Fragen individuell geklĂ€rt werden können. DarĂŒber
       hinaus kooperiert Amnesty International mit einer externen
       Nachlassabwicklung. „Dadurch können wir – auch wenn Amnesty
       International als Alleinerbe eingesetzt wird – alle anfallenden
       Angelegenheiten zuverlĂ€ssig regeln“, erlĂ€utert Irina Wotschel, „von der
       Hausauflösung bis hin zur KlĂ€rung möglicher rechtlicher Fragen.“
       
       13 Sep 2025
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Cordula Rode
       
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