# taz.de -- Berliner Amtsgerichtsentscheidung: Strafbefehl gegen Prügelpolizisten
       
       > Bei einer Universitätsbesetzung griff ein Polizist einen Journalisten an.
       > Wegen Körperverletzung im Amt soll er jetzt eine Geldstrafe zahlen.
       
 (IMG) Bild: Großer Polizeieinsatz: Räumung des Instituts für Sozialwissenschaften an der HU Berlin im Mai 2024
       
       Berlin epd/taz | Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat gegen einen
       Polizeibeamten wegen der Attacke auf einen Journalisten einen Strafbefehl
       erlassen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft legte das Amtsgericht eine
       Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro fest, wie die
       Staatsanwaltschaft Berlin am Freitag mitteilte.
       
       Der 32-jährige Polizist soll im Mai vergangenen Jahres bei der Räumung
       eines [1][von pro-palästinensischen Aktivist:innen besetzten Instituts
       der Humboldt-Universität] einen Journalisten zu Unrecht festgenommen und
       dabei verletzt haben.
       
       Am Abend des 23. Mai 2024 räumte die Polizei das Institut für
       Sozialwissenschaften in Berlin-Mitte, in dem sich mehrere Personen
       verbarrikadiert hatten. Ignacio Rosaslanda, ein Videoreporter der Berliner
       Zeitung, befand sich ebenfalls in den Räumen, um die Besetzung und Räumung
       zu dokumentieren.
       
       Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft sichtbar einen Presseausweis um den
       Hals getragen sowie eine Kamera und ein Handy in den Händen gehalten haben.
       Der Polizeibeamte soll den Journalisten trotzdem zu Boden gebracht und ihm
       Handfesseln angelegt haben, wobei der Videojournalist Verletzungen im
       Gesicht und am Körper erlitt.
       
       ## „Mit der Faust ins Gesicht“
       
       Der junge schmächtige Mann schilderte der taz das Vorgehen des Polizisten
       folgendermaßen: „Er griff meinen Rucksack, drehte mich zu sich und schlug
       mir dann zweimal schnell hintereinander mit der Faust ins Gesicht.“ Ein
       Schlag habe ihn an der Schläfe getroffen, der zweite am Kiefer. Sein Handy,
       seine Brille und seine Kamera seien dabei auf den Boden gefallen. Durch den
       zweiten Schlag sei er selbst zu Boden gegangen.
       
       Eine Sanitäterin, die als Teil einer Gruppe von Freiwilligen während der
       Besetzung vor Ort war, berichtete der taz: „Als wir in den 4.Stock gekommen
       sind, lag der Journalist auf dem Boden. Ihm waren Handschellen angelegt und
       ein Polizist kniete auf seinem Rücken.“ Als die freiwilligen
       Sanitäter:innen dem Polizisten gesagt hätten, er solle den Druck auf
       Rosaslandas Rücken verringern, habe der Polizist geantwortet, man solle ihm
       nicht sagen, wie er seine Arbeit zu machen habe.
       
       ## „Verletzungen in Kauf genommen“
       
       Erst nach drei Stunden hatte Rosaslanda gehen dürfen und sich in Begleitung
       eines Kollegen in die Rettungsstelle der Charité begeben. Im Arztbericht
       seien „multiple Schürfwunden und Hämatome über dem linken Ohr, im Gesicht,
       auf dem Brustkorb und am linken Arm“ vermerkt, schrieb die Berliner
       Zeitung.
       
       Dem Polizeibeamten wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass er hätte erkennen
       müssen, dass sich das polizeiliche Vorgehen nicht gegen den Journalisten
       richtete, sondern gegen die Besetzer. Er soll zudem Verletzungen des Mannes
       in Kauf genommen haben.
       
       31 Jan 2025
       
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