# taz.de -- das detail: Urteil, das
       
 (IMG) Bild: Lissana Diarra
       
       „Das System ist tot, wenn man es seines Kerns beraubt“, jubeln jene
       Juristen, die nun vorm Europäischen Gerichtshof obsiegten. Der EuGH habe
       die Regeln, die den Kern „des von der Fifa geschaffenen und verwalteten
       Transfersystems ausmachen, in aller Deutlichkeit und Schärfe verurteilt“.
       Was ist also geeignet, die Grundfesten des Fußballspielerhandels zu
       erschüttern?
       
       Das höchste europäische Gericht hat am Freitag geurteilt, dass „einige
       Fifa-Bestimmungen über internationale Transfers von Berufsfußballspielern“
       gegen das so genannte Unionsrecht verstoßen. Betroffen sind die
       Arbeitnehmerfreizügigkeit und das Wettbewerbsrecht. Konkret geht es um den
       Fall, wenn ein Spieler seinen Arbeitsvertrag vorzeitig ohne triftigen Grund
       kündigt. Diesen Plan hatte einst der französische Profi Lassana Diarra, der
       vorzeitig von Lokomotive Moskau wegwollte, aber von seinem Arbeitgeber
       nicht aus dem Vertrag entlassen wurde.
       
       Was auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt mit einer gewissen Kündigungsfrist
       jederzeit möglich ist, ist im Fußball komplizierter – gewesen. Laut
       Fifa-Regeln wird eine Strafzahlung fällig, für die der Spieler und der
       Verein haften, der den Profi verpflichten möchte. Diarra sollte im Jahr
       2014 satte 10,5 Millionen Euro zahlen, sein erhoffter Wechsel zu einem
       belgischen Club zerschlug sich. Sind nun allerhand Wechsel während der
       Saison und nicht nur bei geöffnetem „Transferfenster“ möglich? Man wird
       sehen. Die Fifa will das Urteil in Ruhe „analysieren“, ist aber jetzt schon
       davon überzeugt, dass der Systemsturz dadurch nicht bevorsteht. (taz)
       
       7 Oct 2024
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Markus Völker
       
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