# taz.de -- Und noch ein Schlag gegen rechts
       
       > Einordnung der sächsischen AfD als „gesichert rechtsextrem“ wird laut
       > Verwaltungsgericht beibehalten
       
       Von David Muschenich 
       
       Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen Eilantrag der AfD Sachsen
       abgelehnt, mit dem die Partei verhindern wollte, dass der sächsische
       Verfassungsschutz sie als „gesichert rechtsextrem“ einordnet und
       beobachtet. Wie das Gericht am Dienstag veröffentlichte, gebe es genügend
       Anhaltspunkte, die die Einschätzung des Verfassungsschutzes rechtfertigten.
       
       Ziele der AfD richteten sich demnach „gegen die Menschenwürde bestimmter
       Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip“, bestätigte das
       Verwaltungsgericht Dresden. Sie wolle zum Beispiel deutschen
       Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich
       abgewerteten Status zuerkennen.
       
       Sowohl führende Mitglieder der AfD als auch Mitglieder der Basis stellten
       öffentlich Grundrechte infrage. Zudem sei eine Zusammenarbeit mit
       rechtsextremen Organisationen nachweisbar, die sich unter anderem
       antisemitisch äußerten – so trat etwa der bisherige Compact-Chefredakteur
       Jürgen Elsässer mehrfach bei Veranstaltungen der AfD auf. Insofern sei es
       rechtens, dass der Verfassungsschutz in Sachsen den Landesverband als
       gesichert rechtsextreme Bestrebung einstufe.
       
       Die Behörde veröffentlichte im Dezember 2023, die AfD sei eine „gesichert
       rechtsextreme Strömung“. Sachsens AfD-Verband war nach Thüringen und
       Sachsen-Anhalt der dritte Landesverband mit einer solchen Einstufung.
       
       Die AfD hatte im Januar die Klage dagegen beim Verwaltungsgericht Dresden
       eingereicht. Außerdem beantragte die Partei, dass das Gutachten
       veröffentlicht werde. Jörg Urban, Chef der sächsischen AfD, behauptete,
       seine Partei stelle die freiheitlich-demokratische Grundordnung gar nicht
       in Frage.
       
       In diesem Jahr stand die AfD zum ersten Mal als „größte und relevanteste
       rechtsextremistische Partei“ des Freistaats im sächsischen
       Verfassungsschutzbericht. Demnach versuche sie, sich weiterhin einen
       bürgerlichen Anstrich zu geben, um möglichst viele Stimmen zu bekommen.
       Gleichzeitig verwende sie aber „ideologische Kampfbegriffe“ und pflege
       Kontakte zu anderen Rechten. Wenn das entlarvt werde, „schaltet die Partei
       in eine strategische Opferrolle um“ und leugne oder verharmlose Aussagen.
       
       In Sachsen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Die AfD lag in
       Umfragen zuletzt bei etwa 30 Prozent und damit knapp vor der CDU. Die
       Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden ist noch nicht rechtskräftig:
       Die AfD kann dagegen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in
       Bautzen einreichen.
       
       17 Jul 2024
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) David Muschenich
       
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