# taz.de -- Kabinett stimmt für Uni-Reform
       
       > Die Ampel will Arbeitsbedingungen für Forscher verbessern
       
       Nachwuchswissenschaftler sollen besser vor Kurzzeitverträgen geschützt
       werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des sogenannten
       Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht, wie das zuständige
       Bundesforschungsministerium (BMBF) mitteilte. Es regelt seit 2007 die Frage
       von Befristungen von Arbeitsverträgen für wissenschaftlich Beschäftigte an
       staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
       
       Die Reform sieht die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten vor und nach
       der Promotion vor. Zudem sollen Promovierte künftig für maximal vier Jahre
       befristet beschäftigt werden dürfen. Bisher waren es sechs. Nach Angaben
       des BMBF ist der Anteil an Kurzzeitverträgen in der Wissenschaft immer noch
       hoch. Mindestens jeder dritte befristete Vertrag an Hochschulen hat demnach
       sogar nur eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. 2022 waren den Angaben
       zufolge an staatlichen Hochschulen von insgesamt 227.000 hauptberuflich
       wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten 178.000 befristet
       angestellt.
       
       Die Pläne der Ampel werden von Betriebsräten, Gewerkschaften und
       Studierendenvertretern scharf kritisiert. Sie bezweifeln, dass sich für
       Nachwuchswissenschaftler dadurch spürbar etwas verbessert. Bemängelt wird
       unter anderem, dass das Gesetz es weiterhin kaum zulässt, für betroffene
       Beschäftigte abweichende Tarifvereinbarungen, also bessere
       Arbeitsbedingungen auszuhandeln. (taz, dpa)
       
       28 Mar 2024
       
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