# taz.de -- Neue Anlaufstelle
       
       > Mehr Unterstützung für Opfer von Arbeitsausbeutung geplant
       
       Die zumeist aus dem Ausland stammenden Opfer von Arbeitsausbeutung auf
       Berlins Baustellen oder in der Gastronomie sollen besser unterstützt
       werden. Der Senat will dazu eine „Betreuungs- und Unterbringungsstelle“ für
       betroffene Menschen einrichten, wie Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe am
       Donnerstag im zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses ankündigte.
       „Die Betroffenen von Arbeitsausbeutung sollen – soweit erforderlich –
       sicher untergebracht werden und Betreuung aus einer Hand erhalten“, umriss
       die SPD-Politikerin die Aufgaben der neuen Anlaufstelle.
       
       „Unterstützungsstrukturen und Opferschutz für Betroffene in Berlin müssen
       wir verbessern“, sagte Kiziltepe. Denn illegale Beschäftigung und
       Ausbeutung, also die „hässliche Seite des Arbeitslebens“, seien ein großes
       Problem und keine Einzelfälle. „Wir kennen das auch in Berlin aus den
       Medien: Arbeitskräfte leben in schimmeligen Arbeitsunterkünften, arbeiten
       unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen und erhalten ihre Löhne nicht.“
       
       Gerade Menschen aus anderen Kulturkreisen mit oft fehlenden
       Sprachkenntnissen würden ausgenutzt und übervorteilt. Hilfe für betroffene
       solcher Arbeitsausbeutung, die teils von Menschenhändlern nach Deutschland
       gebracht werden, seien besonders zeitintensiv. „Dazu gehört auch, Menschen
       vor Repressalien der Arbeitgeber zu schützen und sie sicher
       unterzubringen.“ Für die neue Stelle laufe gerade das Vergabeverfahren, das
       voraussichtlich im Mai abgeschlossen sei.
       
       ## Fallzahlen nehmen zu
       
       Nach Angaben des Hauptzollamts Berlin nehmen Fallzahlen und
       Ermittlungsverfahren im Hinblick auf Arbeitsausbeutung zu. 2023 Jahr seien
       mehr als 5.000 Hinweise eingegangen, denen die Finanzkontrolle
       Schwarzarbeit des Amtes nachgegangen sei, schilderte Normen Siegismund von
       der Behörde bei einer Anhörung im Ausschuss. Das Problem: Arbeitsausbeutung
       sei oft schwer nachzuweisen.
       
       Einen Schwerpunkt solcher Machenschaften bilde das Gastgewerbe. Siegismund
       nannte ein aktuelles Beispiel aus der Branche, mit dem seine Behörde in
       Berlin zu tun habe. Beschäftigte hätten eine 72-Stunden-Woche und erhielten
       dafür weniger als die Hälfte des Mindestlohnes. Dieser liegt in Deutschland
       bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Die Betroffenen mussten demnach unter
       menschenunwürdigen Bedingungen in einem Keller auf Isomatten schlafen. Der
       Arbeitgeber habe ihnen ihre Pässe abgenommen.
       
       Neben dem Gastgewerbe gibt es noch andere Branchen, in denen
       Arbeitsausbeutung oft vorkommt. Fachleute zweier Beratungsstellen nannten
       in der Anhörung zuallererst das Baugewerbe, aber auch Gebäudereinigung,
       Lkw-Transportfirmen, bestimmte Hilfsjobs in der Leiharbeit oder – etwa in
       Brandenburg – die Landwirtschaft.
       
       Benjamin Luig von der DGB-Stelle „Faire Mobilität Initiative Faire
       Landarbeit“ sagte, Großbaustellen in Berlin seien heutzutage ohne
       Beschäftigte aus Rumänien oder anderen Staaten Südosteuropas praktisch
       undenkbar. Allzu oft würden diese ausgebeutet. Die Liste sei lang:
       unbezahlte oder prekäre Löhne, ungerechtfertigte Kündigungen, keine
       Krankenversicherung und Absicherung bei Arbeitsunfällen. Etliches davon sei
       strafrechtlich relevant.
       
       Ähnlich äußerte sich Philipp Schwertmann vom Berliner Beratungszentrum für
       Migration und gute Arbeit (Bema), das Arbeitnehmer in prekären Lebens- und
       Arbeitssituationen unterstützt, ihre Rechte wahrzunehmen. Menschenhändler
       und Unternehmer gingen oft mit hoher krimineller Energie vor. Seine Stelle
       habe allein 2023 rund 3.900 Menschen beraten, allerdings sei es dabei nicht
       nur um Arbeitsausbeutung gegangen. Die Initiative habe 2023 dabei geholfen,
       dass mehr als 127.000 Euro an zunächst zurückgehaltenen Löhnen doch noch
       ausbezahlt wurden. (dpa)
       
       15 Mar 2024
       
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