# taz.de -- Teil der Wiedergutmachung
> Die Washingtoner Prinzipien wurden bereits vor 25 Jahren beschlossen. Es
> ging darum, nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in
> staatlichem Besitz zu suchen. Nun wurde vor wenigen Tagen eine Neufassung
> unterschrieben, die Bewegung in die Sache bringen soll. Auch von
> Deutschland
Von Julien Reitzenstein
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet“, sichert das
Grundgesetz zu – wie auch schon die Weimarer Verfassung. Damit wird das
Grundrecht auf Eigentum das einzige Menschenrecht, das vererblich ist. Doch
ab 1933 wurde trotz der Bestimmungen der Weimarer Verfassung die Beraubung
von Juden eine wichtige Einnahmequelle bei der Finanzierung der Aufrüstung
für den Krieg – der seinerseits ab 1939 durch die systematische Beraubung
von anschließend ermordeten Juden mitfinanziert wurde. Kunst, Judaica,
Bibliotheken, Gobelinsaal und vieles mehr gelangte oft in Sammlungen des
NS-Staates oder seiner Protagonisten.
Die legendären Monuments Men, die Kunstschutzoffiziere der US-Streitkräfte,
trugen offenbares Raubgut aus Museen und Wohnungen von NS-Funktionären
zusammen, damit es den Eigentümern oder ihren Erben zurückgegeben werden
kann.
Anders war es in der sowjetischen Besatzungszone. In den letzten
Kriegsjahren wurden unzählige deutsche Kunstschätze in die östlichen
Regionen des Deutschen Reichs verlagert, wo sie vor den gefürchteten
Bombenangriffen der USA und des Vereinigten Königreichs geschützt waren.
Unzählige der verlagerten Kunstschätze waren zuvor Juden geraubt worden.
Die Sowjetunion behandelte sie jedoch pauschal als „Nazikriegsbeute“ und
bestahl so die Juden Europas ein zweites Mal. Daher liegt heute noch
erhebliches Eigentum beraubter Juden in Moskauer Museen.
Darauf wies am Dienstag Stuart E. Eizenstat in Washington D. C. hin, als er
verkünden konnte, dass 22 Staaten die „Best Practices“, eine Neufassung der
Washingtoner Prinzipien, unterschrieben haben. Der vormalige
stellvertretende Finanzminister der USA gilt als der Vater dieser 1998 nach
der Washingtoner Konferenz verabschiedeten Grundsätze. Sie regeln, wie
Staaten mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Vermögen umgehen sollten.
Viele Staaten, darunter die Bundesrepublik, nahmen die Erklärung an. Sie
verpflichten sich, „nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu
suchen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zu unternehmen, eine
gerechte und faire Lösung zu finden“, allerdings nur für Raubgut in
staatlichem Besitz.
Mittlerweile wurden in Deutschland zahlreiche solcher Lösungen gefunden.
Mal handelte es sich um ein Buch, mal eine kleine Bibliothek, ein
Möbelstück oder ein Porträt eines Vorfahren von einem regionalen, heute
vergessenen Maler – in den allermeisten Fällen beträgt der materielle Wert
der bisher zurückgegebenen Kulturgüter je wenige Tausend Euro.
Allerdings schaffen es jene seltenen Fälle, wo es um Millionenwerte,
beispielsweise Gemälde berühmter Künstler geht, zuverlässig in die Medien.
Das ist stets eine Steilvorlage für Antisemiten. Oft zeichnen sie dann
Stereotype von geldgierigen Juden, die angeblich deutsche Museen plündern
wollen. Selbstverständlich unterschlagen Antisemiten gern zwei wichtige
Aspekte: Die in Rede stehenden Stücke wurden von Bürgern aus ihrem
versteuerten Einkommen bezahlt. Und der Staat garantiert mit der Rückgabe
das Grundrecht auf Eigentum. Mit der Annahme der Washingtoner Prinzipien
vor 25 Jahren und der Neufassung vor wenigen Tagen beruft der Staat sich
nicht auf die Verjährung, er tut das moralisch Richtige: Er sucht in seinem
Besitz aktiv all das, was nie sein Eigentum war.
Doch sind auch nach 25 Jahren weite Bestände der staatlichen Museen bis
heute nicht vollständig auf ihre Provenienz überprüft worden. Viele Museen
haben bislang noch nicht einmal ihre Bestände auch nur vollständig
inventarisiert. Die Annahme der Best Practices am Dienstag gibt vielen
Erben nun Hoffnung. Mitte März soll es auf dem Städtetag weitere
Fortschritte zwischen Bund, Ländern und Kommunen geben.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth könnte noch in diesem Jahr
substanzielle Verbesserungen für die Situation der Erben und der Museen
verkünden – und das ist dringlich: Während es unwahrscheinlich ist, dass
die AfD in der nahen Zukunft im Bund mitregiert, sieht es auf kommunaler
Ebene anders aus. Oft wird übersehen, wie groß die Zahl der Museen auf
kommunaler Ebene ist.
In Burladingen beispielsweise lehnte der Bürgermeister die Rückgabe eines
zweifelsfrei NS-verfolgungsbedingt geraubten Lenbach-Porträts ab mit der
Begründung: „Da die Stadt das Gemälde seinerzeit rechtmäßig erworben hat,
sehen wir jedoch keinen Grund, diesen Ansprüchen nachzukommen. Daran ändern
auch die von Ihnen genannten Erklärungen nichts, die die Stadt im Übrigen
nicht binden.“ Mit Erklärungen meinte Bürgermeister Harry Ebert, der ab
2018 als AfD-Mitglied der Stadt vorstand und 2020 zurücktrat, die
Washingtoner Prinzipien und ihre Anwendungsregelungen in Deutschland.
Gerade weil diese tatsächlich nicht rechtlich bindend sind, sondern ein
moralischer Kompass, muss abgewartet werden, wie sich der Städtetag zu den
Best Practices positioniert.
Noch kann niemand wissen, wie Kommunalpolitiker zukünftig entscheiden
werden. Was nachdenklich macht, ist die Haltung einiger Mandatsträger der
AfD. Sollten sich allerdings Bestrebungen Einzelner in der AfD
manifestieren, sich der aktiven Provenienzforschung entgegenzustellen, gäbe
es ein einfaches Gegenmittel: Der gegenwärtige Koalitionsvertrag sieht die
Schaffung eines Raubkunstgesetzes vor. Dessen Schaffung hat jedoch die
zuständige Kulturstaatsministerin Claudia Roth jüngst abgelehnt. Gleichwohl
sollte sie die Chance wahrnehmen, Bund, Länder und Gemeinden zur Umsetzung
der Washingtoner Prinzipien nebst der neuen Best Practices in Form eines
verbindlichen Gesetzes nun hinter sich zu versammeln.
Alternativ kann sie einen Perspektivwechsel vornehmen: Bislang wird
NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut als Kulturangelegenheit
betrachtet – und aufgrund der Kulturhoheit der Länder haben diese ein
Mitspracherecht. Einige von ihnen, insbesondere Bayern, verweigern sich
bislang verbindlichen Regelungen in Form eines Gesetzes. Allerdings hat der
Bund die alleinige Hoheit bei Wiedergutmachung von NS-Unrecht.
Wenn man zukünftig Beraubung von Juden nicht als Kultur, sondern als
Unrecht verstehen will, könnte Roth einen gordischen Knoten durchschlagen
und zusätzlich von vornherein jedem zukünftigen Nachdenken der AfD, aktive
Provenienzforschung nebst Erbenermittlung abzulehnen und so Beraubten
weiter ihr Eigentum vorzuenthalten, einen Riegel vorschieben.
Dieser Schritt würde einen Teil des durch die Antisemitismusdebatten bei
Documenta und Berlinale verlorenen Vertrauens in die Kulturpolitik
wiederherstellen und bei der Bekämpfung des Antisemitismus, des Gradmessers
für den Zustand von Demokratien. Vor allem, da seit der Unterzeichnung der
Best Practices am Dienstag viele Länder genau auf die Bundesrepublik als
Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs schauen und abwarten, wie gegebene
Selbstverpflichtungen, vom Raubkunstgesetz bis zu den Best Practices,
umgesetzt werden.
Der Autor ist als Historiker an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
tätig
9 Mar 2024
## AUTOREN
(DIR) Julien Reitzenstein
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