# taz.de -- Möglicher Justizirrtum: Klaus Bräunig kämpft weiter
       
       > Wurde der Hilfsarbeiter 1972 zu Unrecht wegen Mordes verurteilt? Seine
       > Anwältin gibt trotz gescheiterter Verfahrenswiederaufnahme nicht auf.
       
 (IMG) Bild: Klaus Bräunig im November 2023
       
       Berlin taz | Der Fall Klaus Bräunig wird nicht noch einmal juristisch
       aufgerollt. Das entschied jetzt das Landgericht Bad Kreuznach: Die
       Richter:innen haben seinen Antrag auf Wiederaufnahme abgelehnt. Damit
       will sich Bräunig allerdings nicht abfinden.
       
       Der heute 79-Jährige wurde 1972 in einem Indizienprozess zu einer
       [1][lebenslangen Freiheitsstrafe] verurteilt. Wiederaufnahmen im
       Strafprozess sind schwierig, es müssen völlig neue Sachverhalte vorgebracht
       werden. Die konnte das Landgericht nicht erkennen. Bräunigs Rechtsanwältin
       Carolin Arnemann dagegen meint, neue Tatsachen vorgetragen zu haben.
       
       Bräunig war verurteilt worden, weil er nach Überzeugung des Landgerichts
       Mainz im Juni 1970 die Mainzer Kinderärztin Margot Geimer und ihre Tochter
       Dorothee ermordet haben soll. Grundlage des Urteils waren Geständnisse, die
       der damals 24-jährige Hilfsarbeiter alle widerrufen hatte. Bräunig
       [2][bestreitet die Tat bis heute.]
       
       Seine Anwältin Arnemann hat unter anderem ein Gutachten vorgelegt, in dem
       Bräunigs Geständnisse aussagepsychologisch beurteilt werden. „Es basiert
       auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Falschgeständnissen, die es in den
       siebziger Jahren noch nicht gab“, so die Anwältin. Damals galt ein
       Geständnis noch als Königin der Beweismittel. Mittlerweile weiß man, dass
       besonders Menschen mit geringer Intelligenz gefährdet sind,
       Falschgeständnisse abzulegen. Der Fall Bräunig, argumentiert Arnemann, sei
       typisch: Der Mann, dem ein Intelligenzquotient von um die 70 attestiert
       wurde, wurde tagelang ohne Anwalt verhört. Auch seien seine Einlassungen
       widersprüchlich gewesen.
       
       ## Hinweise auf Waffennarr als Täter
       
       Darüber hinaus gibt Arnemann Hinweise auf einen anderen möglichen Täter.
       Dieser Mann soll einen Schlüssel zum Haus der Mordopfer besessen haben. Es
       könnte eine Frage beantworten, die nie geklärt wurde: Wie ist der Mörder
       ins Haus gekommen? Schon 1970 wurde vermutet, dass der Täter einen
       Schlüssel gehabt haben könnte, denn es fehlte einer der Hausschlüssel. Es
       gibt einige Indizien, die Arnemann vorträgt, darunter auch ein mögliches
       Motiv: enttäuschte Liebe.
       
       Gestützt wird ihr Verdacht von einem kriminalistischen Gutachten aus dem
       Jahr 1982: Schon da wurde festgestellt, dass es sich um eine Beziehungstat
       handeln müsse. Zum Täterprofil heißt es, dass der Täter an Waffen
       interessiert gewesen sein muss. Denn in der Mordnacht wurde nur ein
       Revolver gestohlen, andere Wertsachen blieben unangetastet.
       
       Bei dem verdächtigen Mann handelt es sich um einen Waffensammler, er ist in
       Mainz als gewaltbereit bekannt. Anfang der 2000er Jahre erschoss er seine
       Ehefrau. Weiter könnte es eine Verbindung zu einem anderen Doppelmord in
       Mainz im März 1984 geben, der bis heute nicht aufgeklärt wurde. Der
       Verdächtige kannte eines der Mordopfer. Es gibt Hinweise, dass sie sich
       unmittelbar vor dem Mord getroffen haben.
       
       Belastbare Indizien, meint Arnemann und hat Ermittlungen gefordert. Doch
       nach Auskunft des Landgerichts in Bad Kreuznach wurde gerade einmal ein
       Zeuge vernommen, seinen Hinweisen wurde nicht nachgegangen. Die
       Staatsanwaltschaft in Mainz teilt auf Nachfrage mit, die Akte sei
       geschlossen. Zwischen den Doppelmorden ließen sich keine Bezüge erkennen
       oder herstellen.
       
       Rechtsanwältin Arnemann kann nichts überprüfen, eine Akteneinsicht wird ihr
       verwehrt. Die will sie jetzt erzwingen. Gegen die Ablehnung ihres Antrags
       auf Wiederaufnahme hat sie beim Oberlandesgericht in Koblenz sofortige
       Beschwerde eingelegt.
       
       29 Feb 2024
       
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