# taz.de -- Rundfunkbeitrag soll steigen
       
       > Zuständige Kommission empfiehlt einen Zuschlag von 58 Cent. Die
       > Rundfunkanstalten hofften auf mehr
       
       Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat am
       vergangenen Freitag ihren 24. Bericht an die Länder abgegeben. Zur
       bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird
       darin eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio
       von derzeit 18,36 Euro auf 18,94 Euro vorgeschlagen. Die neue
       Beitragsperiode beginnt am 1. 1. 2025 und endet am 31. 12. 2028.
       
       Damit bleibt die KEF deutlich unter dem von den Rundfunkanstalten
       angemeldeten Finanzierungsbedarf. Die vorgeschlagene Erhöhung um 58 Cent
       entspricht einer Steigerung von 0,8 Prozent pro Jahr und liegt damit weit
       unter den aktuellen Preissteigerungsraten. Dieser Beitragsvorschlag für die
       Jahre 2025 bis 2028 bedeutet für die ARD-Landesrundfunkanstalten gewaltige
       Herausforderungen und kann aus Sicht der ARD die Finanzierung den gesamten
       Umfang der anstehenden Zukunftsaufgaben nicht sicherstellen.
       
       Die Entscheidung über die Höhe des Beitrags liegt nun bei den 16
       Landesparlamenten der Bundesländer. Das dreistufige Verfahren zur
       Beitragsfestlegung sichert die Unabhängigkeit der Finanzierung des
       öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit die Erfüllung seines
       gesetzlichen Auftrags. Hauptfinanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen
       Rundfunks in Deutschland ist der Rundfunkbeitrag. Die ARD vertraut auf das
       bewährte, verfassungsgemäße Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags.
       
       Am Samstag sagte der sachsen-anhaltische Ministerpräsident Reiner Haseloff
       (CDU) der Bild-Zeitung, dass er davon ausgeht, dass die empfohlene Anhebung
       des monatlichen Rundfunkbeitrags um 58 Cent im Parlament des Bundeslandes
       keine Mehrheit findet. „Im Landtag von Sachsen-Anhalt sehe ich dafür keine
       Mehrheit“, sagte er und ergänzt, eine solche Erhöhung zum nächsten Jahr sei
       der Bevölkerung nicht vermittelbar. Beitragsänderungen müssen von den
       Länderparlamenten gebilligt werden. Von den KEF-Empfehlungen können sie
       dabei einzig in Ausnahmefällen abweichen.
       
       Mehrere Ministerpräsidenten und Bundesländer hatten sich bereits in den
       vergangenen Monaten gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen.
       Bereits vor der aktuellen Beitragsperiode hatte Sachsen-Anhalt der
       Beitragserhöhung nicht zugestimmt. Im Sommer 2021 wurde der Rundfunkbeitrag
       auf Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf 18,36 Euro erhöht. (dpa)
       
       26 Feb 2024
       
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